Arbeit der Selbstverwaltung: Karte Deutschlands mit Regionaldirektionen und Geschäftsstellen der BG ETEM.

Ab 2023 werden Versicherungsfälle in vier Regionaldirektionen bearbeitet.

Wie schon bei den beiden vorhergehenden Beratungen vernetzten sich die gewählten Versicherten- und Arbeitgebervertreter im Dezember vergangenen Jahres erneut in virtuellen Videokonferenzen. Beschlüsse konnte die Vertreterversammlung dabei aus rechtlichen Gründen nicht fassen – dies musste das Gremium im Anschluss an die Sitzung im schriftlichen Umlaufverfahren erledigen.

Traditionell geht es in der Herbstsitzung um die Haushaltszahlen. Und diese fielen positiv aus. Die Jahresrechnung 2020 schloss bei einem Rückgang der Ausgaben um 38,75 Millionen mit 1.438,38 Millionen Euro. Dieses gute Ergebnis kam auch deshalb zustande, weil Entschädigungsleistungen im Jahr 2020 als Ergebnis zurückgehender Unfallzahlen nur um 1,55 Prozent auf 944,32 Millionen Euro stiegen.

Die Ausgaben für Prävention sanken gegenüber dem Vorjahr sogar um 8,4 Millionen auf 115,41 Millionen Euro, weil 2020 vor allem im Qualifizierungsbereich deutlich weniger Seminare stattfanden.

Die Einnahmen der BG ETEM stiegen dagegen um 4,71 Millionen auf 104,4 Millionen Euro. Vor allem im Bereich der Regresseinnahmen konnte die Verwaltung ein erfreuliches Plus von fast drei Millionen Euro verbuchen.

Gute Nachrichten also, auch für versicherte Unternehmen: Deren BG-Beitrag blieb im vierten Jahr in Folge stabil und liegt im Schnitt konstant bei 77 Cent je 100 Euro Entgelt.

Die Vertreterversammlung nahm die Jahresrechnung ab und entlastete Vorstand und Geschäftsführung.

Haushaltsplan 2022 und Organisationsreform verabschiedet

Im Rahmen ihrer digitalen Zusammenkunft beschloss die Vertreterversammlung auch den Haushaltsplan der BG ETEM für das Jahr 2022. Darin sind zur Finanzierung aller Aufgaben und Leistungen der Berufsgenossenschaft Ausgaben in Höhe von 1.557,98 Millionen Euro vorgesehen. Bei gleichzeitigen Einnahmen von 75,11 Millionen Euro ergibt sich ein Haushaltsausgleich von 1.482,87 Millionen Euro.

Zudem stimmten die Vetreterinnen und Vertreter von Versicherten- und Arbeitgeberseite einer Satzungsänderung zu, mit der die rechtliche Basis für eine Neuorganisation des Rehabilitations- und Entschädigungsbereichs gelegt wurde. Ab dem Jahr 2023 werden Versicherungsfälle nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten in vier Regionaldirektionen bearbeitet: Nord, West, Süd und Süd-Ost (siehe Karte). Ziel der Reform ist es, die Betreuung der Versicherten nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu verbessern. Die Vertreterversammlung beschloss außerdem die Außerkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift „Laserstrahlung“ (DGUV Vorschrift 11).

 

Holger Zingsheim