Helfer bei Hochspannung: Maschendrahtzaun mit gelbem Warnschild Gefahrensymbol Hochspannung.

Wichtig für sicheres Arbeiten in elektrischen Anlagen über 1 kV – wie in einem Umspannwerk – ist eine ausreichende Abgrenzung des Arbeitsbereichs.

Elektrische Hochspannungsunfälle verursachen überwiegend extrem schwere Verletzungen. Teils können sie sogar tödlich verlaufen. Psychische Belastungen führen bei den Betroffenen und auch Ersthelfern nicht selten zu einer Traumatisierung, die zur Aufgabe der bisherigen Tätigkeit führen kann. Häufige Unfallursachen an und in elektrischen Anlagen über 1 kV sind die unzureichende Kennzeichnung und Abgrenzung des Arbeits- und Gefahrenbereichs sowie Organisations- und Koordinationsmängel.

Die DGUV Information 203-016 „Kennzeichnung von Arbeitsbereichen an elektrischen Anlagen mit Nennspannung über 1 kV“ versteht sich als praxisbezogene Handlungshilfe zur Umsetzung der 5. Sicherheitsregel („Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken“) und richtet sich in erster Linie an Unternehmerinnen und Unternehmer sowie die zuständigen Anlagen- und Arbeitsverantwortlichen.

Sie beschreibt Art und Umfang der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen bei Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile für elektrische Anlagen mit Nennspannung über 1 kV. Dies betrifft Kennzeichnungen und Abgrenzungen von Arbeitsbereichen sowie der Zugänge zu Arbeitsbereichen in Innenraumanlagen, Freiluftanlagen und an Freileitungen.

Die DGUV Information 203-016 konkretisiert

  • die DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"
  • die Festlegungen der DIN VDE 0105-100 "Betrieb von elektrischen Anlagen" und
  • die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.3 ("Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung")

Farben

Zum Absperren, Abgrenzen und Kennzeichnen werden Schutzvorrichtungen und Hilfsmittel mit eindeutiger Farbkombination verwendet: rot/weiß (entsprechend dem Sicherheitszeichen für ständige Verbote) oder gelb/schwarz (entsprechend dem Sicherheitszeichen für Warnungen). Jeder Farbkombination wird eine Sicherheitsbedeutung zugeordnet, die in allen elektrischen Anlagen (Innenraum- und Freiluftanlagen) identisch sein sollte.

Da die Verbots- und Warnfunktion der Kennzeichnung im Vordergrund steht, wird die Verbotsfunktion bei vorhandenen ständigen Hindernissen (rot/weiß) und die Warnfunktion bei zeitlich begrenzten Hindernissen (gelb/schwarz) als Sicherheitsmarkierung verwendet. Mit dieser Farbkombination wird die Bedeutung der Sicherheitszeichen auf die Sicherheitsmarkierung übertragen und unterscheidet sich von der Sicherheitsmarkierung, die im öffentlichen Straßenverkehr für zeitlich begrenzte Hindernisse verwendet wird. Es wird von der Auswahlmöglichkeit der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3, Abs. 5.2 Gebrauch gemacht, die die Verwendung von gelb-schwarzer oder rot-weißer Kennzeichnung vorsieht.

Farbkombination rot/weiß

Helfer bei Hochspannung: Sicherheitszeichen rot/weiß

Rot-weiß: Absperrung von elektrischen Gefahrenbereichen – unbedingtes Halt!

Über- oder Unterschreiten der Sicherheitsmarkierung bedeutet Lebensgefahr wegen zu geringer Schutzabstände zu unter Spannung stehenden Teilen (Eindringen in die Gefahrenzone nach Tabelle 101 der VDE 0105-100: 2015-10). Rot/weiße Sicherheitsmarkierungen zeigen den unbedingten Halt vor einem Gefahrenbereich an, wo im Rahmen der Begehbarkeit einer elektrischen Anlage kein anderer Berührungsschutz, zum Beispiel durch Wände, Gitter oder ausreichende Höhe, besteht.

Farbkombination gelb/schwarz

Helfer bei Hochspannung: Sicherheitszeichen gelb/schwarz.

Gelb-schwarz: Absperrung von elektrischen Gefahrenbereichen – Abgrenzung

Die gelb-schwarze Farbkennzeichnung wird für die Abgrenzung von zeitlich begrenzten Arbeitsbereichen gegenüber Bereichen mit unter Spannung stehenden Anlagenteilen verwendet, die nicht zum Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln freigegeben wurden. Die Verwendung der gelb-schwarzen Sicherheitsmarkierung bei Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile soll temporär eingerichtete Arbeitsbereiche kenntlich machen.

Farbkennzeichnung grün

Helfer bei Hochspannung: Sicherheitszeichen grün.

Grün: Freischaltung von elektrischen Gefahrenbereichen – Gefahrlosigkeit

Die grüne Farbkennzeichnung dient der zusätzlichen Kennzeichnung freigeschalteter Systeme und Arbeitsplätze.

Hilfsmittel zur Abgrenzung und Kennzeichnung

Zur Abgrenzung und Kennzeichnung von Arbeits- und Gefahrenbereichen müssen geeignete Hilfsmittel ausgewählt und eingesetzt werden. Grundsätzlich geeignet sind:

  • Ketten, Seile, Zäune, Netze
  • Hilfskonstruktionen wie Wände
  • Schilder
  • Flaggen.

Hinweise zur Ausführung des Arbeitsbereiches

Der Arbeitsbereich sowie unmittelbar benachbarte, unter Spannung stehende Anlagenteile und der Zugang zum Arbeitsbereich sind vor Beginn der Arbeiten durch den Anlagenverantwortlichen eindeutig und durchgängig abzugrenzen und zu kennzeichnen. Ist der Zugang zum Arbeitsbereich durch Aufbau und Übersichtlichkeit der Anlage eindeutig, kann man auf eine Kennzeichnung des Zugangsweges verzichten.

Während der gesamten Tätigkeiten ist der Arbeitsverantwortliche für die Erhaltung der ordnungsgemäßen Abgrenzung und Kennzeichnung verantwortlich. Muss die Abgrenzung und Kennzeichnung verändert werden, darf das nur durch den Anlagenverantwortlichen oder auf dessen Anordnung geschehen. Gekennzeichnet werden darf erst, wenn die Sicherheitsmaßnahmen unter Beachtung der 5 Sicherheitsregeln durchgeführt sind.

Einweisung und Durchführungserlaubnis

Der Anlagenverantwortliche weist den Arbeitsverantwortlichen ein. Grundsätzlich soll die Durchführungserlaubnis im Hochspannungsbereich schriftlich dokumentiert werden. 

Was ist hierfür zum Beispiel von dem Anlagenverantwortlichen zu berücksichtigen?

  • bestehende Schaltzustände
  • provisorische Schaltzustände
  • rückwärtig anstehende Spannung
  • Abgrenzung und Kennzeichnung/Sicherheitsmarkierung
  • Zugang zum Arbeitsbereich.

Wann sind Einweisungen in den Arbeitsbereich durch den Arbeitsverantwortlichen zu wiederholen?

  • bei länger andauernden Arbeiten
  • bei Veränderungen im Arbeitsablauf
  • bei Änderungen der örtlichen Zuordnung
  • bei einem Wechsel des Arbeitsverantwortlichen.

Erst wenn der Anlagenverantwortliche dem Arbeitsverantwortlichen die Durchführungserlaubnis erteilt hat, kann der Arbeitsverantwortliche seinerseits seinen Mitarbeitenden die Freigabe zur Arbeit erteilen. Arbeiten dürfen nur vom Arbeitsverantwortlichen – und erst nach Abschluss erforderlicher Sicherheitsmaßnahmen einschließlich der Kennzeichnung – freigegeben werden. 

Empfehlung

Angesichts der meist komplexen Arbeiten und unübersichtlichen Anlagen sollten die Durchführungserlaubnis und die Freigabe zur Arbeit schriftlich erfolgen.

Maßnahmen bei unterschiedlicher Kennzeichnung

Die ASR A1.3, Abs.4 sieht vor, dass die Beschäftigten vor Arbeitsaufnahme und danach in regelmäßigen Zeitabständen über die Bedeutung der eingesetzten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung zu unterweisen sind. Eine einheitliche betriebliche Kennzeichnung ist aus Gründen der klaren und eindeutigen Aussage der Sicherheitskennzeichnung anzustreben.

Fazit

Neben der Sicherheit des eigenen Personals profitieren auch Auftragnehmer und Partnerfirmen von identischen Kennzeichnungssystemen ihrer Auftraggeber. Ziel ist die klare und eindeutige Abgrenzung und Kennzeichnung von Arbeitsbereichen, um Verwechslungen an Arbeitsstellen zu vermeiden.

 

Sonja Boesen