Darum steigt der Beitrag
Unternehmerinnen und Unternehmer können sich mit der freiwilligen Versicherung oder der Pflichtversicherung der BG ETEM weiterhin auf umfangreiche Leistungen im Schadenfall verlassen.
Ob Arbeitsunfall, Wegeunfall oder Berufskrankheit: Beschäftigte aus den Branchen der BG ETEM sind über die Berufsgenossenschaft gut versichert. Unternehmerinnen und Unternehmern steht über die freiwillige Versicherung oder die Unternehmerpflichtversicherung ebenfalls ein umfangreiches Leistungspaket offen.
Im Schadenfall
- kümmert sich die BG ETEM um eine medizinisch optimale Betreuung – einschließlich Pflege und Nachsorge, Medikamente und Reha-Leistungen.
- sichert sie den Lebensunterhalt vom ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit durch finanzielle Leistungen wie Verletztengeld oder Rente – gerade für Selbstständige sowie Inhaberinnen und Inhaber kleinerer Unternehmen besonders wichtig.
- sorgt sie dafür, dass Sie wieder arbeiten können, selbst wenn nach einem Unfall gesundheitliche Einschränkungen zurückbleiben sollten.
Kleiner Wermutstropfen: Im vergangenen Jahr musste die BG ETEM die Beiträge für das umfangreiche Leistungspaket der Unternehmerversicherung erhöhen. Das gilt für die freiwillige wie für die Pflichtversicherung. Hintergrund sind Vorgaben des Bundesamts für Soziale Sicherung, die die BG ETEM damit umgesetzt hat. Die Leistungen bleiben davon unberührt. Alle Versicherten haben bereits Anfang des Jahres 2021 persönliche Informationsschreiben erhalten. Da die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung nachträglich erhoben werden, wird die Beitragserhöhung in diesem Jahr erstmals wirksam.