Rund 136 Millionen investiert die BG ETEM im kommenden Jahr in die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in ihren Mitgliedsunternehmen. Das geht aus dem Haushaltsplan für 2020 hervor, den die Vertreterversammlung der BG ETEM am 5. Dezember 2019 in Köln beschloss. Diese Summe ist die zweitgrößte Position im Haushaltsplan.
Für Dr. Heinz-Willi Mölders, Vorsitzender der Vertreterversammlung der BG ETEM, sind das gute Investitionen: „Prävention ist das Fundament der Arbeit der gesetzlichen Unfallversicherung. Unser Ziel ist es, Unfälle zu vermeiden und nicht, ihre Folgen zu entschädigen.“
Für die 136 Millionen Euro bietet die BG ETEM den Betrieben unterschiedliche Präventionsmaßnahmen an: Rund 37.000-mal waren Präventionsexperten der BG ETEM 2018 in den Mitgliedsbetrieben vor Ort, um zum Arbeits- und Gesundheitsschutz zu beraten und zu überwachen, dass Regeln eingehalten werden. Darüber hinaus unterstützt die BG ETEM die betrieblichen Sicherheitsanstrengungen durch weitere Maßnahmen wie Forschungsprojekte, Seminare oder Informationsmedien.
Fast eine Milliarde Euro für Reha und Entschädigung
Insgesamt hat die Berufsgenossenschaft für die Branchen Elektro und Feinmechanik, Energie- und Wasserwirtschaft, Textil- und Medienerzeugnisse für das Jahr 2020 etwa 1,5 Milliarden Euro eingeplant. Der Löwenanteil davon, rund 977 Millionen Euro, ist für Rehabilitations- und Entschädigungsleistungen infolge von Arbeits-und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten vorgesehen. Dazu zählen Rentenzahlungen, Verletztengeld während der Arbeitsunfähigkeit sowie medizinische Heilbehandlung und weitere Leistungen.
Die Vertreterversammlung nahm auch die Haushaltsrechnung für das vergangene Jahr ab. Das Haushaltsjahr 2018 hatte mit Gesamtausgaben in Höhe von rund 1,4 Milliarden Euro abgeschlossen.
Die Vertreterversammlung ist wie alle Selbstverwaltungsorgane der Berufsgenossenschaft ehrenamtlich tätig und wird paritätisch gebildet. Bei der BG ETEM umfasst die Vertreterversammlung jeweils 30 Mitglieder auf der Versicherten- und der Arbeitgeberseite. Zu ihren Aufgaben gehört es insbesondere, über die Satzung, Unfallverhütungsvorschriften sowie Jahresrechnung und Haushaltsplan zu entscheiden. Die Vertreterversammlung tritt zweimal im Jahr zusammen.
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Weitere Informationen über die Selbstverwaltung der BG ETEM finden Sie unter:
www.bgetem.de, Webcode 11790284
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