Risiken richtig einschätzenSo gehen Unternehmen aus dem Bereich der Galvanotechnik bei der Gefährdungsbeurteilung mithilfe der DGUV Information 213-716 „Galvanotechnik und Eloxieren“ richtig vor.https://etem.bgetem.de/1.2021/etem/risiken-richtig-einschaetzenhttps://etem.bgetem.de/@@site-logo/logo_etem_magazin.png
Risiken richtig einschätzen
So gehen Unternehmen aus dem Bereich der Galvanotechnik bei der Gefährdungsbeurteilung mithilfe der DGUV Information 213-716 „Galvanotechnik und Eloxieren“ richtig vor.
Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen (Teil 3)
Kennzeichnung der Prozessbehälter
Die Oberflächenbehandlung von Werkstücken umfasst im Wesentlichen Verfahren, die Oberflächen reinigen und anschließend chemisch behandeln oder beschichten. Dazu gehören
das galvanische (elektrochemische) und das außenstromlose (chemische) Aufbringen von metallischen Schichten auf metallische sowie nicht-metallische Oberflächen im Tauchverfahren. Dabei werden die Werkstücke auf spezielle Gestelle aufgesteckt oder in sogenannte Trommeln gegeben und in den Prozessbädern des jeweiligen Verfahrens behandelt.
das Eloxieren, d. h. die anodische Oxidation von Aluminium. Dabei werden keine Beschichtungen aufgebracht, sondern die Oberfläche wird in eine technisch beständige Oxidschicht umgewandelt.
Bei diesen Tätigkeiten können Beschäftigte durch eine dermale, inhalative und – bei unzureichender Hygiene – in einigen Fällen auch orale Aufnahme von Gefahrstoffen gefährdet werden. Deshalb sind Unternehmen verpflichtet, eine fachkundige Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu erstellen und auch regelmäßig zu aktualisieren. Die zugehörige Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 400 „Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ unterstützt bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und zeigt mögliche Wege auf, insbesondere durch Nutzung von Handlungshilfen (siehe „etem“ 5/2020, S. 18/19).
In diesem Beitrag wird die im Anhang 1 der TRGS 400 vorgeschlagene Vorgehensweise in Verbindung mit Empfehlungen zur Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung für die Galvanotechnik und das Eloxieren (DGUV Information 213-716) vorgestellt. Diese Empfehlungen sind eine praxisgerechte Hilfestellung und dokumentieren das Expositionsniveau, das bei Anwendung der Schutzmaßnahmen und der branchenüblichen Betriebs- und Verfahrensweisen erreicht werden kann.
Die mit der Gefährdungsbeurteilung beauftragte Person festlegen
Für die Erstellung und Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung ist die Unternehmerin oder der Unternehmer verantwortlich. Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen vorgenommen werden. Verfügt die Unternehmerin oder der Unternehmer nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so muss eine fachkundige Beratung in Anspruch genommen werden (vgl. TRGS 400).
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen erfassen – auch die, bei denen Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden
Neben Tätigkeiten direkt an den Prozessbehältern werden kurzfristige Arbeiten oder Nebenarbeiten häufig unterschätzt, bei denen eine Exposition gegenüber Gefahrstoffen besteht. Dies sind z. B.
Umfüllen von Flüssigkeiten,
Probennahme und Pflege der Prozessflüssigkeit,
Kontrollgänge an Automaten und Anlagen,
Aufhängen und Abnehmen von Werkstücken,
Befüllen und Entleeren von Trommeln,
Entleeren und Reinigen von Prozessbehältern und
Entsorgen der Rückstände aus den Anlagen.
Ferner können Beschäftigte bei Instandhaltungsarbeiten, beispielsweise durch unerwartet austretende Gefahrstoffe bzw. deren Restmengen, besonders gefährdet sein, da die prozessbedingt wirkenden Schutzmaßnahmen häufig ausgeschaltet sind.