Weltweit gut versichertBeruflich bedingte Auslandsaufenthalte sind keine Seltenheit mehr. Doch wie sieht es mit dem Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Wegeunfällen aus?https://etem.bgetem.de/4.2022/titelstories/weltweit-gut-versicherthttps://etem.bgetem.de/@@site-logo/logo_etem_magazin.png
Weltweit gut versichert
Beruflich bedingte Auslandsaufenthalte sind keine Seltenheit mehr. Doch wie sieht es mit dem Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Wegeunfällen aus?
Versicherungsschutz im Ausland
Bei befristeten Auslandseinsätzen sind Beschäftigte gesetzlich unfallversichert.
Grundsätzlich ist jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer, der aufgrund eines deutschen Arbeitsvertrags ins Ausland entsandt wird, während des Auslandsaufenthalts gesetzlich unfallversichert. Der Unfallversicherungsschutz besteht jedoch nur, wenn die Entsendung
im Rahmen eines in Deutschland bestehenden Arbeitsverhältnisses erfolgt und
vertraglich im Voraus zeitlich oder infolge der Eigenart der Beschäftigung (zum Beispiel Errichtung einer elektrischen Anlage) begrenzt ist.
Gleiches gilt für Selbstständige. Die Voraussetzungen hier: Sie sind im Rahmen ihrer gewöhnlich in Deutschland ausgeübten Selbstständigkeit nur vorübergehend im Ausland tätig. Und sie haben bei der BG ETEM entweder eine freiwillige Unternehmerversicherung abgeschlossen oder es besteht für sie eine Unternehmerpflichtversicherung. Die Ausdehnung des Versicherungsschutzes auf den Auslandseinsatz wird durch die Regelungen
des Rechts der Europäischen Union (EU – überstaatliches Recht),
deszweiseitigen Sozialversicherungsabkommens (zwischenstaatliches Recht) und
der Vorschriften der „Ausstrahlung“ laut Sozialgesetzbuch sichergestellt.
Bei Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat (Abkommensstaaten), können gegebenenfalls noch weitere Voraussetzungen gefordert sein. Innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) beträgt die Dauer des Versicherungsschutzes grundsätzlich längstens 24 Monate, bei den Abkommensstaaten ist die Begrenzung unterschiedlich geregelt.
Notfall-Hotline
+49 (0)2 11 - 30 18 05 31
24 Stunden am Tag erreichbar
Eine Kooperation der BG ETEM mit dem Deutschen Roten Kreuz
Bei einem Arbeitsunfall im Ausland erhalten Versicherte der BG ETEM an jedem Tag rund um die Uhr schnelle Hilfe. Dies reicht von der Klärung und Sicherstellung einer geeigneten medizinischen Versorgung im Ausland bis hin zu einem medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland. In Fragen zu geeigneten Arzneimitteln, Behandlungsmethoden und Krankenhäusern berät die Hotline qualifiziert und vermittelt deutschbeziehungsweise englischsprachige Ärzte.