Druck und Papierverarbeitung
Höhere Unfallkosten und stagnierende Lohnsummen führen zu höheren Gefahrklassen. Der am 1. Januar 2021 in Kraft tretende Gefahrtarif der BG ETEM zeigt im Vergleich zur Vorperiode für den Bereich Medienerzeugnisse ausschließlich gestiegene Gefahrklassen. Warum ist das so?
Im Zeitraum 2015 bis 2018 sind im Bereich Medienerzeugnisse insgesamt 118,2 Millionen Euro für Rehabilitation und Entschädigung angefallen. In der Vorperiode (2008 bis 2011) waren dies nur 104,9 Millionen Euro. Die Kosten sind also um rund elf Prozent gestiegen.
Im Vergleich dazu ist die Lohnsumme für diesen Bereich von 37,0 auf 36,5 Milliarden Euro gesunken. Dies führt in der Berechnung automatisch zu höheren Gefahrklassen und musste aufgrund der gesetzlichen Vorgaben auch so bei der Festsetzung der Gefahrklassen berücksichtigt werden.
Zustellbetriebe
Die Zustellung von Druckereierzeugnissen hat eine erheblich über dem Niveau der Druckbetriebe liegende Unfallbelastung. Es war deshalb angezeigt, hier eine eigene Veranlagung zu schaffen, die diese hohen Belastungen berücksichtigt.
Die bislang in der Tarifstelle „Druck“ mit enthaltenen „Zustellbetriebe“ haben schon in der Vergangenheit die rechnerischen Ergebnisse der Tarifstelle „Druck“ mitgeprägt. Die nunmehr eigene Veranlagung für die Zustellbetriebe führt bei diesen jedoch zu erheblichen Beitragssteigerungen. Die Selbstverwaltung hat deshalb beschlossen, den Anstieg für die Zustellbetriebe über drei Jahre hinweg zu staffeln. Rein rechnerisch müsste die Gefahrklasse der Zustellung bei ca. 19 liegen. Wegen der fachlichen Zuständigkeit der BG Handel und Warenlogistik (BGHW) wurde für diese Betriebe nach den Regeln des Gefahrtarifs die Kennziffer 2071 vergeben und die Gefahrklasse auf „nur“ 11,9 gedeckelt. Damit werden die Zustellbetriebe mit ca. 63 Prozent des eigenen rechnerischen Ergebnisses belastet. Die Beitragssteigerung wird über drei Jahre gestaffelt (7,2 für 2021; 9,5 für 2022 und 11,9 ab 2023).
Druck und Papierverarbeitung gesamt
Die Selbstverwaltung hat zur Abfederung der stufenweisen Anhebung bei den Zustellbetrieben eine komplementäre stufenweise Absenkung der Gefahrklasse für die Herstellung von Druckerzeugnissen von 5,0 für das Jahr 2021 über 4,5 für 2022 bis zu 4,0 ab 2023 beschlossen.
Zudem hat die Selbstverwaltung einen Solidarausgleich zwischen den Gewerbezweigen der BG ETEM in den Gefahrtarif einfließen lassen. Dadurch sinkt der Beitrag der Unternehmen im Bereich Druck und Papierverarbeitung (Tarifstellen 1401-1405) um rund 14 Prozent gegenüber dem Betrag, der rein rechnerisch tatsächlich zu zahlen wäre.
Diese Entlastung haben Druckereien und Papier verarbeitende Unternehmen bereits in der vorhergehenden Gefahrtarifperiode erhalten, weshalb die Erleichterung heute nicht mehr so deutlich erkennbar ist.
Textilwirtschaft
Gefahrtarifstelle 1201: Herstellung von Wäsche; Herstellung von Schuhen, textiler Service
Die Kosten für Rehabilitation und Entschädigung stiegen um fast 25 Prozent. Dagegen wuchsen die Lohnsummen nur um knapp 9 Prozent. Die hohen Kosten für die medizinische Behandlung und finanzielle Entschädigung von Unfällen führte zu einer Erhöhung der Gefahrklasse von 3,5 auf 4,1.
Gefahrtarifstelle 1202: Herstellung von Textilprodukten
In dieser Gefahrtarifstelle sind die Kosten für die Rehabilitation und Entschädigung von Unfällen und Berufskrankheiten im
Vergleich der beiden Beobachtungszeiträume um 5,3 Prozent zurückgegangen. Die Lohnsummen stiegen im Vergleich der beiden Zeiträume um 6,5 Prozent. Diese beiden positiven Entwicklungen führten zu einer Senkung der Gefahrklasse von 5,4 auf 5,2.
Gefahrtarifstelle 1203: Reinigung und Wäscherei
Die Lohnsummen legten im Vergleich der Beobachtungszeiträume um rund 10 Prozent zu. Die Kosten für Rehabilitation und Entschädigung stiegen dagegen um über 21 Prozent. Diese hohe Belastung durch Unfälle und Berufskrankheiten führte zu einer Erhöhung der Gefahrklasse von 5,6 auf 6,0.
Hintergrund
Die Berufsgenossenschaft ist eine Solidargemeinschaft, in der Lasten ausgewogen und fair getragen werden. Der Gefahrtarif ist das zentrale Instrument, um die Beiträge zur Berufsgenossenschaft entsprechend dem Unfallrisiko abzustufen. Je weniger Kosten für Unfälle und Berufskrankheiten in einem Unternehmenszweig anfallen, desto günstiger wird der Beitrag. Das Sozialgesetzbuch schreibt vor, dass spätestens alle sechs Jahre der Gefahrtarif überprüft und von der Selbstverwaltung der Berufsgenossenschaft neu beschlossen werden muss.
Unfallkosten und Lohnsumme
Für die Berechnung werden Unternehmen mit ähnlichen Produktionsverfahren und Unfallrisiken in Gewerbezweige zusammengefasst. Anschließend werden die Kosten der vergangenen Jahre für die Rehabilitation und Entschädigung von Unfällen und Berufskrankheiten ermittelt. Zu den Kosten gehören zum Beispiel die medizinischen Behandlungskosten für Verletzte und Erkrankte oder Zahlungen für Verletztengeld und Rente. Die Kosten werden ins Verhältnis gesetzt zur Entgeltsumme des jeweiligen Gewerbezweigs.
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