„Diesmal sind wir vorbereitet“, sagt Heiko Busch, Geschäftsführer der Elektro Busch GmbH in Windeck-Ehrenhausen, mit Blick auf den bevorstehenden dritten Corona-Winter. Die Pandemie hat die Abläufe in dem mittelständischen Unternehmen mit rund 60 Beschäftigten stark verändert. Der Betrieb ist auf hochwertige Elektroinstallationsarbeiten in Büro- und Geschäftsgebäuden vor allem im Rhein-Sieg-Kreis, Köln und Bonn spezialisiert.
Heiko Busch und sein Vater Karl-Heinz erinnern sich an den Anfang der Pandemie 2020. „Eine vernünftige Planung auf den Baustellen war nicht mehr möglich, wir mussten jeden Tag neu entscheiden.“ Mit einer ganzen Reihe von Maßnahmen versuchten sie, den Betrieb unter Pandemiebedingungen aufrechtzuerhalten.
- Arbeits- und Pausenzeiten wurden entzerrt, damit sich nicht zu viele Personen zur gleichen Zeit auf dem Betriebsgelände und auf den Baustellen aufhielten.
- Die Autos der Firma waren mit weniger Monteuren als üblich besetzt, in den Fahrzeugen herrschte Maskenpflicht.
- Auf den Baustellen selbst galten die Maßnahmenpläne der jeweiligen Generalunternehmer.
- Alle Beschäftigten machten zwei- bis dreimal wöchentlich einen Corona-Test.
„Obwohl wir sehr schnell reagiert und gemeinsam mit der BG Konzepte entwickelt haben, war es anfangs recht chaotisch“, erinnert sich Heiko Busch. Kolleginnen und Kollegen fielen erkrankt aus, es gab Verzögerungen bei den Projekten. Die Auftraggeber des Unternehmens hätten angesichts der Situation glücklicherweise verständnisvoll reagiert, erinnert sich der Geschäftsführer.
Mehr Arbeit
Bettina Buhr ist langjährige Büroangestellte bei Elektro Busch. Für sie und eine Kollegin brachte die Pandemie vor allem zusätzlichen Aufwand. „Wir haben Mehrarbeit gehabt ohne Ende“, sagt sie.
Auftraggeber wollten zum Beispiel wissen, ob die Monteure, die auf ihre Baustellen kommen, geimpft seien. Die allermeisten zogen problemlos mit und ließen sich impfen. Also wurden die Impfnachweise dokumentiert. Wenn Beschäftigte erkrankten, konnte das Unternehmen – wie viele andere auch – online Erstattungsanträge stellen. Darüber hinaus legte es einen Vorrat an Masken und Antigen-Tests an.
Auch die Materialbeschaffung gestaltete sich zu Beginn der Pandemie schwierig. Lieferengpässe – vor allem bei Waren aus Fernost – führten zu bis dahin nicht vorstellbaren Problemen, etwa zur Frage: „Wo kommt jetzt ein FI-Schalter her?“. Manche Produkte, wie zum Beispiel Kupferkabel, waren plötzlich erheblich teurer. Da zahlte es sich aus, dass Busch ein umfangreiches Materiallager unterhält.
Für die acht Beschäftigten im Büro gab es ein Homeoffice-Angebot. Inzwischen sind die meisten wieder im Betrieb. „Wir haben alle Einzelbüros, da ist das kein Problem“, sagt Bettina Buhr.
Gefährdungsbeurteilung für jede Baustelle
Jede Menge Lob hat Heiko Busch für Ralf Engelberth, Präventionsberater der BG ETEM. „Der hat sich richtig reingehängt, hat aufgeklärt und mit uns ein Konzept für die Corona-Zeit entwickelt. Es gab eine interne Schulung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und er ist sogar auf einzelne Baustellen gefahren.“ Die Gefährdungsbeurteilung passte das Unternehmen auf die Pandemiebedingungen an. Dazu bekommt nun jede Baustelle eine eigene Gefährdungsbeurteilung entsprechend den jeweiligen Bedingungen vor Ort.
Beim Blick auf die kommenden Herbst- und Wintermonate ist Busch trotz aller Unwägbarkeiten nicht bang. „Wir werden sehen, wie sich unser Alltag weiter verändert“, sagt er. Die Vorratskammer mit Masken und Tests ist jedenfalls voll.
Dr. Michael Krause
So bereiten Sie Ihren Betrieb auf den Corona-Winter vor
Die Bundesregierung hat das Infektionsschutzgesetz (IfSG) mit einem mehrstufigen Schutzkonzept fortgeschrieben. In Betrieben gilt zwischen dem 1. Oktober 2022 und dem 7. April 2023 eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung. Sollte sich das Infektionsgeschehen in einer Region besonders dramatisch entwickeln, können die Bundesländer weitere Maßnahmen erlassen.
Gefährdungsbeurteilung: Im Zentrum des betrieblichen Infektionsschutzes steht die Gefährdungsbeurteilung. Darin müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Corona-Regeln für ihren Betrieb festlegen. Die Maßnahmen orientieren sich am örtlichen Infektionsgeschehen sowie an den durch die Tätigkeit selbst gegebenen Infektionsgefahren. Das betriebliche Hygienekonzept muss dabei je nach Infektionsgeschehen angepasst werden. Die BG ETEM rät, sich dabei betriebsärztlich beraten zu lassen.
Impfen: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen Beschäftigte aufklären, bei Impfterminen freistellen, dürfen aber niemanden zur Impfung verpflichten. Gleichwohl kann der Impfstatus der Beschäftigten für das betriebliche Hygienekonzept eine wichtige Rolle spielen.
Schutzmaßnahmen: Abstand halten, Hände waschen und desinfizieren, ausreichend lüften und nach Möglichkeit Maske tragen – vor allem, wenn mehrere Personen in einem Raum arbeiten.
Homeoffice-Angebote tragen ebenfalls zum Infektionsschutz bei, regelmäßige Tests sorgen für zusätzliche Sicherheit. Daher ist es sinnvoll, wenn Unternehmen ausreichend medizinische Masken und Tests vorrätig haben.
→ info
- Corona-Infos der BG ETEM für Betriebe verschiedener Branchen: www.bgetem.de, Webcode 20882842
- Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung – Bewährte Schutzmaßnahmen: www.bgetem.de, Webcode 22530394
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