Früher kamen Laser-Einrichtungen für Show- und Projektionsanwendungen hauptsächlich bei Festivals, Konzerten und in Diskotheken zum Einsatz. Mittlerweile erfreuen sie sich großer Beliebtheit und sind bei einer Vielzahl von Veranstaltungen zu finden, z. B. bei
- Theater- und Operninszenierungen,
- Hochzeiten und Jubiläen,
- Kongressen,
- Tagungen,
- Ausstellungen,
- Produktpräsentationen,
- Vor- und Aufführungen sowie
- Film- oder Fernsehaufnahmen.
Laser-Einrichtungen für Show- und Projektionsanwendungen sind so vielseitig wie die Veranstaltungen, für die sie eingesetzt werden. Sie nehmen den Zuschauer mit in eine andere Welt, wecken Gefühle und sorgen manchmal auch für Gänsehaut. Aber das Spiel mit dem Licht ist nicht immer ungefährlich.
Damit die Lasershow für die Anwender und Zuschauer sicher abläuft, müssen die für die Show-Sicherheit Verantwortlichen im Vorfeld einiges beachten. Die neue DGUV Information 203-036 „Laser-Einrichtungen für Show- und Projektionsanwendungen“ unterstützt bei der Gefährdungsbeurteilung und bei der Auswahl der Schutzmaßnahmen. Sie wurde Anfang Januar 2021 veröffentlicht und wird voraussichtlich Mitte März 2021 in gedruckter Form vorliegen und ersetzt die bisherige DGUV Information 203-036 „Laser-Einrichtungen für Show- oder Projektionszwecke“ (früher als BGI 5007 bekannt). Die neue DGUV Information ist maßgeblich für Laser-Einrichtungen im sichtbaren Wellenlängenbereich (400 nm bis 700 nm), deren Strahlung auf Flächen oder Gegenständen zum Zweck der Projektion oder von Showeffekten gerichtet ist.
Verordnungen und Vorschriften
Für die Anwendung und den Betrieb von Show- und Projektionslasern gilt insbesondere die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV) und die Technische Regel zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (TROS Laserstrahlung).
Gefährdungen von Laserstrahlung
Entsprechend der möglichen Gefährdung werden Laser bzw. Geräte, die einen Laser enthalten (Lasereinrichtungen), vom Hersteller in Klassen nach DIN EN 60825-1 eingeteilt. Die Bedeutung und Hinweise für die Anwendung finden sich in der „TROS Laserstrahlung“, insbesondere im Teil Allgemeines.
Bei Lasershows werden häufig Lasereinrichtungen der Klasse 4 verwendet. Im Gegensatz zum Sonnenlicht oder dem Licht einer Lampe, bei dem die Leistungsdichte mit dem Abstand zur Lichtquelle sehr schnell abnimmt, ist die Abnahme der Laserleistungsdichte (Bestrahlungsstärke) mit der Entfernung nur gering (siehe Abbildung unten).
Daher können auch in größeren Entfernungen Schädigungen hervorgerufen werden, wenn die Laserstrahlung auf den Menschen trifft. Neben Hautverbrennungen besteht insbesondere die Gefahr von Augenverletzungen. Neben der direkten Strahlung kann auch reflektierte oder gestreute Strahlung zu einer Schädigung führen (siehe Abbildung unten). Unter Berücksichtigung der Unfallschwere ist daher der Augengefährdung besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
Verwendung von Show- und Projektionslasern
Unternehmerinnen und Unternehmer dürfen Lasereinrichtungen nur so verwenden, dass die Sicherheit und der Gesundheitsschutz aller Beteiligten gewährleistet sind. Der Einsatz eines Lasers für Show- oder für Projektionszwecke kann erst dann als sicher angesehen werden, wenn der Strahl
- ausreichend abgeschwächt,
- aufgeweitet,
- aufgeteilt oder
- so schnell bewegt wird, dass er das Auge ggf. nur sehr kurzzeitig treffen kann und damit die von der Wellenlänge, der Bestrahlungsdauer und der Wiederholfrequenz von Pulsfolgen abhängigen Expositionsgrenzwerte (EGW) nicht überschritten werden.
Das Schutzziel kann auch durch den Einsatz eines geeigneten automatischen Strahlabschwächungssystems oder Strahlunterbrechungssystems (z. B. Shutter) erreicht werden.