Elektrische Hochspannungsunfälle verursachen überwiegend extrem schwere Verletzungen. Teils können sie sogar tödlich verlaufen. Psychische Belastungen führen bei den Betroffenen und auch Ersthelfern nicht selten zu einer Traumatisierung, die zur Aufgabe der bisherigen Tätigkeit führen kann. Häufige Unfallursachen an und in elektrischen Anlagen über 1 kV sind die unzureichende Kennzeichnung und Abgrenzung des Arbeits- und Gefahrenbereichs sowie Organisations- und Koordinationsmängel.
Die DGUV Information 203-016 „Kennzeichnung von Arbeitsbereichen an elektrischen Anlagen mit Nennspannung über 1 kV“ versteht sich als praxisbezogene Handlungshilfe zur Umsetzung der 5. Sicherheitsregel („Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken“) und richtet sich in erster Linie an Unternehmerinnen und Unternehmer sowie die zuständigen Anlagen- und Arbeitsverantwortlichen.
Sie beschreibt Art und Umfang der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen bei Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile für elektrische Anlagen mit Nennspannung über 1 kV. Dies betrifft Kennzeichnungen und Abgrenzungen von Arbeitsbereichen sowie der Zugänge zu Arbeitsbereichen in Innenraumanlagen, Freiluftanlagen und an Freileitungen.
Die DGUV Information 203-016 konkretisiert
- die DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"
- die Festlegungen der DIN VDE 0105-100 "Betrieb von elektrischen Anlagen" und
- die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.3 ("Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung")
Farben
Zum Absperren, Abgrenzen und Kennzeichnen werden Schutzvorrichtungen und Hilfsmittel mit eindeutiger Farbkombination verwendet: rot/weiß (entsprechend dem Sicherheitszeichen für ständige Verbote) oder gelb/schwarz (entsprechend dem Sicherheitszeichen für Warnungen). Jeder Farbkombination wird eine Sicherheitsbedeutung zugeordnet, die in allen elektrischen Anlagen (Innenraum- und Freiluftanlagen) identisch sein sollte.
Da die Verbots- und Warnfunktion der Kennzeichnung im Vordergrund steht, wird die Verbotsfunktion bei vorhandenen ständigen Hindernissen (rot/weiß) und die Warnfunktion bei zeitlich begrenzten Hindernissen (gelb/schwarz) als Sicherheitsmarkierung verwendet. Mit dieser Farbkombination wird die Bedeutung der Sicherheitszeichen auf die Sicherheitsmarkierung übertragen und unterscheidet sich von der Sicherheitsmarkierung, die im öffentlichen Straßenverkehr für zeitlich begrenzte Hindernisse verwendet wird. Es wird von der Auswahlmöglichkeit der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3, Abs. 5.2 Gebrauch gemacht, die die Verwendung von gelb-schwarzer oder rot-weißer Kennzeichnung vorsieht.
Farbkombination rot/weiß
Über- oder Unterschreiten der Sicherheitsmarkierung bedeutet Lebensgefahr wegen zu geringer Schutzabstände zu unter Spannung stehenden Teilen (Eindringen in die Gefahrenzone nach Tabelle 101 der VDE 0105-100: 2015-10). Rot/weiße Sicherheitsmarkierungen zeigen den unbedingten Halt vor einem Gefahrenbereich an, wo im Rahmen der Begehbarkeit einer elektrischen Anlage kein anderer Berührungsschutz, zum Beispiel durch Wände, Gitter oder ausreichende Höhe, besteht.
Farbkombination gelb/schwarz
Die gelb-schwarze Farbkennzeichnung wird für die Abgrenzung von zeitlich begrenzten Arbeitsbereichen gegenüber Bereichen mit unter Spannung stehenden Anlagenteilen verwendet, die nicht zum Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln freigegeben wurden. Die Verwendung der gelb-schwarzen Sicherheitsmarkierung bei Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile soll temporär eingerichtete Arbeitsbereiche kenntlich machen.
Farbkennzeichnung grün
Die grüne Farbkennzeichnung dient der zusätzlichen Kennzeichnung freigeschalteter Systeme und Arbeitsplätze.