Anlaufstelle für Sicherheit

– VERANSTALTUNG AUF 2021 VERSCHOBEN! – Bei der bedeutendsten Messe der Druck- und Medienbranche sowie der Verpackungsindustrie zeigt auch die BG ETEM Flagge. In angenehmer Atmosphäre können sich Betreiber, Hersteller und Käufer von Maschinen an unserem Messestand über aktuelle Anforderungen an die Arbeitssicherheit informieren.

Dieses Foto zeigt einen Messestand in Halle 6 der BG ETEM bei der "drupa 2020". Eine große Theke mit Sitzhockern davor. Einige Personen stehen vor der Theke. Im Hintergrund ist eine Sitzgruppe mit Personen zu erkennen.

Bei der drupa in Düsseldorf präsentiert sich die BG ETEM mit einem Stand in Halle 6, Stand 6A01.

Roter Kreis mit der Aufschrift "Veranstaltung in Düsseldorf verschoben Die drupa 2020 vom 16.-26. Juni in Düsseldorf wurde wegen der Verbreitung des Corona-Virus auf 2021 verschoben."

Sichere und gesunde Arbeitsplätze sind nicht nur eine gesetzliche Forderung, sondern ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft. Denn oft können so erhebliche Fehlzeiten vermieden werden. Die BG ETEM unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen dabei, mögliche Gefahren zu erkennen und zu beseitigen. Zudem berät sie die Hersteller von Druck- und Papierverarbeitungsmaschinen dabei, wie ihre Maschinen dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechen. Deshalb ist sie auch bei der drupa 2020 vom 16. bis 26. Juni in Düsseldorf wieder mit einem Stand in Halle 6, Stand 6A01, vertreten. Sie präsentiert sich dort als Ansprechpartner sowohl für die Mitgliedsunternehmen als auch für Hersteller und informiert über aktuelle und wichtige Themen aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz.

 

Sichere Maschinen einsetzen

Eine der Kernaufgaben der BG ETEM ist es, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren mit allen geeigneten Mitteln zu verhüten. Sehr effektiv kann dies erreicht werden, wenn in den Betrieben von vornherein sichere Maschinen zum Einsatz kommen. Das ist auch das Ziel der Prüf- und Zertifizierungsstelle Druck und Papierverarbeitung. So verpflichten europäische Richtlinien die Hersteller und Importeure von Maschinen, verschiedene Anforderungen an die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz einzuhalten. Beispiele hierfür sind die EG-Maschinenrichtlinie, die EG-Niederspannungsrichtlinie und die EG-Produkthaftungsrichtlinie.

Die Prüf- und Zertifizierungsstelle Druck und Papierverarbeitung berät die Hersteller z. B. bei der Erstellung der erforderlichen Risikobeurteilung, der technischen Dokumentation oder der Betriebsanleitung und gibt Hinweise zur sicherheitsgerechten Konstruktion als Voraussetzung zur CE-Kennzeichnung.

Das Foto zeigt einen Tisch, wo zwei Tablets und eine Unterlage liegen. Auf der rechten Seite erkennt man das Profil eines Messebesuchers, der an diesem Tisch sitzt.

Vielen Messebesucher planen eine Investition – auf der drupa werden letzte Informationen gesammelt.