Im Januar dieses Jahres haben alle Mitgliedsunternehmen sowie alle freiwillig- und pflichtversicherten Unternehmerinnen und Unternehmer, deren Beitrag im vergangenen Jahr mindestens 1.000 Euro betrug, einen Vorschussbescheid für das Jahr 2021 erhalten. Der erste Vorschuss auf den Beitrag 2021 wird am 15.02.2022 fällig.

Zahlen Sie bitte fristgerecht und notieren Sie sich die Fälligkeit des zweiten Vorschusses für den 15.05.2022 in Ihrem Kalender, da die BG ETEM verpflichtet ist, für verspätete Zahlungen Säumniszuschläge zu erheben. Für eine fristgerechte Zahlung empfiehlt sich ein SEPA-Lastschriftverfahren.