Am Puls der Zeit
Übergeordnetes Ziel der Elektrotechnik ist es, den Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln sicher zu gestalten. Um dies zu erreichen, gibt es viele Anforderungen in Gesetzen, Unfallverhütungsvorschriften, Regeln und Normen. Dies soll gewährleisten, dass nur sichere elektrische Anlagen und Produkte zum Einsatz kommen. Die Herausforderung liegt darin, diese Anforderungen für den jeweiligen Einsatzbereich richtig umzusetzen. Um dies sicherzustellen wird in der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (DGUV Vorschrift 3) bereits seit 1979 gefordert, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft (EFK) oder unter Leitung und Aufsicht einer EFK errichtet, geändert und instandgehalten werden dürfen. Die EFK ist dafür verantwortlich, dass die jeweils erforderlichen elektrotechnischen Anforderungen umgesetzt werden.
Qualifikation
In der DGUV Vorschrift 3 wurde der Begriff EFK erstmalig definiert und im Anschluss daran ins VDE-Normenwerk übernommen. Die Anforderungen an die EFK setzt sich aus mehreren Teilen zusammen:
1. Fachliche Ausbildung
Eine fachliche Ausbildung kann durch eine elektrotechnische Berufsausbildung erfolgen, die zu einem Bildungsabschluss führt – z. B. Geselle, Facharbeiter, staatlich geprüfter Techniker, Industriemeister, Handwerksmeister, Diplom-Ingenieur, Bachelor oder Master. Anstelle einer elektrotechnischen Berufsausbildung kann die fachliche Ausbildung auch durch eine mehrjährige Tätigkeit mit Ausbildung in Theorie und Praxis nach Überprüfung durch eine EFK nachgewiesen werden. Dieser Nachweis muss dokumentiert werden. Mit diesem Sonderweg ist allerdings keine Kurzausbildung gemeint. Am Ende dieser fachlichen Ausbildung, die mit einer innerbetrieblichen Prüfung abschließt, wird ein vergleichbares Fachwissen wie bei einem der genannten elektrotechnischen Bildungsabschlüsse erwartet.
2. Kenntnisse und Erfahrungen
Darüber hinaus werden von der EFK Kenntnisse und Erfahrungen erwartet. Unter Kenntnisse werden alle erforderlichen Fähigkeiten verstanden, um elektrotechnische Aufgaben sicher, einwandfrei und ordnungsgemäß lösen zu können. Dazu sind insbesondere aktuelle handwerkliche Fertigkeiten und Wissen nötig – zum Beispiel
- das sichere Handhaben von Mess- und Prüfgeräten,
- die richtige Verwendung von Werkzeugen,
- Kenntnisse über die fachgerechte Montage, Installation und Reparatur von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln,
- die richtige Auswahl und die bestimmungsgemäße Nutzung von Schutzausrüstung,
- das Lesen und Erstellen von Schaltungsunterlagen sowie
- die Fähigkeit zur richtigen Auswahl der elektrotechnischen Schutzmaßnahme, der zu installierenden Betriebsmittel und des Installationsmaterials.
Auch muss die EFK eine fachgerechte Auswahl der erforderlichen Prüfungen treffen können und die verschiedenen Prüfschritte kennen, die bei der Errichtung oder nach der Instandhaltung erforderlich sind. Für die Fehlersuche muss sie Kenntnisse über die verschiedenen Fehlermöglichkeiten und der gefahrlosen Durchführung der Fehlersuche besitzen.
Außerdem sind auf Seiten der EFK Kenntnisse in der Arbeitsorganisation wie das Einrichten und Absichern der Arbeitsstelle, die Leitung und Aufsicht von elektrotechnisch unterwiesenen Personen und deren Unterweisung notwendig. Nicht zuletzt muss sie die Fähigkeit besitzen, das notwendige Arbeitsverfahren auszuwählen.
Die Weitergabe von Erfahrungen durch gestandene Elektrofachkräfte ist enorm wichtig und nicht zu unterschätzen. Die erforderlichen Erfahrungen müssen durch die wiederholte Anwendung dieser Kenntnisse nachgewiesen sein.
3. Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen
Die EFK muss zudem Kenntnisse über die für die zu übertragenden Arbeiten notwendigen einschlägigen Bestimmungen besitzen, z. B.
- das staatliche und berufsgenossenschaftliche Regelwerk,
- der Stand der Technik, der z. B. in VDE-Normen niedergelegt ist, sowie
- betriebsinterne Festlegungen und Werksnormen.
Einschlägig ist eine Bestimmung immer dann, wenn sie für die jeweilige Tätigkeit gültig und zu beachten ist. Die drei genannten Anforderungen dienen dazu, dass eine EFK die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Nur so kann sie sicherstellen, dass sie sich selbst, aber auch die Nutzer der elektrischen Anlage und Betriebsmittel bei deren Anwendung nicht gefährdet.
Unter Kenntnisse werden alle erforderlichen Fähigkeiten verstanden, um elektrotechnische Aufgaben sicher, einwandfrei und ordnungsgemäß lösen zu können.
Theorie und Praxis
In der theoretischen Ausbildung müssen Kenntnisse der Elektrotechnik vermittelt werden, die für das sichere und fachgerechte Durchführen von elektrotechnischen Arbeiten erforderlich sind. Diese basieren auf der in einer Arbeitsanweisung festgelegten Tätigkeit und kann innerbetrieblich oder außerbetrieblich durch eine EFK erfolgen.
Die praktische Ausbildung muss an den Betriebsmitteln durchgeführt werden, auf die sich die Arbeitsanweisung bezieht. Sie muss alle erforderlichen Fertigkeiten vermitteln, sodass die in der Arbeitsanweisung festgelegte Tätigkeit in jedem Fall sicher durchgeführt werden kann.