Solidarität mildert Anstieg abIn den Branchenbereichen Druck und Papierverarbeitung sowie der Textilwirtschaft gibt es beim Gefahrtarif einige Besonderheiten. Erstmals wirksam werden sie mit der Beitragszahlung 2022.https://etem.bgetem.de/6.2020/themen/solidaritaet-mildert-anstieg-abhttps://etem.bgetem.de/@@site-logo/logo_etem_magazin.png
Solidarität mildert Anstieg ab
In den Branchenbereichen Druck und Papierverarbeitung sowie der Textilwirtschaft gibt es beim Gefahrtarif einige Besonderheiten. Erstmals wirksam werden sie mit der Beitragszahlung 2022.
Neuer Gefahrtarif ab 2021
Die Unfallkosten im Bereich Medienerzeugnisse sind gestiegen.
Druck und Papierverarbeitung
Höhere Unfallkosten und stagnierende Lohnsummen führen zu höheren Gefahrklassen. Der am 1. Januar 2021 in Kraft tretende Gefahrtarif der BG ETEM zeigt im Vergleich zur Vorperiode für den Bereich Medienerzeugnisse ausschließlich gestiegene Gefahrklassen. Warum ist das so?
Im Zeitraum 2015 bis 2018 sind im Bereich Medienerzeugnisse insgesamt 118,2 Millionen Euro für Rehabilitation und Entschädigung angefallen. In der Vorperiode (2008 bis 2011) waren dies nur 104,9 Millionen Euro. Die Kosten sind also um rund elf Prozent gestiegen.
Im Vergleich dazu ist die Lohnsumme für diesen Bereich von 37,0 auf 36,5 Milliarden Euro gesunken. Dies führt in der Berechnung automatisch zu höheren Gefahrklassen und musste aufgrund der gesetzlichen Vorgaben auch so bei der Festsetzung der Gefahrklassen berücksichtigt werden.
Zustellbetriebe
Die Zustellung von Druckereierzeugnissen hat eine erheblich über dem Niveau der Druckbetriebe liegende Unfallbelastung. Es war deshalb angezeigt, hier eine eigene Veranlagung zu schaffen, die diese hohen Belastungen berücksichtigt.
Die bislang in der Tarifstelle „Druck“ mit enthaltenen „Zustellbetriebe“ haben schon in der Vergangenheit die rechnerischen Ergebnisse der Tarifstelle „Druck“ mitgeprägt. Die nunmehr eigene Veranlagung für die Zustellbetriebe führt bei diesen jedoch zu erheblichen Beitragssteigerungen. Die Selbstverwaltung hat deshalb beschlossen, den Anstieg für die Zustellbetriebe über drei Jahre hinweg zu staffeln. Rein rechnerisch müsste die Gefahrklasse der Zustellung bei ca. 19 liegen. Wegen der fachlichen Zuständigkeit der BG Handel und Warenlogistik (BGHW) wurde für diese Betriebe nach den Regeln des Gefahrtarifs die Kennziffer 2071 vergeben und die Gefahrklasse auf „nur“ 11,9 gedeckelt. Damit werden die Zustellbetriebe mit ca. 63 Prozent des eigenen rechnerischen Ergebnisses belastet. Die Beitragssteigerung wird über drei Jahre gestaffelt (7,2 für 2021; 9,5 für 2022 und 11,9 ab 2023).
Druck und Papierverarbeitung gesamt
Die Selbstverwaltung hat zur Abfederung der stufenweisen Anhebung bei den Zustellbetrieben eine komplementäre stufenweise Absenkung der Gefahrklasse für die Herstellung von Druckerzeugnissen von 5,0 für das Jahr 2021 über 4,5 für 2022 bis zu 4,0 ab 2023 beschlossen.
Zudem hat die Selbstverwaltung einen Solidarausgleich zwischen den Gewerbezweigen der BG ETEM in den Gefahrtarif einfließen lassen. Dadurch sinkt der Beitrag der Unternehmen im Bereich Druck und Papierverarbeitung (Tarifstellen 1401-1405) um rund 14 Prozent gegenüber dem Betrag, der rein rechnerisch tatsächlich zu zahlen wäre.
Diese Entlastung haben Druckereien und Papier verarbeitende Unternehmen bereits in der vorhergehenden Gefahrtarifperiode erhalten, weshalb die Erleichterung heute nicht mehr so deutlich erkennbar ist.