Im Druck und der papierverarbeitenden Industrie führen Liefertermine, steigende Produktionsleistungen und steigender Warentransport zu einem hochdynamischen Arbeitsalltag. Vielfältige körperlich fordernde Aufgaben und enge Taktzeiten beim innerbetrieblichen Transport fordern die Beschäftigten und ihre Füße. Der Materialdurchsatz in den Betrieben hat erheblich zugenommen, aber auch immer häufiger eingesetzte Transport- und Hebegeräte sowie Hilfsmittel können zu Fußverletzungen führen.
Immer wichtiger: Sicherheitsschuhe
Eine wirkungsvolle Maßnahme zur Verringerung der Verletzungsgefahr ist das Tragen von Sicherheitsschuhen. Zwar können Sicherheitsschuhe Unfälle im betrieblichen Transport und Verkehr nicht immer verhindern, doch ihr Tragen wirkt Verletzungsgefahren für den vorderen Teil des Fußes und der Ferse entgegen. Moderne Sicherheitsstiefel mit Umknickschutz im Schaft können Verletzungen durch Stolpern, Rutschen, Stürzen zum Beispiel in Wellpappe verarbeitenden Betrieben reduzieren.
Wenn Sicherheitsschuhe nicht passen
Sicherheitsschuhe schützen nur richtig, wenn sie hundertprozentig passen. Oft tun sie das allerdings nicht - und verursachen deshalb Probleme. Beispiele:
- Die Schuhe sitzen zu eng: Unbehagen, Hornhautbildung, Hühneraugen und eingewachsene Zehennägel, Fußgelenkentzündungen, Arthrosen, Gelenkblockaden, Fersensporn, Probleme im Bereich der Unterschenkel, Rückenverspannungen, Leistungsabfall und Ausfallzeiten.
- Die Schuhe sitzen zu locker: Risiko von Blasen- und Wundenbildung, vor allem bei Menschen mit Diabetes ein Problem.
- Die Schuhe sind zu lang: Stolpergefahr und reduzierte Schutzfunktion. Die Zehenschutzkappe deckt nicht vollständig ab.
Unterschiede: Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe
Die aktuelle EU-Normung unterscheidet zwischen Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhen. Sicherheits- und Schutzschuhe müssen eine Zehenkappe aufweisen. Berufsschuhe sind im Normalfall nicht mit Zehenkappen ausgerüstet; ist eine Zehenkappe vorhanden, wird an diese keine Anforderung gestellt.
Sicherheitsschuhe unterscheiden sich von Schutzschuhen dadurch, dass die Zehenkappen die doppelten Prüfenergien aufzunehmen haben. Die Prüfenergie für Sicherheitsschuhe liegt bei 200 Joule. Dies entspricht der Energie einer Masse von 20 Kilogramm, die aus einem Meter Höhe zu Boden fällt. Mit Ausnahme der Zehenkappe werden an alle drei Schuhausführungen – abhängig von der Klassifizierungsart I oder II – die gleichen Sicherheitsgrundanforderungen gestellt, und zwar an Obermaterial, Futter, Lasche, Brand- und Laufsohle und die Schuhformen. Es gibt zwei Klassifizierungsarten:
Klasse I: Schuhe aus Leder oder anderen Materialien, hergestellt nach herkömmlichen Schuhfertigungsmethoden (zum Beispiel Lederschuhe)
Klasse II: Schuhe vollständig geformt oder vulkanisiert (Gummistiefel, Polymerstiefel – zum Beispiel aus PUR für den Nassbereich).
Wann müssen Sicherheitsschuhe getragen werden?
Grundsätzlich muss der Unternehmer für die Tätigkeiten in seinem Betrieb alle Gefährdungen beurteilen, wirksame und präventive Maßnahmen festlegen und sie den Mitarbeitern zur Verfügung stellen.
Eine Gefährdung ist zum Beispiel dann vorhanden, wenn mit Fußverletzungen zu rechnen ist, insbesondere durch Stoßen und Einklemmen, umfallende, herabfallende oder abrollende Gegenstände sowie Hineintreten in spitze Gegenstände.