Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) gibt Tipps zur Benutzung von Atemschutzmasken.
- Gebrauchsanleitung befolgen: Reguläre, nach EN 149 geprüfte FFP2-Masken dürfen nur mit deutscher Gebrauchsanleitung verkauft werden. Darin steht, wie die Maske anzulegen ist, um eine optimale Schutzwirkung zu erreichen.
- Rasieren: Damit eine Maske wirkt, muss sie eng am Gesicht anliegen. Bärte oder Vernarbungen beeinträchtigen die Schutzwirkung.
- Dichtsitz prüfen: Beim Luftholen sollte die Maske an das Gesicht angesogen werden. Wenn man einen Luftstrom am Gesicht spürt, sitzt sie nicht gut.
- Hygiene einhalten: Masken mit der Kennzeichnung FFP2 R sind wiederverwendbar. Wie oft, hängt vom Umgang mit der Maske ab. Beim Auf- und Absetzen die Innenseite oder den Dichtrand nicht berühren. Maske nach dem Einsatz gut belüftet aufbewahren. Dann ist eine wiederholte kurzzeitige Benutzung für mehrere Tage möglich.
- Wenn nötig, ärztlichen Rat einholen: Wer aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen unsicher ist, sollte mit Haus- oder Betriebsarzt bzw. -ärztin sprechen.
Von den vielerorts kursierenden Tipps zur Aufbereitung von Masken für eine Wiederverwendung raten IFA-Fachleute ab. Es sei nicht auszuschließen, dass solche Behandlungen die Filterleistung erheblich beeinträchtigen.
→ info
Fünf Hinweise, um unsichere FFP2-Masken zu erkennen: www.dguv.de, Webcode dp1318343
Ergänzende Informationen zu Corona-Schutzmaßnahmen und dem Tragen von Masken gibt es unter www.bgetem.de/corona
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