Zum Infektionsschutz bei Tätigkeiten mit zahntechnischen Werkstücken sind prinzipiell die Basishygienemaßnahmen der DGUV Information 203-021 "Zahntechnische Laboratorien - Schutz vor Infektionsgefahren“ konsequent anzuwenden. Hierzu zählt auch die Händedesinfektion. Eingesetzte Desinfektionsmittel sollten mindestens die nachgewiesene Wirksamkeit „begrenzt viruzid“ haben.
Tragen Sie bereits beim Auspacken von Lieferungen flüssigkeitsdichte Schutzhandschuhe, die auch beständig gegenüber dem eingesetzten Desinfektionsmittel sind. Verpackungen sollten nach dem Entpacken soweit möglich desinfiziert (wenn dafür geeignet) oder entsorgt werden. Desinfizieren Sie die zahntechnischen Werkstücke gemäß Reinigungsplan.
Führen Sie nach dem Auspacken solcher Werkstücke auch eine wirksame Flächendesinfektion der Arbeitsflächen und ggfs. Werkzeuge durch.
Weisen Sie im Rahmen der Unterweisung auf Früherkennung/Symptomatik des Virus und entsprechendes Verhalten sowie auf die Schutzmaßnahmen hin.
Vereinbaren Sie bei Kurierfahrten mit den Zahnarztpraxen eine kontaktfreie Übergabe.
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Die DGUV Information 203-021 „Zahntechnische Laboratorien - Schutz vor Infektionsgefahren“ steht bereit unter www.bgetem.de, Webcode M18364352
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