Das Foto zeigt ein Umspannwerk.

Auch Beschäftigte von Stromversorgern (im Bild: ein Umspannwerk) waren in Rheinsberg dabei.

Neue DGUV Information 203 – 046 „Umgang mit Holzmasten“

Die neue Information wird voraussichtlich bis zum Jahresende vorliegen. Ihr Geltungsbereich wird sich auch auf Furnierschichtholzmaste erstrecken. Für eine vereinfachte Identifizierung beinhaltet das Regelwerk Beispiele zur Kennzeichnung von Holzmasten, die sich an der europäischen Bauproduktenverordnung orientieren.

Um einen besseren Schutz gegen das Umbrechen von Holzmasten zu erzielen, fordert die Information: Maste sollen nur bestiegen und auf Masten darf nur gearbeitet werden, wenn deren Standsicherheit durch ein Prüf- oder Messverfahren nachgewiesen oder durch Sicherungsmaßnahmen gewährleistet ist.

Die Standsicherheit für Arbeiten auf den Masten liegt vor, wenn der Einbau fachgerecht vorgenommen wurde und die Maste sich in einem vernünftigen Materialzustand befinden. Äußerlich erkennbare Schäden müssen ausgeschlossen sein. Gleichzeitig muss sichergestellt sein, dass die bei den Arbeiten entstehenden Kräfte sicher vom jeweiligen Mast aufgenommen werden können.

Um die Materialbeschaffenheit der Maste beurteilen zu können, stellte der zuständige BG ETEM-Experte Dr. Reinhard Lux

  • die Klopfmethode,
  • ein Bohrwiderstands-Messverfahren,
  • ein frequenzbasiertes sowie
  • ein belastungsbasiertes Messverfahren beispielhaft vor.

Neue DGUV Information 203-077 „Thermische Gefährdungen durch Störlichtbögen“

Die überarbeitete DGUV Information soll Unternehmen bei der Auswahl der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) gegen Störlichtbogen unterstützen und steht kurz vor der Fertigstellung. Die Überarbeitung wurde notwendig, da die Information an den aktuellen Stand der Normung angepasst werden musste, Gleichstromlichtbögen berücksichtigt werden sollten und Erkenntnisse aus der Praxis eingearbeitet werden mussten. Hierüber informierte Martin Mehlem (BG ETEM).

DGUV Information 203-032 „Auswahl und Betrieb von Stromerzeugern auf Bau- und Montagestellen“

Die richtige Inbetriebnahme von Stromerzeugern stellt die Anwender seit Jahren vor große Herausforderungen. Häufig ist dem Betreiber des Stromerzeugers nicht bekannt, ob ein Potentialausgleich oder das Errichten einer Erdungsanlage erforderlich ist. Die richtige Kennzeichnung des Stromerzeugers entsprechend der technischen Ausführung ist hierbei entscheidend.

Stromerzeuger der Ausführungen A und B können ohne Elektrofachkraft in Betrieb genommen werden, da nur ein Potentialausgleich erforderlich ist. Für die Errichtung eines Stromerzeugers der Ausführungen C und D wird dagegen eine Elektrofachkraft benötigt, weil hierbei die richtige Funktion der Erdungsanlage überprüft werden muss, wie Hartmut Oelmann (BG ETEM) ausführte.

Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

Hans-Peter Steimel (BG ETEM) informierte über Vorgaben zu wiederkehrenden Prüfungen, die sich in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und in der DGUV Vorschrift 3 finden. In der kurz vor der Veröffentlichung stehenden aktualisierten DGUV Information 203-071 „Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel – Organisation durch den Unternehmer“ geben die Autoren praxisbezogene Hinweise für die Bereiche

  • der Anlagen,
  • der ortsfesten Betriebsmittel und
  • der ortsveränderlichen Betriebsmittel.

Bei der Überarbeitung wurden Anforderungen für die elektrischen Anlagen und ortsfesten Betriebsmittel ergänzt und Erfahrungen aus der praktischen Anwendung der Information eingearbeitet.

 

Dieter Rothweiler, Dr. Albert Seemann