Sicherheitsschuhe: Mann in Lager arbeitet an einer Palette.

An bestimmten Arbeitsplätzen müssen Sicherheitsschuhe getragen werden.

Im Druck und der papierverarbeitenden Industrie führen Liefertermine, steigende Produktionsleistungen und steigender Warentransport zu einem hochdynamischen Arbeitsalltag. Vielfältige körperlich fordernde Aufgaben und enge Taktzeiten beim innerbetrieblichen Transport fordern die Beschäftigten und ihre Füße. Der Materialdurchsatz in den Betrieben hat erheblich zugenommen, aber auch immer häufiger eingesetzte Transport- und Hebegeräte sowie Hilfsmittel können zu Fußverletzungen führen.

Immer wichtiger: Sicherheitsschuhe

Eine wirkungsvolle Maßnahme zur Verringerung der Verletzungsgefahr ist das Tragen von Sicherheitsschuhen. Zwar können Sicherheitsschuhe Unfälle im betrieblichen Transport und Verkehr nicht immer verhindern, doch ihr Tragen wirkt Verletzungsgefahren für den vorderen Teil des Fußes und der Ferse entgegen. Moderne Sicherheitsstiefel mit Umknickschutz im Schaft können Verletzungen durch Stolpern, Rutschen, Stürzen zum Beispiel in Wellpappe verarbeitenden Betrieben reduzieren.

Wenn Sicherheitsschuhe nicht passen

Sicherheitsschuhe schützen nur richtig, wenn sie hundertprozentig passen. Oft tun sie das allerdings nicht - und verursachen deshalb Probleme. Beispiele:

  • Die Schuhe sitzen zu eng: Unbehagen, Hornhautbildung, Hühneraugen und eingewachsene Zehennägel, Fußgelenkentzündungen, Arthrosen, Gelenkblockaden, Fersensporn, Probleme im Bereich der Unterschenkel, Rückenverspannungen, Leistungsabfall und Ausfallzeiten.
  • Die Schuhe sitzen zu locker: Risiko von Blasen- und Wundenbildung, vor allem bei Menschen mit Diabetes ein Problem.
  • Die Schuhe sind zu lang: Stolpergefahr und reduzierte Schutzfunktion. Die Zehenschutzkappe deckt nicht vollständig ab.

Unterschiede: Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe

Die aktuelle EU-Normung unterscheidet zwischen Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhen. Sicherheits- und Schutzschuhe müssen eine Zehenkappe aufweisen. Berufsschuhe sind im Normalfall nicht mit Zehenkappen ausgerüstet; ist eine Zehenkappe vorhanden, wird an diese keine Anforderung gestellt.

Sicherheitsschuhe unterscheiden sich von Schutzschuhen dadurch, dass die Zehenkappen die doppelten Prüfenergien aufzunehmen haben. Die Prüfenergie für Sicherheitsschuhe liegt bei 200 Joule. Dies entspricht der Energie einer Masse von 20 Kilogramm, die aus einem Meter Höhe zu Boden fällt. Mit Ausnahme der Zehenkappe werden an alle drei Schuhausführungen – abhängig von der Klassifizierungsart I oder II – die gleichen Sicherheitsgrundanforderungen gestellt, und zwar an Obermaterial, Futter, Lasche, Brand- und Laufsohle und die Schuhformen. Es gibt zwei Klassifizierungsarten:

Klasse I: Schuhe aus Leder oder anderen Materialien, hergestellt nach herkömmlichen Schuhfertigungsmethoden (zum Beispiel Lederschuhe)

Klasse II: Schuhe vollständig geformt oder vulkanisiert (Gummistiefel, Polymerstiefel – zum Beispiel aus PUR für den Nassbereich).

Wann müssen Sicherheitsschuhe getragen werden?

Grundsätzlich muss der Unternehmer für die Tätigkeiten in seinem Betrieb alle Gefährdungen beurteilen, wirksame und präventive Maßnahmen festlegen und sie den Mitarbeitern zur Verfügung stellen.

Eine Gefährdung ist zum Beispiel dann vorhanden, wenn mit Fußverletzungen zu rechnen ist, insbesondere durch Stoßen und Einklemmen, umfallende, herabfallende oder abrollende Gegenstände sowie Hineintreten in spitze Gegenstände.

Besondere Gefahren im Druck und der Papierverarbeitung

Die häufigsten Fußverletzungen stehen im Zusammenhang mit Stolpern, Rutschen, Stürzen und Flurförderzeugen, Mitgänger-Flurförderzeugen oder Gabelstaplern. Entweder tragen die Betroffenen dabei keine oder nicht passende Sicherheitsschuhe, beides kann die Füße schädigen. Letzteres ist ein Effekt, der oft unterschätzt wird.

Besondere Gefahren bestehen für Beschäftigte:

  • Personen, die mit Transportaufgaben beschäftigt sind (zum Beispiel Benutzer von Mitgänger-Flurförderzeugen),
  • Gabelstaplerfahrende (Ausnahme: reine Fahrtätigkeit),
  • Betriebshandwerker und -handwerkerinnen
  • Mitarbeitende an Rotationen (zum Beispiel Rolleure),
  • Beschäftigte, die mit schweren Lasten umgehen (zum Beispiel schwere Maschinenteile, Zylinder, Farbeimer).

Das müssen Sicherheitsschuhe können

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung schreibt der Arbeitgeber die Eigenschaften wie Zehenschutz, Rutschsicherheit vor. In den meisten Bereichen der Druck- und papierverarbeitenden Industrie haben sich Sicherheitsschuhe mit der Kennzeichnung S 1 und der Klassifizierungsart I für den Innenbereich bewährt. Die Sicherheitsschuhe S 1 erfüllen unter anderem folgende Anforderungen:

  • Zehenschutz
  • Geschlossener Fersenbereich
  • Antistatik
  • Energieaufnahme im Fersenbereich.

Sicherheitsschuhe: Richtige Schuhauswahl

Individuelle Anpassungen

Wer Problemfüße hat, benötigt unter Umständen Maßanfertigungen. Möglich sind orthopädische Einlagen oder individuelle orthopädische Zurichtungen der Sicherheitsschuhe, die Arbeits- und Lebensqualität verbessern. Passende Einlagen beugen Fußfehlstellungen vor und haben positive Auswirkungen auf Knie und Rücken. Es ist darüber hinaus möglich, orthopädische Elemente wie zum Beispiel Abrollhilfen oder Sohlenerhöhungen einzuarbeiten.

Die DGUV, Sachgebiet „Fußschutz“ im Fachbereich „Persönliche Schutzausrüstungen“ hat ein Stufen-Modell für baumustergeprüften Fußschutz entwickelt:

  • Stufe I: Industriell gefertigter Schuh mit individueller orthopädischer Einlagenversorgung und/oder orthopädischer Zurichtung zum Beispiel Schuherhöhung bis zu drei Zentimeter, Sohlenranderhöhungen innen/außen; Zehenkappenvergrößerung
  • Stufe II: Industrielle Fertigungsweise/Bausätze für orthopädische Maßschuhe
  • Stufe III: Orthopädische Maßschuhe in handwerklicher Fertigung

Auf der Internetseite vom Sachgebiet Fußschutz, siehe Info-Pfeil, ist das Stufenmodell zu finden.

Bei medizinischen Einlagen

Eine Beratung durch Arzt oder orthopädischen Schuhmacher ist sinnvoll. Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für zwei Paar stützende orthopädische Einlagen jährlich. Gesetzlich Versicherte zahlen zwischen 5 und 10 Euro pro Paar dazu.

Bei Einlagen beachten

Wenn ein Schuh gefunden ist und Einlagen erforderlich sind, können meist über die Homepage des Herstellers zugelassene Anbieter wie Gesundheitshäuser oder Orthopädieschuhmacher in der Region gefunden werden. Die Einlagen selbst entstehen in enger Absprache zwischen der tragenden Person, dem Arzt und dem Orthopädieschuhmacher.

Wichtig ist, dass der Arzt kontrolliert, ob das, was er verordnet hat, auch umgesetzt wurde. Etwa vier Wochen lang sollte der Patient die Einlagen konsequent zur Eingewöhnung tragen. Anhand der Tragespuren auf den Einlagen kann ein Arzt oder ein orthopädischer Schumacher erkennen, an welchen Stellen die Sohlen zum Beispiel noch nicht genug stützen.

Nur zugelassene Einlagen verwenden

Bei Schuhen nach DGUV Regel 112-191 ist der Einsatz von angepassten Einlagesohlen möglich. Jedoch erlaubt die DGUV Regel 112-191 nur vom jeweiligen Schuhhersteller zugelassene Einlegesohlen, sonst geht die Zulassung verloren. Mit einer systemfremden Einlegesohle kann beispielsweise der Sicherheitsabstand zwischen Fuß und Kappe reduziert werden. Die Schutzwirkung wird reduziert und das Verletzungsrisiko steigt. Ferner erlischt die Baumusterprüfung und der Schuh gilt nicht mehr als PSA.

Spezielle Einlagen für Diabetiker

Bei Diabetes mellitus können Nervenschädigungen in den Füßen auftreten. Betroffene spüren weniger Schmerzen. Unentdeckte Druckstellen und kleinste Wunden können zu irreparablen Schäden führen. Angepasste Schuhe zum Beispiel mit vergrößertem Zehenraum und spezielle Einlagen aus weichen Materialien polstern den Fuß und nehmen Druck auf.

Kosten von orthopädischen Sicherheitsschuhen

Die Kosten müssen nicht allein vom Unternehmer übernommen werden. Wichtig für eine Kostenbeteiligung bzw. -übernahme ist, dass der Versicherte auf das Tragen von Sicherheitsschuhen angewiesen ist. Die Berufsgenossenschaft übernimmt die Kosten nur dann, wenn Fußschäden die Folge eines Arbeitsunfalls oder Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit sind.

Sind diese Leistungsvoraussetzungen nicht erfüllt, kommt unter Umständen ein anderer Leistungsträger der beruflichen Rehabilitation infrage. Das ist in den meisten Fällen die Rentenversicherung. Übernimmt diese die Kosten nicht, zum Beispiel wegen zu weniger Beitragsjahre, ist der Antrag an die Bundesagentur für Arbeit zu richten.

Für Schwerbehinderte sind normalerweise die Hauptfürsorgestellen zuständig. Die Träger der beruflichen Rehabilitation lassen sich in der Regel von den Arbeitgebern den Anteil, der auf normale Sicherheitsschuhe oder Schutzschuhe entfallen würde, ersetzen. Diese Regelung gilt sowohl für die Erst- als auch für die Ersatzbeschaffung (DGUV Regel 112-191 (BGR 191): Benutzung von Fuß- und Knieschutz, Anhang 2, Punkt 5). Zu beachten ist, dass der Auftrag an den Orthopädieschuhmacher erst nach der Zusage des Kostenträgers erteilt werden darf.

 

Ralf Stodden

Wozu Sicherheitsschuhe? Der RiskBuster demonstriert es im Video.