Opferbeauftragter lobt Unfallversicherung

Der bisherige Opferbeauftragte der Bundesregierung, Edgar Franke, fordert eine Angleichung des Opferentschädigungsrechts an die wesentlich höheren Versorgungsstandards der gesetzlichen Unfallversicherung.

Opferbeauftragter: Porträt von Edgar Franke (SPD). Herr Franke hat eine Glatze, trägt eine Brille und einen dunklen Anzug mit weißem Hemd und blauer Krawatte.

Edgar Franke (SPD) orientiert sich an den Standards der gesetzlichen Unfallversicherung.

Edgar Franke (SPD) war bis Ende 2021 Beauftragter der Bundesregierung für die Anliegen von Opfern terroristischer Straftaten. In seinem Abschlussbericht forderte er, das Opferentschädigungsrecht an die Standards der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) anzupassen, insbesondere im Bereich der medizinischen und psychotherapeutischen Versorgung. „Die von der GUV vorgesehenen Standards sind wesentlich höher als das Opferentschädigungsrecht“, so Franke. Wer auf dem Weg zur Arbeit oder als Teil einer Schulklasse Opfer eines Terroranschlags wird, ist gesetzlich unfallversichert.

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Informationen zum Opferentschädigungsrecht vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales: 

www.bmas.de, Suchbegriff: Opferhilfe und Gewaltprävention

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