Witterungseinflüsse, besonders Schnee und Glatteis, führen häufig zu Stürzen von Zeitungszustellerinnen und -zustellern. Die Folgen: menschliches Leid für die Betroffenen sowie erhebliche Kosten für die Unternehmen und die Berufsgenossenschaft. Deshalb besteht Handlungsbedarf, um die Unfallzahlen zu senken.
Präventive Maßnahmen stehen daher im Mittelpunkt der DGUV Information 208-046 „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Zeitungszustellung“. Sie bietet Hilfestellung etwa beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung und beim Umsetzen der darin beschriebenen Maßnahmen.
Ausrüstung nutzen
Zeitungszustellerinnen und -zusteller sind häufig allein und im Dunkeln unterwegs. Das erhöht die Gefahr, dass sie umknicken oder ungünstig auftreten. Zudem kann die jeweilige Witterung Stolper-, Rutsch- oder Sturz-Unfälle begünstigen, besonders bei nassem Laub, Schnee- und Eisglätte.
Deshalb ist es notwendig, zweckmäßiges und festes Schuhwerk zu tragen. Damit lassen sich Knochenbrüche, Verstauchungen, Sehnen- und Bänderverletzungen verhindern. Die BG ETEM hat die Anwendung von Sicherheitsschuhen mit rutschhemmender Sohle untersucht. Das Ergebnis: Bei konsequentem Tragen kommt es seltener zu Unfällen. Passiert doch etwas, verlaufen Unfälle dank Sicherheitsschuhen weniger schwer.
Zustellerinnen und Zusteller arbeiten auch bei widrigen Witterungsbedingungen. Dabei sind sie häufig Kälte und Nässe, Wind und Regen oder Schnee ausgesetzt. Atmungsaktive, wasserdichte Jacken haben sich bewährt. Sie sollen gut sichtbar sein, möglichst in Signalfarben, und mit Reflektoren ausgestattet.
Auch das eigene Verhalten jedes Einzelnen trägt zur Arbeitssicherheit bei. Zustellerinnen und Zusteller sollten sich
- mit möglichen Gefahren auf einer Tour auseinandersetzen,
- Verhaltensregeln beachten,
- bereitgestellte Sicherheitsausrüstung benutzen und
- Mängel melden.
Zeitungen werden oft vor Tagesanbruch ausgetragen. Haus- und Straßenbeleuchtungen reichen für gute Sicht meist nicht aus. Daher sollten Betriebe ihren Zustellerinnen und Zustellern eine geeignete Taschenlampe zum Ausleuchten dunkler Wegstrecken zur Verfügung stellen. Als praktisch haben sich Stirnlampen mit LED-Technik erwiesen. Die Hände bleiben bei der Zustellung frei.
Empfehlungen für das Schuhwerk
- rutschfeste, profilierte und biegeweiche Sohlen, geeignet für Schnee und Glatteis
- Schutz gegen Nässe durch wasserabweisende oder wasserdichte Ausführung
- anatomisch geformtes Fußbett mit guten Dämpfungseigenschaften
- den Fuß umschließendes Schuhwerk in knöchelhoher Ausführung mit gepolstertem Rand
- geringes Gewicht
- atmungsaktiv, hoher Trage- und Laufkomfort
- Innenfutter als Kälteschutz für die Wintermonate
Verschiedene Transportmittel
Je nach Zustellbezirk und örtlichen Gegebenheiten sind Zustellerinnen und Zusteller zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Auto unterwegs. Bei der Zustellung zu Fuß spielt das Tragen von Zeitungen oder Zeitungspaketen eine wesentliche Rolle. Faktoren sind:
- Gewicht und Größe der Zeitungspakete
- Anzahl der Hebevorgänge
- eingenommene Körperhaltung
- Länge und Beschaffenheit des Transportweges
Nutzen Beschäftigte ein Fahrrad, muss dieses verkehrssicher sein. Die richtige Sattelhöhe ist eingestellt, wenn die Fußballen beider Füße bei gestreckten Beinen den Boden erreichen. Leuchten mit Standlichtfunktion sind besonders empfehlenswert, weil sie bei Fahrtunterbrechungen mehrere Minuten lang genauso hell leuchten wie während der Fahrt – bei Rückleuchten sogar bis zu 30 Minuten. Speichenreflektoren müssen vorhanden sein.
Die eingesetzten Packtaschen sollten reflektierende Streifen aufweisen. Das Fahrrad muss sich für den Transport schwerer Lasten eignen, besonders der Gepäckträger entsprechend stabil sein. Gegebenenfalls müssen Zustellerinnen und Zusteller ein spezielles Lastenfahrrad mit Packtaschen verwenden – wobei die Lasten der Packtaschen gleichmäßig verteilt sein sollten. Ein Helm mindert Risiko und Schwere von Verletzungen bei einem Unfall erheblich.
Wenn sie für ihre Arbeit das Auto nutzen, müssen Zustellerinnen und Zusteller sich selbstverständlich an die Regeln des Straßenverkehrs halten. Sie brauchen eine gültige Fahrerlaubnis und ihr Auto muss der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechen. Unternehmen sollten das regelmäßig überprüfen. Fahrzeuge müssen so beladen werden, dass die Ladung nicht verrutschen kann. Diese ist entsprechend zu sichern. Ungesicherte Ladung gehört nicht auf den Beifahrersitz. Wichtig ist, dass man umsichtig aussteigt, Haltegriffe benutzt und nicht herausspringt.
Sturzgefahr und Hundebisse
Besonders gefährliche Situationen entstehen zum Beispiel auf schlecht beleuchteten Baustellen. Deshalb ist dort besondere Aufmerksamkeit erforderlich. Wenn vorhanden, sind gekennzeichnete Wege zu benutzen. Manchmal ist eine gefahrlose Auslieferung nicht möglich, zum Beispiel wegen fehlender Beleuchtung. Dann muss die Zustellung auf eine Tageszeit verschoben werden, zu der der Baustellenbereich gefahrlos betretbar ist.
Nicht wenige Zeitungszustellerinnen oder -zusteller werden durch Hundebisse verletzt. Betriebe sollten ihnen daher schon bei der Einstellung erklären, wie sie sich gegenüber Hunden verhalten sollen, und zwar anhand einer Unterweisung. Sogenannte Hundemerkkarten haben sich bewährt. Sie enthalten wichtige Informationen zu potenziell gefährlichen Hunden.
Ralf Bezdek
→ info
- DGUV Information 208-046 „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Zeitungszustellung“: www.bgetem.de, Webcode M18703898
- Brancheninformation Zeitungszustellung: www.bgetem.de/zustellung, Webcode 18784435
- Grafiken zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, Thema Zeitungszustellung: www.bgetem.de, Webcode 18521625
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