Für Beschäftigte, die im Freien arbeiten, sollte der Schutz vor Sonnenstrahlung immer mitgedacht werden. Hautkrebs durch mangelnden Sonnenschutz am Arbeitsplatz gehört zu den häufigsten Ursachen für eine Berufskrankheit (BK 5103 „Plattenepithelkarzinome / multiple aktinische Keratosen“).
Besonders gefährdet sind der Kopf- und Gesichtsbereich, auch Arme und Beine können betroffen sein. Für die Betroffenen kommt es oft zu einschneidenden Konsequenzen. Auch nach einer Operation oder der oft schmerzhaften Behandlung mit Salben sind regelmäßige Nachuntersuchungen notwendig.
Am häufigsten trifft eine Hautkrebserkrankung ältere Beschäftigte. Denn die Haut hat ein „Sonnenkonto“ und Hautkrebs entwickelt sich als Reaktion auf eine Lebenszeitexposition.
Es gibt aber auch Ausnahmen. Der jüngste Berufserkrankte im Jahr 2019 war erst 37 Jahre alt. Wer es ernst meint mit einer „Kultur der Prävention“, sollte neben dem Schutz vor Unfällen auch die Vermeidung von Berufskrankheiten im Auge behalten. Ein Abhaken dieses Pflichtthemas in einer knapp gehaltenen Unterweisung wird dem nicht gerecht.
Körper- und Kopfbedeckung sind wichtig
Da bei Tätigkeiten im Freien technische und organisatorische Schutzmaßnahmen häufig nicht ausreichen, kommen einer körperbedeckenden Bekleidung und der Kopfbedeckung wichtige Funktionen zu (siehe DGUV Information 203-085 „Unter der Sonne“). Die aktuelle Evaluation der BG ETEM zeigt: Der Anteil der Beschäftigten, die sich für eine Kopfbedeckung entscheiden, ist nach wie vor gering.
Häufig wird eine Kopfbedeckung in den Sommermonaten als zu warm, störend, manchmal auch als unmodern gesehen. Oder man ist sie einfach nicht gewohnt und fürchtet, seltsam auszusehen.
Viele Bedenken gegen Sonnenschutzbekleidung lassen sich ausräumen, wenn die Beschäftigten dafür gewonnen werden können, an einem Tragetest teilzunehmen. Was kann bei der notwendigen Überzeugungsarbeit helfen? Wer weiß, was Hautkrebserkrankungen sind und das eigene Risiko sowie betroffene Kolleginnen oder Kollegen kennt, schützt sich eher. Auch die Bereitstellung von Kopfbedeckungen durch den Betrieb kann zum verstärkten Einsatz beitragen.
Hilfreich ist, wenn regelmäßig an Sonnenschutz erinnert wird. Die arbeitsmedizinische Vorsorge, die seit Sommer 2019 für Beschäftigte mit hoher Exposition gegen natürliche UV-Strahlung angeboten werden muss (ArbMedVV, AMR 13.3), kann dies unterstützen.
Woran erkenne ich, wie gut das Textil gegen Sonne schützt?
Um den Schutz vor UV-Strahlung zu dokumentieren, weisen Hersteller von körperbedeckender Kleidung den Ultraviolet-Protection-Factor (UPF) aus. Dieser gibt an, um welchen Faktor sich die Aufenthaltsdauer in der Sonne durch das Tragen dieser Kleidung ohne Gefahr für die Haut verlängern kann.
Bekleidung mit ausgewiesenem UV-Schutz ist häufig gezielt für einen Einsatz in den Sommermonaten entwickelt worden und berücksichtigt Tragekomfort bei hohen Temperaturen. Darunter ist auch erste körperbedeckende Multifunktionskleidung.
So können Unternehmer ihre Beschäftigten überzeugen
Wie können Sie die Vorteile von körperbedeckender Bekleidung und Kopfbedeckung in Ihrer Belegschaft vermitteln? Hier kann es helfen, die Handlungsfelder der Kultur der Prävention einzubeziehen.
- Sicherheit und Gesundheit: Basis der Bekleidungsauswahl ist eine gute Recherche.
- Beteiligung: Trageversuche sind hilfreich. Bieten Sie den Beschäftigten eine Auswahl und Angebote zum Mitmachen. Die Einführung im Team klappt am besten ohne Publikumsverkehr.
- Kommunikation: Fragen Sie nach: Was läuft gut, wo gibt es Probleme? Jede Nachfrage hilft bei der Umsetzung.
- Fehlerkultur: Sprechen Sie an, wenn Sie Beschäftigte mit Sonnenbrand sehen: Thematisieren Sie Hautkrebsfälle im Unternehmen möglichst offen.
- Führung: Gehen Sie mit gutem Vorbild voran: Achten Sie auf eigene körperbedeckende Bekleidung und Kopfbedeckung.
- Betriebsklima: Bietet der Arbeitgeber einen Gesundheitstag an? Stellt er Mützen zur Verfügung? Erlaubt er vielleicht, diese auch in der Freizeit zu tragen?
- Ein Arbeitgeberzuschuss zur Arbeitskleidung sollte mit geeigneten Auswahlkriterien (Nackenschutz/Krempe für Kopfbedeckung sowie körperbedeckende Bekleidung) verbunden werden.
- Aktionsmedien, Poster und Filme können die Einführung von körperbedeckender Kleidung unterstützen. Materialien hierzu finden Sie auf den Webseiten der BG ETEM, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sowie bei der Deutschen Krebshilfe (www.bgetem.de, www.dguv.de, www.baua.de, www.krebshilfe.de).
Wie setzen Sie Sonnenschutz in Ihrem Betrieb um? Wir sind an Praxisbeispielen interessiert. Bitte senden Sie Ihre Fotos an: franke.gabriele@bgetem.de.
Gabriele Franke
Darauf sollten Arbeitgeber bei der Auswahl von Sonnenschutzbekleidung achten:
- Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass die Beschäftigten körperbedeckende Bekleidung mit besonderem UV-Schutz benötigen, sollte Bekleidung mit ausgewiesenem UPF gewählt werden.
- Gemäß der europäischen Norm (DIN EN 13758-1) sollte der UPF mindestens 40 betragen.
- Kopfbedeckungen sollten mindestens eine Krempe von 5 cm oder einen Nackenschutz aufweisen, der die Ohren mit abdeckt.
- Körperbedeckende Kleidung sollte Nachhaltigkeitskriterien wie z. B. der Produktlebensdauer, Schadstofffreiheit oder Arbeitsschutzstandards in Produktions- und Lieferkette genügen.
→ info
- Informationen des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS): www.bfs.de
- BAuA Forschungsbericht F 2036: www.baua.de
- Informationen zu Sonnenschutz-Textilien: www.uvstandard801.com
- Arbeitssicherheit, Sonnenstrahlung: www.bgetem.de
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