Vorsorgegebiete (Stand 2. Februar 2021).
Radon tritt gasförmig aus dem Boden aus und kann vorzugsweise über erdberührende Böden oder Wände auch in Gebäude gelangen. Das neue Strahlenschutzgesetz beinhaltet deshalb eine Messverpflichtung für Betriebe, die in sogenannten Radonvorsorgegebieten ansässig sind und Arbeitsplätze im Erd- oder Kellergeschoss zur Verfügung stellen. Ein Radonvorsorgegebiet ist eine Verwaltungseinheit (z. B. Stadt, Kreis oder Gemeinde), in dem der Referenzwert auf 75 Prozent der Fläche in mehr als zehn Prozent der Gebäude überschritten wird. Schwerpunktmäßig sind Betriebe in Sachsen, Bayern, Thüringen und Baden-Württemberg von der Radonbelastung an Arbeitsplätzen betroffen.
Unter den Links in der Tabelle finden sich Informationen zu den Radonvorsorgegebieten in den Bundesländern. (Stand: 02.02.2021). Die Farbe zeigt, in welchem Bundesland die Gebiete bereits ausgewiesen sind, eine Ausweisung noch aussteht bzw. keine Gebiete ausgewiesen werden.
Bundesland | Vorsorgebiete (Stand: 2. Februar 2021) | |
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Baden-Württemberg |
um.baden-wuerttemberg.de/Liste-Vorschlaege-Radonvorsorgebiete-bf.pdf |
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Bayern |
Wunsiedel im Fichtelgebirge |
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Berlin |
Keine Vorsorgegebiete ausgewiesen |
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Brandenburg |
Keine Vorsorgegebiete ausgewiesen |
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Bremen |
Keine Vorsorgegebiete ausgewiesen |
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Hamburg |
Keine Vorsorgegebiete ausgewiesen |
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Hessen |
Keine Vorsorgegebiete ausgewiesen |
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Mecklenburg-Vorpommern |
Vorsorgegebiete sind noch nicht ausgewiesen, es sind wahrscheinlich keine auszuweisen |
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Niedersachsen |
Gemeinden Braunlage, Clausthal-Zellerfeld und Goslar-Stadt |
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Nordrhein-Westfalen |
Keine Vorsorgegebiete ausgewiesen |
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Rheinland-Pfalz |
Keine Vorsorgegebiete ausgewiesen |
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Saarland |
Keine Vorsorgegebiete ausgewiesen |
|
Sachsen |
www.strahlenschutz.sachsen.de/Radonvorsorgegebiete_Sachsen.pdf |
|
Sachsen-Anhalt |
mule.sachsen-anhalt.de/radon-land-weist-vorsorgegebiete-zum-schutz-der-gesundheit-aus |
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Schleswig-Holstein |
Keine Vorsorgegebiete ausgewiesen |
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Thüringen |
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Rot: In diesem Bundesland sind die Radonvorsorgegebiete ausgewiesen. Die Betroffenen sollten sich zeitnah um die Langzeitmessung kümmern. |
Gemessen wird die über das Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration mithilfe eines Passivsammlers, der etwa 30 bis 50 Euro kostet. Diese gesetzlich geforderte Langzeitmessung über ein Jahr bietet die BG ETEM nicht an. Eine Liste anerkannter Stellen, die die Messung durchführen, kann beim Bundesamt für Strahlenschutz eingesehen werden (s. „INFO“).
Wird bei den Messungen nach §127 des Strahlenschutzgesetzes der Referenzwert von 300 Bq/m3 überschritten, müssen Unternehmen Schutzmaßnahmen ergreifen, um die Radonexposition der Mitarbeitenden zu verringern. Dabei sind prinzipiell drei Möglichkeiten gegeben:
- Die Lüftung im Gebäude oder Kellerraum kann durch freie Lüftung oder aktive maschinelle Lüftung erreicht werden.
- Auch ein Abdichten des Übergangs vom Treppenhaus/Keller zum Erdgeschoss kann zielführend sein. Weiterhin ist das Abdichten von Wänden und Bodenplatte mittels Folien oder Injektionen möglich. Zusätzlich empfiehlt sich das Abdichten von Rohrleitungsdurchführungen, Fugen und Schächten im Kellerbereich.
- Schließlich führt die Errichtung einer Radondrainage (Absaugen) im Erdreich oder ein sogenannter Radonbrunnen unter oder am betroffenen Gebäude durch Unterdruck zur Absenkung der Radonkonzentration in den Innenräumen.
Wer kann helfen?
Seit 2014 gibt es in Deutschland speziell qualifizierte „Radonfachpersonen“ aus den Bereichen Bauwirtschaft, Gutachterwesen und Verwaltung, die bei Überschreitung des Referenzwertes fachlich fundiert zur Auswahl möglicher Schutzmaßnahmen beraten können. Mit der Umsetzung einer (oder mehrerer) dieser Maßnahmen kann in den meisten Fällen die Radonbelastung unter den Referenzwert von 300 Bq/m3 abgesenkt werden.
Dr. Lena Kuhne / Dr. Michael Gottschlich
Lüften, Abdichten, Absaugen
- Radon wird aus dem Gebäude befördert (Lüften).
- Radon wird am Eintritt in das Gebäude gehindert (Abdichten).
- Radon wird vor dem Eintritt ins Gebäude aktiv aus dem Erdreichentfernt (Absaugen).
Drei Fragen zeigen, ob Ihr Betrieb Schutzmaßnahmen gegen Radon ergreifen muss
Fällt der Betrieb unter die Messverpflichtung?
12 Monate dauernde Messungen der Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft sind zu veranlassen und müssen spätestens Ende Juli 2021 beginnen, wenn
- sich der Arbeitsplatz im Erd- oder Kellergeschoss eines Gebäudes im Radonvorsorgegebiet befindet (siehe Tabelle) oder
- die Art des Arbeitsplatzes einem der Arbeitsfelder nach Anlage 8 StrlSchG zuzuordnen ist (u. a. untertägige Bergwerke, Schächte, Wassergewinnung).
Muss ich Schutzmaßnahmen ergreifen?
- Keine weiteren Maßnahmen sind erforderlich, wenn der Referenzwert von300 Bq/m3 eingehalten wird; das Messergebnis unbedingt aufheben.
- Schutzmaßnahmen sind zu ergreifen, wenn der Referenzwert von 300 Bq/m3 überschritten wird. Die Wirksamkeit der Maßnahmen ist mit einer weiteren Radon-222-Aktivitätsmessung zu überprüften.
Was ist zu tun, wenn die Schutzmaßnahmen keine Wirkung zeigen?
Wenn trotz Schutzmaßnahmen der Referenzwert von 300 Bq/m3 überschritten wird, sind weiterführende Schritte notwendig, z. B.
- die Meldung bei der zuständigen Behörde,
- Dosisabschätzung,
- evtl. Dosimetrie und
- arbeitsmedizinische Überwachung.
→ info
- Eine Liste anerkannter Stellen, die eine Radonmessung durchführen, finden Sie unter: www.bfs.de
- Radonvorsorgegebiete: www.bfs.de
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