Im Januar 2021 erhalten alle Mitgliedsbetriebe sowie freiwillig versicherte Unternehmerinnen und Unternehmer, deren Brutto-Beitrag für das Jahr 2019 mindestens 1.000 Euro betrug, einen Vorschussbescheid für das Umlagejahr 2020.
Die Ausgaben der BG ETEM werden durch die Mitgliedsunternehmen in einem nachträglichen Umlageverfahren finanziert. Das bedeutet, dass die Berufsgenossenschaft mit der Finanzierung ihrer gesetzlichen Aufgaben in Vorleistung tritt. Zur Sicherstellung der Finanzkraft werden zwei Vorschüsse erhoben. Sie betragen jeweils ein Drittel des Brutto-Beitrags aus dem Vorjahr.
Der für die Berechnung der Vorschüsse maßgebliche Brutto-Beitrag setzt sich zusammen aus dem Bruttobetrag des BG-Beitrags, den Beiträgen aus der Lastenverteilung nach Entgelten und der Lastenverteilung nach Neurenten. Unberücksichtigt bleiben etwaige Beitragsnachlässe, Gutschriften, Säumniszuschläge oder Zinsen, die auf dem Vorjahresbescheid aufgeführt waren.
Bitte stellen Sie mit einem Eintrag in Ihrem Kalender die Einhaltung der Zahlungsfristen 15.02.2021 und 15.05.2021 sicher. Die geleisteten Vorauszahlungen werden in voller Höhe mit dem Beitrag verrechnet und mindern die Gesamtforderung aus dem Beitragsbescheid für das Jahr 2020.
Diesen Beitrag teilen