Weg ins Homeoffice ist versichert

Auch in der Wohnung ist der Weg zum Arbeitsplatz versichert. Ein Beschäftigter stürzte auf dem Weg vom Schlafzimmer ins eine Etage tiefer gelegene Büro und brach sich einen Brustwirbel. Das Bundesozialgericht entschied in letzter Instanz, dass der Gang über die Wendeltreppe als versicherter Betriebsweg zu werten sei.

Bundessozialgericht, Aktenzeichen: B 2 U 4/21 R

Unfall mit dem Jobrad

Eine Beschäftigte verunglückte mit dem Jobrad, als sie es von der Inspektion aus der Werkstatt abholen wollte. Das passierte zwar außerhalb der Arbeitszeit, war aber dennoch ein Arbeitsunfall. Der Grund: Die Beschäftigte war vom Arbeitgeber verpflichtet worden, das Rad einmal jährlich zur Wartung zu bringen. Daher werteten die Richter die Fahrt als „betriebsbezogene Verrichtung“.

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Aktenzeichen: L 1 U 779/21

Stau möglichst kurz umfahren

Wegen eines Staus fuhr ein Auszubildender mit seinem Motorrad auf dem Heimweg von der Arbeit einen achtmal längeren Umweg. Bei einem Unfall wurde er verletzt. Kein Wegeunfall und keine Leistungen der Berufsgenossenschaft, entschied das Gericht. Zwar habe es einen Stau gegeben. Es sei jedoch nicht zu erklären, warum er ihn derart weit umfahren wollte.

Sozialgericht Osnabrück, Aktenzeichen S 19 U 251/17