Anfang Juli erhalten alle Mitgliedsunternehmen der BG ETEM sowie die versicherten Unternehmerinnen und Unternehmer den Beitragsbescheid für das Umlagejahr 2020. Wer eine geringe oder gar keine Unfalllast vorweisen kann, wird belohnt. Der BG-Beitrag kann bis zu 18 Prozent reduziert werden.
Der BG-Beitrag
Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden nachträglich für das abgelaufene Jahr erhoben. Ihre Höhe richtet sich nach den Ausgaben des Vorjahres. Diese werden im Rahmen des Solidaritätsprinzips auf alle Mitgliedsunternehmen und Versicherten umgelegt. Ein eventueller Beitragsnachlass wird automatisch berücksichtigt. Betriebe müssen dazu keinen gesonderten Antrag stellen.
Weniger Unfälle = weniger Beitrag
Arbeitsentgelt, Gefahrklasse und Umlageziffer werden multipliziert. So errechnet sich der Beitrag für jede Gefahrtarifstelle.
Die Summe ergibt den BG-Beitrag. Dieser ist Grundlage für die Berechnung des Nachlasses. Neue Mitglieder erhalten im ersten Jahr bis zu 6 Prozent und im zweiten Jahr bis zu 12 Prozent Nachlass. Ab dem dritten Jahr sind bis zu 18 Prozent Nachlass möglich. Angefallene Unfallkosten (Eigenbelastung) reduzieren den Nachlass.
Zur Berechnung der Eigenbelastung werden die Versicherungsfälle der vergangenen drei Kalenderjahre herangezogen. Von diesen kommen jedoch nur die Aufwendungen aus den letzten zwei Jahren zum Tragen. Hierbei werden die im Umlagejahr verursachten Kosten zu 100 und die aus dem Vorjahr zu 50 Prozent berücksichtigt. Nicht zur Eigenbelastung zählen Versicherungsfälle, die durch höhere Gewalt oder durch alleiniges Drittverschulden eingetreten sind. Auch nicht meldepflichtige Arbeitsunfälle, also solche, die weniger als drei Tage Arbeitsunfähigkeit nach sich ziehen, bleiben außen vor.
Rechenbeispiel
Kosten im Jahr 2018 |
5.000,00 Euro |
Kosten im Jahr 2019 |
2.500,00 Euro |
Kosten im Jahr 2020 |
2.000,00 Euro |
2018 |
0 Prozent |
|
2019 |
zu 50 Prozent |
2.000,00 Euro |
2020 |
zu 100 Prozent |
3.250,00 Euro |
Eigenbelastung gesamt |
3.250,00 Euro |
Ab dem Umlagejahr 2021 kommen die Kosten des Unfalls aus dem Jahr 2018 bei der Berechnung der Eigenbelastung nicht mehr zum Tragen, auch wenn in den Folgejahren weitere Kosten entstehen.
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Weitere Informationen zum Beitragsbescheid erhalten Sie unter www.bgetem.de, Webcode 11197352
So errechnet sich Ihr Beitrag:
Arbeitsentgelt x Gefahrklasse x Umlageziffer
Beim Arbeitsentgelt handelt es sich um die Bruttoarbeitsentgelte aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Unternehmens. Für freiwillig Versicherte sowie kraft Satzung pflichtversicherte Unternehmerinnen und Unternehmer wird das Arbeitsentgelt durch die Versicherungssumme ersetzt. Diese Mitglieder erhalten einen personenbezogenen Beitragsbescheid.
In der Gefahrklasse sind verschiedene Gewerbezweige zusammengefasst, die technologisch verwandt sind oder vergleichbare Unfallrisiken haben. Die Ziffer gibt das durchschnittliche Unfallrisiko in diesen Branchen wieder.
Die Umlageziffer ist der rechnerische Beitragssatz und wird vom Vorstand der Berufsgenossenschaft jedes Jahr neu beschlossen. Die Umlageziffer errechnet sich aus dem Verhältnis des Umlagebedarfs (Ausgaben abzüglich Einnahmen) zum Gesamtentgelt aller Versicherten der BG ETEM.
In der Corona-Krise kommt die BG ETEM ihren Mitgliedsunternehmen innerhalb des gesetzlichen Rahmens entgegen. Beiträge können in begründeten Fällen auf schriftlichen Antrag gestundet werden.
So viel können Sie sparen – ein Beispiel
Die Höhe des Nachlasses berechnet sich aus der Differenz von 18 Prozent des BG-Beitrags und der Eigenbelastung des Unternehmens. Im Bescheid sieht es so aus:
Gefahrtarifstelle | Arbeitsentgelt EUR | Gefahrklasse | Umlageziffer | Beitrag EUR |
---|---|---|---|---|
1308 |
500.000 |
2.90 |
0,002820 |
4.089,00 |
1900 |
30.000 |
1.00 |
0,002820 |
84,60 |
BG-Beitrag |
4.173,60 |
Der BG-Beitrag beträgt 4.173,60 Euro.
EUR | |
---|---|
Höchstnachlass: 18 % |
|
./. Eigenbelastung |
500,00 |
= Beitragsnachlass |
201,25 |
BG-Beitrag (netto): |
3.972,35 |
Der Höchstnachlass (18 Prozent von 4.173,60 Euro) beträgt 751,25 Euro. Das Unternehmen hat jedoch Unfallkosten in Höhe von 500 Euro zu verzeichnen, die den Nachlass reduzieren. Es verbleibt ein geminderter Beitragsnachlass von 201,25 Euro. Die zu berücksichtigenden Versicherungsfälle Ihres Unternehmens können Sie unter www.bgetem.de/extranet einsehen und herunterladen.
Hintergrund
Beitragsausgleich
Das sogenannte Beitragsausgleichsverfahren ist gesetzlich vorgeschrieben. Laut Gesetz können sowohl Zuschläge auferlegt als auch Nachlässe bewilligt werden. Wie das Beitragsausgleichsverfahren im Einzelnen ausgestaltet ist, kann jede Berufsgenossenschaft anhand ihrer Satzung selbst bestimmen.
Die BG ETEM ist die einzige Berufsgenossenschaft, die ein reines Nachlassverfahren anwendet.
Das Beitragsausgleichsverfahren ist in § 28 der Satzung geregelt.
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