Grafik in Blautönen zeigt eine Person, die einen übergroßen Buntstift in den Händen hält.

Prävention lohnt sich: Wer unfallfrei durchs Jahr kommt, reduziert seinen Beitrag.

Anfang Juli erhalten alle Mitgliedsunternehmen der BG ETEM sowie die versicherten Unternehmerinnen und Unternehmer den Beitragsbescheid für das Umlagejahr 2020. Wer eine geringe oder gar keine Unfalllast vorweisen kann, wird belohnt. Der BG-Beitrag kann bis zu 18 Prozent reduziert werden.

Der BG-Beitrag

Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden nachträglich für das abgelaufene Jahr erhoben. Ihre Höhe richtet sich nach den Ausgaben des Vorjahres. Diese werden im Rahmen des Solidaritätsprinzips auf alle Mitgliedsunternehmen und Versicherten umgelegt. Ein eventueller Beitragsnachlass wird automatisch berücksichtigt. Betriebe müssen dazu keinen gesonderten Antrag stellen.

Weniger Unfälle = weniger Beitrag

Arbeitsentgelt, Gefahrklasse und Umlageziffer werden multipliziert. So errechnet sich der Beitrag für jede Gefahrtarifstelle.

Die Summe ergibt den BG-Beitrag. Dieser ist Grundlage für die Berechnung des Nachlasses. Neue Mitglieder erhalten im ersten Jahr bis zu 6 Prozent und im zweiten Jahr bis zu 12 Prozent Nachlass. Ab dem dritten Jahr sind bis zu 18 Prozent Nachlass möglich. Angefallene Unfallkosten (Eigenbelastung) reduzieren den Nachlass.

Zur Berechnung der Eigenbelastung werden die Versicherungsfälle der vergangenen drei Kalenderjahre herangezogen. Von diesen kommen jedoch nur die Aufwendungen aus den letzten zwei Jahren zum Tragen. Hierbei werden die im Umlagejahr verursachten Kosten zu 100 und die aus dem Vorjahr zu 50 Prozent berücksichtigt. Nicht zur Eigenbelastung zählen Versicherungsfälle, die durch höhere Gewalt oder durch alleiniges Drittverschulden eingetreten sind. Auch nicht meldepflichtige Arbeitsunfälle, also solche, die weniger als drei Tage Arbeitsunfähigkeit nach sich ziehen, bleiben außen vor.

Rechenbeispiel

Ein Arbeitsunfall aus dem Jahr 2018 verursacht bis 2020 folgende Kosten:

Kosten im Jahr 2018

5.000,00 Euro

Kosten im Jahr 2019

2.500,00 Euro

Kosten im Jahr 2020

2.000,00 Euro

Diese Kosten werden beim Beitragsausgleich für 2020 berücksichtigt:

2018

0 Prozent

2019

zu 50 Prozent

2.000,00 Euro

2020

zu 100 Prozent

3.250,00 Euro

Eigenbelastung gesamt

3.250,00 Euro

Ab dem Umlagejahr 2021 kommen die Kosten des Unfalls aus dem Jahr 2018 bei der Berechnung der Eigenbelastung nicht mehr zum Tragen, auch wenn in den Folgejahren weitere Kosten entstehen.

So errechnet sich Ihr Beitrag:

Arbeitsentgelt x Gefahrklasse x Umlageziffer

Grafik einer braunen Geldbörse mit goldfarbenen Euromünzen darüber, die das Arbeitsentgelt darstellen sollen.

Beim Arbeitsentgelt handelt es sich um die Bruttoarbeitsentgelte aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Unternehmens. Für freiwillig Versicherte sowie kraft Satzung pflichtversicherte Unternehmerinnen und Unternehmer wird das Arbeitsentgelt durch die Versicherungssumme ersetzt. Diese Mitglieder erhalten einen personenbezogenen Beitragsbescheid.

Grafik eines hochgefahrenen gelben Krankorbes, in dem ein Arbeiter steht, soll die Gefahrklasse demonstrieren.

In der Gefahrklasse sind verschiedene Gewerbezweige zusammengefasst, die technologisch verwandt sind oder vergleichbare Unfallrisiken haben. Die Ziffer gibt das durchschnittliche Unfallrisiko in diesen Branchen wieder.

fik eines Taschenrechners in grau stellt die Umlageziffer bei der Berechnung des BG-Beitrages dar.

Die Umlageziffer ist der rechnerische Beitragssatz und wird vom Vorstand der Berufsgenossenschaft jedes Jahr neu beschlossen. Die Umlageziffer errechnet sich aus dem Verhältnis des Umlagebedarfs (Ausgaben abzüglich Einnahmen) zum Gesamtentgelt aller Versicherten der BG ETEM.

So viel können Sie sparen – ein Beispiel

Die Höhe des Nachlasses berechnet sich aus der Differenz von 18 Prozent des BG-Beitrags und der Eigenbelastung des Unternehmens. Im Bescheid sieht es so aus:

1. BG-Beitrag

Gefahrtarifstelle Arbeitsentgelt EUR Gefahrklasse Umlageziffer Beitrag EUR

1308

500.000

2.90

0,002820

4.089,00

1900

30.000

1.00

0,002820

84,60

BG-Beitrag

4.173,60

Der BG-Beitrag beträgt 4.173,60 Euro.

2. Beitragsnachlass

EUR

Höchstnachlass: 18 %

./. Eigenbelastung

500,00

= Beitragsnachlass

201,25

BG-Beitrag (netto):

3.972,35

Der Höchstnachlass (18 Prozent von 4.173,60 Euro) beträgt 751,25 Euro. Das Unternehmen hat jedoch Unfallkosten in Höhe von 500 Euro zu verzeichnen, die den Nachlass reduzieren. Es verbleibt ein geminderter Beitragsnachlass von 201,25 Euro. Die zu berücksichtigenden Versicherungsfälle Ihres Unternehmens können Sie unter www.bgetem.de/extranet einsehen und herunterladen.