Arbeitskleidung verschmutzt und muss regelmäßig aufbereitet werden. Das können Unternehmen selbst veranlassen. In vielen Fällen nehmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Arbeitskleidung aber auch mit nach Hause, um sie dort zu waschen. Das ist nicht immer die beste Lösung und kann je nach Art der Verschmutzung sogar unzulässig sein. Wo und wie also waschen?
So treffen Unternehmen die richtige Entscheidung
Vorrangig ist zu ermitteln, mit welchen Stoffen an der Kleidung zu rechnen ist und welche Gefährdungen von ihnen ausgehen. Handelt es sich um Stoffe, die normalerweise im Haushalt nicht auftreten – also Gefahrstoffe, Metallspäne, Keime?
In diesem Fall sollten Beschäftigte die verschmutzte Wäsche auf keinen Fall mit nach Hause nehmen. Denn dadurch wird die private Waschmaschine kontaminiert.
Substanzen können in die private Kleidung aller Familienmitglieder gelangen, etwa auch in Unterwäsche oder in Babykleidung.
Darüber hinaus ist nicht sichergestellt, ob die Verschmutzung wirklich entfernt oder ein verbleibender Rest nur umverteilt wurde. Das kann auch der Fall sein, wenn die Kleidung optisch sauber aussieht. Sind beispielsweise Schmierfette nach der Wäsche unsichtbar, aber fein verteilt in der Kleidung, ist sie möglicherweise nicht mehr so schwer entflammbar wie sie eigentlich sein sollte.
Dann ist zu überlegen, ob der Einsatz von Arbeitskleidung ausreicht oder ob der Kontakt mit Arbeitsstoffen vorneweg durch Substitution, technische oder organisatorische Maßnahmen minimiert werden muss.
Ein Beispiel: Mit sachgerecht aufbereiteten Schürzen oder Kitteln lässt sich Verschmutzung von der restlichen Kleidung fernhalten. Vielleicht ist aber auch umfangreiche Schutzkleidung beziehungsweise Persönliche Schutzausrüstung erforderlich.
Zu professioneller Berufs- und Schutzkleidung gehört immer eine spezifische Waschanleitung. Diese ist einzuhalten, damit die schützenden Eigenschaften der Kleidung erhalten bleiben. Denn sie können durch falsche Temperaturwahl, Waschmittel, Zusatzstoffe oder Trocknung verloren gehen. Weichspüler zerstört beispielsweise die Atmungsaktivität von Funktionskleidung, reduziert die Sichtbarkeit von Reflexstreifen und kann sogar flammhemmende Eigenschaften von Berufskleidung beeinträchtigen.
Wenn Unternehmen die Aufbereitung einer professionellen Wäscherei übertragen, ist Zusammenarbeit gefragt. Denn nur wenn der Dienstleister über die Art der Verschmutzung gut informiert ist, kann er für die optimale Aufbereitung der Kleidung sorgen und die Schmutzfracht bei der Behandlung seines Abwassers berücksichtigen.
Kontaminierte Arbeitskleidung: Beispiel UV-Farben
Ein Beispiel für die Herausforderungen bei der Aufbereitung von Arbeitskleidung: Druckereien setzen für ihre Erzeugnisse Farben und Lacke ein. Handelt es sich dabei um Gefahrstoffe, sind spezifische Schutzmaßnahmen nötig. Ein Beispiel für solche Stoffe sind UV-härtende Farben und Lacke. Wie bei anderen Farben kommt es auch beim Umgang mit UV-Farben immer wieder zu Verschmutzung der Arbeitskleidung. Das kann beispielsweise bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten, bei Reinigungsvorgängen oder auch bei Vorgängen zur Störungsbeseitigung passieren. Das Problem dabei:
UV-Farben sind häufig als sensibilisierend eingestuft. Diese Eigenschaft besitzen sie in ungehärteter Form. Zur Härtung braucht es gezielte Trocknungsverfahren.
Auf der Arbeitskleidung behalten ungehärtete UV-Farben ihre sensibilisierende Wirkung.
Durch die benetzte Arbeitskleidung kann es zum Kontakt mit der Haut des Trägers oder der Trägerin kommen. Dieser erste Hautkontakt wird auch Induktion genannt. In dieser Phase entwickelt sich ein spezielles immunologisches Gedächtnis. Bei weiteren Kontakten kommt es zur Auslösung einer zell- oder antikörpervermittelten allergischen Reaktion. Das kann schließlich auch dazu führen, dass die Tätigkeit aufgegeben werden muss.
Deshalb gilt: Ist Arbeitskleidung mit sensibilisierenden UV-Farben benetzt, ist sie umgehend zu wechseln und Hautkontakt zu vermeiden.
Derart verschmutzte Kleidung gehört auf keinen Fall in die Haushaltswaschmaschine. Denn diese entfernt die sensibilisierende Wirkung der UV-Farben nicht. Schlimmer noch: Es kann zur Übertragung auf andere Wäscheteile kommen, und das sogar über mehrere Waschgänge hinaus.
Spezielle Waschverfahren
Die BG ETEM hat zusammen mit Wäschereien Waschbedingungen ermittelt, mit denen sich die sensibilisierenden Anteile der UV-Farben gut entfernen lassen. Diese Bedingungen können in gewerblichen Wäschereien umgesetzt und eingehalten werden. Zusätzlich lässt sich eine Übertragung auf andere Wäscheteile sicher vermeiden.
Es gibt jedoch Grenzen. Großflächige Verschmutzungen mit starker Durchtränkung können auch bei Verwendung dieses Waschverfahrens ihre sensibilisierende Wirkung behalten. Eine so verunreinigte Arbeitskleidung kann nur sicher entsorgt werden.
Die hier verfügbare Zusatzinfo enthält weitere Informationen zu mit UV-Druckfarben verschmutzter Arbeitskleidung und eine Waschanleitung für professionelle Wäschereien.
Michael Grimmelt/Martin Steiner
→ info
- DGUV Regel 112-189 „Benutzung von Schutzkleidung“: www.bgetem.de, Webcode M18324231
- Download: Informationen zu farbverschmutzter Arbeitskleidung im UV-Druck (PDF)
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