Edgar Franke (SPD) war bis Ende 2021 Beauftragter der Bundesregierung für die Anliegen von Opfern terroristischer Straftaten. In seinem Abschlussbericht forderte er, das Opferentschädigungsrecht an die Standards der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) anzupassen, insbesondere im Bereich der medizinischen und psychotherapeutischen Versorgung. „Die von der GUV vorgesehenen Standards sind wesentlich höher als das Opferentschädigungsrecht“, so Franke. Wer auf dem Weg zur Arbeit oder als Teil einer Schulklasse Opfer eines Terroranschlags wird, ist gesetzlich unfallversichert.
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Informationen zum Opferentschädigungsrecht vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
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