Drei braune Flaschen mit schwarzem Schraubverschluss und weißen, handbeschrifteten Etiketten stehen nebeneinander vor hellbraunem Hintergrund.

Schleifstaubproben aus der Schuhindustrie

Obwohl in der Schuhbranche keine Produkte der Kohleveredlung verwendet oder freigesetzt werden, wird ein mögliches Vorkommen von Polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) immer wieder ins Gespräch gebracht.

PAK könnten danach als Verunreinigungen insbesondere von Weichmacherölen oder Industrieruß in Kunststoff- und Gummimaterialien enthalten sein, aus denen dann Sohlen für Schuhe gefertigt werden.

Analyse von Schleifstaub

Es gibt eine Reihe von Arbeitsplätzen in der Schuhbranche, an denen Schuhmaterialien geschliffen oder gefräst werden. Dabei entsteht auch einatembarer Staub, der spätestens seit den 60er-Jahren grundsätzlich abgesaugt wird.

Im Rahmen einer Schwerpunktaktion hat die BG ETEM geprüft, ob an diesen Arbeitsplätzen eine Exposition gegenüber PAK über der ubiquitären Belastung vorliegt. Zu diesem Zweck wurden in den Jahren 2017 und 2018 Schleifstaubgemische aus Absaugfiltern verschiedener Arbeitsbereiche entnommen. Das ergab im Vergleich zu einzelnen Materialproben einen repräsentativen Querschnitt der am Arbeitsplatz verarbeiteten bzw. geschliffenen Materialien.

Probenentnahme in folgenden Arbeitsbereichen:

Schleifstaubproben aus der Schuhbranche

Arbeitsbereich Anzahl der Proben

Schuhherstellung

17

Orthopädieschuhmacherei

23

Schuhmacherei-Schuhreparatur

23

Die Proben wurden auf eine Vielzahl von PAK analysiert. Speziell die Gehalte an Benzo(a)pyren (BaP) lagen in fast allen Filterstaubproben unterhalb der Bestimmungsgrenze (BG) von 0,02 µg/g und konnten nicht quantifiziert werden. Lediglich bei zwei von 63 Staubproben wurden BaP-Gehalte von 0,02 µg/g bzw. 0,04 µg/g (ppm) bestimmt.

Arbeitsplatzmessungen auf BaP an diesen Arbeitsbereichen nach TRGS 402 „Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition“ sind bisher aus der Literatur nicht bekannt.

Aus vorliegenden Schichtmittelwerten der einatembaren Staubfraktion kann mithilfe der hier ermittelten BaP-Gehalte von Filterstaubproben eine mögliche BaP-Belastung abgeschätzt werden.

Der 90-%-Wert von 45 Schichtmittelwerten der einatembaren Staubfraktion in der Orthopädieschuhmacherei aus den Jahren 2002 bis 2012 beträgt 0,71 mg/m³. Für die gesamte Schuhbranche ist im Staub-Report aus den Jahren 2005 bis 2016 ein 90-%-Wert in Höhe von 2,17 mg/m³ dokumentiert.

Legt man bei den Staubfraktionen der Orthopädieschuhtechnik den oben genannten BaP-Gehalt von < 0,04 µg/g zugrunde, errechnet sich für die eingeatmete Luft an der Schleifmaschine eine BaP-Konzentration von < 0,00003 µg/m³ bzw. < 0,03 ng/m³. Unter Heranziehung der Werte des Staub-Reports für die gesamte Schuhbranche ergibt sich eine etwa um den Faktor 3 höhere BaP-Konzentration. Diese Werte liegen im Bereich der ubiquitären Konzentration für BaP.

Fazit: Auf Basis der oben genannten Ergebnisse ist davon auszugehen, dass in der Schuhbranche keine für Berufskrankheiten relevanten PAK-Belastungen vorliegen. Auch für früher (vor 1960) vorhandene Arbeitsplätze mit in wenigen Einzelfällen fehlender Absaugung oder ungünstigen Lüftungsbedingungen resultieren keine wesentlichen BaP-Konzentrationen.

Und wie ist das mit dem Schusterpech?

Schusterpech wurde vereinzelt bis Anfang der 1980er-Jahre zum Pechen von Hanfgarn vor allem in der handwerklichen Orthopädie- und Schuhfertigung verwendet. Ursprünglich wurde das Hanfgarn vom Schuhmacher selbst von Hand aus Hanffasern zu einem Faden gedreht.

Vor gelbem Hintergrund steht ein Plastikbeutel mit weißem Etikett, Aufschrift: Schusterpech.

Schusterpech in Originalverpackung

Dieser wurde mehrfach schnell bei Raumtemperatur durch einen Klumpen Schusterpech gezogen. Durch die entstehende Reibungswärme umschloss das Pech den Faden und konservierte diesen. Mit dem so entstandenen Garn wurden Laufsohlen aus Leder an den Schuhboden genäht.

Missverständlich bei der Einschätzung einer möglichen Gefährdung im Umgang mit Schusterpech ist, dass die Bezeichnung Pech sowohl für Folgeprodukte der Baumharzdestillation als auch für Folgeprodukte aus Kokereien verwendet wird. Trotz aufwendiger Recherche konnten keine Belege dafür gefunden werden, dass es sich bei Schusterpech um ein kohlestämmiges Material handelt.

Dagegen finden sich Hinweise darauf, dass das früher durch Harzen der Bäume gewonnene Baumharz von sogenannten Pechern gesammelt und anschließend durch Destillation von leichtflüchtigem Terpentin getrennt wurde. Das zurückbleibende Kolophonium wurde als Ausgangsstoff für Schusterpech verwendet. Es prägt in Farbe, Geruch und Konsistenz das fertige Schusterpech. Auch eine belegte Rezeptur von 1957 (Quelle: Bundesgesetzblatt Teil II vom 30.12.1957, S.1857) bestätigt Kolophonium als Basisharz.

In den Jahren 2017 und 2018 wurden historische Schusterpech-Proben aus den 1960er- bis 1980er-Jahren gesammelt und auf PAK untersucht. Die BaP-Gehalte der neun Schusterpech-Proben sowie von zwei Proben Pechdraht lagen unterhalb der Bestimmungsgrenze von 0,4 µg/g (ppm). Die ermittelten PAK- bzw. BaP-Gehalte bestätigen, dass es sich bei Schusterpech nicht um ein kohlestämmiges Produkte handelt. Aus Tätigkeiten mit Schusterpech lassen sich somit keine Belastungen durch PAK ableiten.

Fazit: Sowohl der Umgang mit Schusterpech als auch die übrigen Tätigkeiten in der Schuhbranche können im Hinblick auf eine PAK-Einwirkung nach aktuellem Wissensstand keine bösartigen Erkrankungen der Lunge, des Kehlkopfes oder der Blase verursachen.

 

Heiko Schrimpf