Mit Putztüchern werden Farbwalzen und Rakel abgewischt sowie Druckmaschinen und Farbwannen gesäubert. Um Unfälle zu vermeiden und Brand- und Explosionsgefahren einzudämmen, kommt es bei ihrem Einsatz auf sorgfältiges Arbeiten an.
Richtig zusammenlegen
Die Vielzahl der bei der BG ETEM eingehenden Unfallanzeigen im Zusammenhang mit Putztüchern belegt, wie wichtig es ist, dass Putztücher so gefaltet werden, dass keine Teile hervorragen und beim Reinigen verfangen oder eingezogen werden können. Die Abbildungen zeigen, wie ein Putztuch zusammengelegt werden kann, damit ein sicheres und wirkungsvolles Reinigen von Hand möglich ist. Ergibt ein einzelnes Putztuch kein ausreichend dickes Putzpolster, sollten zwei Putztücher übereinandergelegt werden.
Brandgefahr erkennen
Mit Farbresten oder Lösemittel verunreinigte Putztücher stellen eine potenzielle Brandgefahr dar. Zwar gehen von
- Testbenzinen (Flammpunkten oberhalb von 60 °C),
- langsam verdunstenden Wasch- und Reinigungsmitteln auf Kohlenwasserstoffbasis (Hochsieder) sowie
- Reinigungsölen auf der Basis von natürlichen Pflanzenölen
bei üblichen Raumtemperaturen keine Explosions- oder Verpuffungsgefahren aus. Es entstehen zu wenige Dämpfe, um ein Entzünden zu ermöglichen. Wenn sich diese Mittel allerdings auf Geweben wie Putztüchern befinden, besteht Brandgefahr aufgrund der Dochtwirkung des Tuches.
Auch eine Selbstentzündung von Putztüchern, die mit Reinigungsölen, sogenannten Pflanzenölestern, benetzt sind, ist unter bestimmten Umständen möglich. Pflanzenöle können Bestandteile von Offsetdruckfarben sein, sie finden sich zum Teil auch in Wasch- und Reinigungsmitteln. Diese Öle besitzen die Eigenschaft, mithilfe von Sauerstoff aus der Luft zu vernetzen; eine chemische Reaktion, bei der Wärme frei wird. Dieser Vorgang kann unter ungünstigen Bedingungen eine Selbstentzündung und damit einen Brand hervorrufen. Dazu kommt es insbesondere bei der Lagerung von gebrauchten Putztüchern. Dies kann auftreten, wenn:
- es sich um mehrfach ungesättigte Pflanzenöle handelt,
- diese Pflanzenöle sich auf saugfähigen Faserstoffen wie Putztüchern befinden und
- die mit Öl benetzten, saugfähigen Stoffe in offenen Behältern (Metall oder Kunststoff) gesammelt oder einfach auf einem Haufen gelagert werden.
Bei der Verwendung von Wasch- und Reinigungsmitteln gemäß der Brancheninitiative zur Verminderung von Lösemitteln im Offsetdruck in Verbindung mit dem richtigen Sammeln und Lagern von gebrauchten Putztüchern besteht allerdings keine erhöhte Brandgefahr.
Richtig sammeln und lagern
Um Brände durch gebrauchte Putztücher auszuschließen, sollten folgende Maßnahmen befolgt werden:
Behälter: Für den Transport und das Aufbewahren von lösemittelhaltigem oder gefährlichem Putzmaterial sind dicht schließende Behälter aus widerstandsfähigem Werkstoff zu verwenden. Das sind zum Beispiel geprüfte Behälter aus Metall oder hochmolekularem Niederdruck-Polyethylen. Kunststoffbehälter haben gegenüber Metallbehältern einige Vorteile. Metallbehälter verformen sich leicht durch mechanische Beanspruchung; die Folge: die Deckel passen nicht mehr exakt, Spannringe lassen sich nicht mehr schließen oder an der Bodenfalz tritt Lösemittel aus. Behälter aus Kunststoff hingegen sind formstabil, es müssen aber Sicherheitshinweise bei deren Verwendung beachtet werden.
Putzmaterial, das als Abfall entsorgt wird, muss in Behältern aus nicht brennbarem Werkstoff (Metall) gesammelt werden.
Behälterkennzeichnung: Befinden sich Pflanzenöle aus den verwendeten Farben oder Reinigungsmitteln auf den Putztüchern, sollten die Putztuchbehälter mit einem Warnhinweis gekennzeichnet sein, z. B. „Achtung – Gefahr der Selbstentzündung / Inhalt: ölgetränkte Tücher“.
Befüllen: Überschüssige Lösemittelmengen sowie tropfnasse Putztücher dürfen nicht in Putztuchbehälter gegeben werden.
Sammelbehälter für Putztücher müssen ständig geschlossen sein.
Stehen Behälter aus zwingenden betrieblichen Gründen offen, etwa beim Beschicken, sind Zündquellen wie Schleiffunken, Schweißpartikel, offene Flammen etc. fernzuhalten.
Die Putztuchbehälter dürfen nur so weit befüllt werden, dass der Deckel ohne Spannung geschlossen werden kann.
Ist der Behälter vollständig befüllt, muss er aus dem Arbeitsbereich entfernt und in einem separaten Raum oder außerhalb des Gebäudes gelagert werden.
Aufstellort: Die Behälter sollten dort aufgestellt werden, wo ein etwaiger Brand nicht auf andere Bereiche der Druckerei übergreifen kann.
Schutzzone: Werden Reinigungsmittel mit einem Flammpunkt unterhalb von 60 °C verwendet, sollten zum Einsammeln der Tücher an der Druckmaschine kleinere Sicherheitsbehälter benutzt werden. Deren Inhalt ist anschließend in den Putztuchcontainer umzufüllen. In diesem Falle muss um den Putztuchcontainer ein explosionsgefährdeter Bereich der Zone 2 von einem Meter eingerichtet werden.
Bei Änderung der verwendeten Arbeitsstoffe müssen die Schutzmaßnahmen gegebenenfalls angepasst werden.
Dr. Nadine Metz, Dr. Axel Mayer
→ info
Unter www.bgetem.de:
- Brancheninformation Druck und Papierverarbeitung, Webcode 13335297
- Broschüre: „Arbeiten im Offsetdruck – Umgang mit Arbeitsstoffen“ (MB018), Webcode M19795382
- Emissionsarme Wasch- und Reinigungsmittel – Datenbank geprüfter Produkte, Webcode 15779576
- Umgang mit selbstentzündungsfähigen Pflanzenölen – Checkliste als Praxishilfe zur Gefährdungsbeurteilung (S258), Webcode M18852803
- Warnhinweis: Selbstentzündlich! www.bgetem.de, Webcode M19596960
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