Unternehmerversicherung: Frau am PC liest am Bildschirm über die Unternehmerversicherung der BG ETEM.

In jedem Fall gut versichert – mit der freiwilligen Versicherung oder der Pflichtversicherung der BG ETEM für Unternehmerinnen und Unternehmer.

Ob Arbeitsunfall, Wegeunfall oder Berufskrankheit: Beschäftigte aus den Branchen der BG ETEM sind über die Berufsgenossenschaft gut versichert. Unternehmerinnen und Unternehmern steht über die freiwillige Versicherung oder die Unternehmerpflichtversicherung ebenfalls ein umfangreiches Leistungspaket offen.

Im Schadenfall

  • kümmert sich die BG ETEM um eine medizinisch optimale Betreuung – einschließlich Pflege und Nachsorge, Medikamente und Reha-Leistungen.
  • sichert sie den Lebensunterhalt vom ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit durch finanzielle Leistungen wie Verletztengeld oder Rente – gerade für Selbstständige sowie Inhaberinnen und Inhaber kleinerer Unternehmen besonders wichtig.
  • sorgt sie dafür, dass Sie wieder arbeiten können, selbst wenn nach einem Unfall gesundheitliche Einschränkungen zurückbleiben sollten.

Kleiner Wermutstropfen: Im vergangenen Jahr musste die BG ETEM die Beiträge für das umfangreiche Leistungspaket der Unternehmerversicherung erhöhen. Das gilt für die freiwillige wie für die Pflichtversicherung. Hintergrund sind Vorgaben des Bundesamts für Soziale Sicherung, die die BG ETEM damit umgesetzt hat. Die Leistungen bleiben davon unberührt. Alle Versicherten haben bereits Anfang des Jahres 2021 persönliche Informationsschreiben erhalten. Da die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung nachträglich erhoben werden, wird die Beitragserhöhung in diesem Jahr erstmals wirksam.

Neuer Anteil der Gefahrklasse

Zentraler Punkt der Anpassung ist die Einbeziehung der Gefahrklasse bei der Beitragsberechnung. Die Gefahrklasse beschreibt das durchschnittliche Risiko der versicherten Tätigkeit. Bislang wurde sie bei der Unternehmerversicherung zur Hälfte berücksichtigt. Das hat das Bundesamt als Aufsichtsbehörde beanstandet. Nach Ablauf einer Übergangsfrist muss der volle Wert zugrunde liegen. Das geschieht in zwei Schritten. Im Beitragsjahr 2021 fließt die Gefahrklasse mit 75 Prozent ihres Werts in die Beitragsformel ein. Ab dem Beitragsjahr 2022 muss die Gefahrklasse zu 100 Prozent berücksichtigt werden.

Was bedeutet das für mich?

Wenn freiwillig Versicherte die Leistungen der Unternehmerversicherung weiter in gewohntem Umfang zur Verfügung haben wollen, müssen sie nichts tun. Wenn sie auf die Beitragsanpassung reagieren wollen, haben sie zwei Optionen:

  • Sie können die Versicherungssumme jeweils zum nächsten Monatsersten verändern. Das hat Auswirkungen auf die Höhe der finanziellen Leistungen.
  • Sie können ihre freiwillige Unternehmerversicherung jeweils zum Monatsende kündigen. Der Versicherungsschutz entfällt ab dem nächsten Monatsersten.

Pflichtversicherte haben kein Kündigungsrecht, können die Versicherungssumme aber ändern und zum Beispiel auf die Mindestversicherungssumme zurücksetzen, verbunden mit den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestleistungen.

Übrigens: Trotz der Beitragserhöhung ist die Unternehmerversicherung der BG ETEM noch immer günstiger als viele Angebote privater Versicherungen, die oft Leistungen ausschließen.