Zum Nutzen der BeitragszahlerVier Teams der BG ETEM fordern Leistungsausgaben zurück, wenn Unfälle von betriebsfremden Personen verursacht wurden. Das entlastet die Kasse aller Unternehmen.https://etem.bgetem.de/1.2020/themen/zum-nutzen-der-beitragszahlerhttps://etem.bgetem.de/@@site-logo/logo_etem_magazin.png
Zum Nutzen der Beitragszahler
Vier Teams der BG ETEM fordern Leistungsausgaben zurück, wenn Unfälle von betriebsfremden Personen verursacht wurden. Das entlastet die Kasse aller Unternehmen.
Die Regressabteilung stellt sich vor
Sie fordern von der BG ETEM gezahlte Leistungen von den Verursachern zurück: das Leitungsteam der Regressabteilung.
Wenn ein Elefant einen Versicherten bei einer Betriebsfeier mit dem Rüssel durchs Zirkuszelt schleudert, eine Theaterpistole am Set mit falscher Munition beladen ist und die Schauspielerin verletzt oder ein Auffahrunfall passiert, weil die Polizei einen künstlichen Stau zu Fahndungszwecken zu schnell einleitete – das sind nur die kuriosesten Fälle, mit denen sich unsere Regressabteilung beschäftigt.
Bei solchen und anderen Arbeits- oder Wegeunfällen erhalten Versicherte ihre Leistungen von der BG ETEM in voller Höhe, ohne Klärung der Schuldfrage. Auf dem Regressweg wird sich dann genau mit dieser Frage beschäftigt und den Verschuldensanteilen in Bezug auf Dritte nachgegangen. „Wir stellen finanzielle Gerechtigkeit her, was das Dreiecksverhältnis Schädiger-Versicherter-Berufsgenossenschaft betrifft“, erklärt Volker Reim, stellvertretender Abteilungsleiter.
Unter den 165.000 Unfällen, die der BG ETEM jährlich gemeldet werden, waren 2018 rund 13.500 neue Regressfälle. Da es sich überwiegend um Personengroßschäden handelt, nehmen die Kolleginnen und Kollegen meist Versicherungen in Regress. „Im betrieblichen Bereich passieren zwar mehr Unfälle, aber das ist wegen der Haftungsablösung (siehe Kasten) häufig kein Regressfall. Grundsätzlich ist es so, dass eine ganz große Anzahl der Regressfälle aus dem Bereich Straßenverkehr kommt“, sagt Abteilungsleiter Franz Schaufler.
Die verdächtigen Fälle leiten unsere Bezirksverwaltungen an die Regressabteilung weiter. Künftig nutzt die Regressabteilung ein datengetriebenes Regressmeldeverfahren, das auf Data-Mining basiert. Mit diesem Analyse- und Vorhersagetool soll bereits zehn Wochen nach dem Unfall eine zuverlässige Regressprognose vorliegen.
Im Zuge der Fusionen gewann die Abteilung viele Kolleginnen und Kollegen aus anderen Bereichen hinzu. „Eine große Aufgabe war und ist noch immer die Aus- und Fortbildung der Beschäftigten“, erzählt Volker Reim. Innerhalb der Teams gibt es verschiedene Verantwortungsbereiche – einfach ausgedrückt: Standardfälle, etwas schwierigere Fälle und die ganz schweren Fälle.
„Bis auf Dienstvorschriften, die die Kompetenzen festlegen, gibt es kaum Regeln“, sagt Franz Schaufler, „Schadenersatzrecht ist viel zu komplex.“ Insofern werden von den Kolleginnen und Kollegen selbstständiges Arbeiten, viel Eigenverantwortung und gute zivilrechtliche Kenntnisse gefordert. Auf der Gegenseite agieren Anwaltskanzleien und Versicherungen mit hoch spezialisierten Experten.