Zeitungszustellerin wirft im Dunkeln Post in einen Briefkasten ein.

Die Arbeit im Dunkeln stellt eine Gefahrenquelle für Zeitungszusteller dar. Eine Notruffunktion für das Smartphone ist daher sinnvoll.

Unterwegs sein, wenn andere noch schlafen. Das ist Alltag für Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller. Doch die Arbeit im Dunkeln ist nicht ungefährlich. Im Straßenverkehr und auf schlecht beleuchteten Wegen lauern Gefahren. Auch Hundebisse und Überfälle gehören leider dazu. Zeitungszustellung ist eine sehr unfallträchtige Branche.

Dies wirft Fragen zum richtigen Verhalten bei Unfällen und zur Sicherstellung der Ersten Hilfe auf. Unternehmen der Zeitungszustellung müssen sich dabei im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung mit dieser Thematik auseinandersetzen und Regelungen treffen.

Ersthelfer sind erst ab zwei anwesenden Versicherten vorgeschrieben. Und Zeitungszustellung gilt nicht als gefährliche Alleinarbeit. Deshalb reicht es aus, im Notfall einen Notruf per Festnetz- oder Mobiltelefon absetzen zu können.

Heutzutage hat fast jede Zustellerin und jeder Zusteller ein Smartphone dabei. Teilweise erhalten sie ihre Aufträge über Messenger-Dienste wie WhatsApp. Daher wäre es sinnvoll, im Rahmen der Unterweisung die Notruf-Funktion einzurichten und das Ganze auch einzuüben. Die Aktivierung der Funktion ist vom verwendeten Smartphone abhängig.

Da es eine große Vielfalt an Geräten gibt, kann hier nicht auf jedes Gerät eingegangen werden. Es empfiehlt sich jedoch, im Rahmen einer betrieblichen Unterweisung dieses Vorgehen zu üben und die Notfallfunktion von jedem Mitarbeiter selbst einrichten zu lassen.

Folgende Hinweise helfen bei der Aktivierung der Notruf SOS-Funktion:

Android-Smartphone

Alle Android-Smartphones ab Version 5.0 verfügen über einen Notfallassistenten. Dieser Notfallassistent muss unbedingt einmalig eingerichtet werden!

Dies geschieht im Menü Systemeinstellungen unter Datenschutz & Sicherheit. Dort können bis zu vier Notfallkontakte ausgewählt werden, die per SMS oder MMS verständigt werden sollen. 

Der Notfallassistent wird folgendermaßen gestartet:

  1. Im Notfall dreimal auf den Hauptschalter drücken.
  2. Der Notfallassistent schickt eine SOS-Nachricht mit Fotos oder Audionachrichten an die hinterlegten Notfallkontakte. Hat ein Nutzer die Ortungsdienste aktiviert, teilt das Smartphone zusätzlich seinen Standort mit.

Bei Android-Geräten lassen sich Notfallinformationen wie Medikamente, Allergien oder die Blutgruppe zusätzlich hinterlegen. Je nach Gerät und Android-Version kann die Einrichtung variieren. Deshalb unbedingt selbst ausprobieren.

Apple-Smartphone

So setzen Sie mit einem iPhone 8 oder neueren Modellen einen automatischen Notruf ab:

  1. Die Seitentaste und einen der Lautstärkeregler drücken, bis der Regler Notruf SOS erscheint.
  2. Ziehen Sie den Schieberegler, um einen Notruf abzusetzen.
  3. Wenn Sie die Tasten dauerhaft gedrückt halten, startet ein Countdown. Ist der Countdown abgelaufen, wird der Notruf automatisch gestartet.

Nutzerinnen und Nutzer älterer iPhone-Modelle (iPhone 7 und älter) drücken die Power-Taste fünfmal schnell hintereinander. Danach erscheint der SOS-Schieberegler.

Wenn Sie Notfallkontakte hinterlegt haben, werden auch Freunde und Verwandte per SOS-Textnachricht informiert. iPhone-Besitzer können persönliche Notfallkontakte in den Notfallpass ihrer Health-App eintragen. Hier können Sie auch wichtige Gesundheitsdaten wie Allergien, Blutgruppe oder Medikamente hinterlegen.

112: Die Nummer für den Notfall

Alternativ zur Notruffunktion ist es natürlich auch möglich, die 112 für Feuerwehr und Rettungsdienst zu wählen. Diese wählen Sie bei Unfällen, bei Bränden oder wenn sich jemand in einer akuten, potenziell sogar lebensbedrohlichen Notlage befindet – zum Beispiel bei

  • schweren Verletzungen oder Verbrennungen,
  • Bewusstlosigkeit,
  • Symptomen, die auf einen Schlaganfall hindeuten, wie akute Lähmungen, Seh- oder Sprechstörungen,
  • Anzeichen eines Herzinfarkts wie starke Brustenge, kalter Schweiß,
  • starken Schmerzen,
  • allergischem Schock,
  • akuter starker Atemnot wie bei einem schweren Asthmaanfall.

Auch wenn die Situation unklar ist, aber lebensbedrohlich sein könnte, kann die 112 angerufen werden. Die 112 ist in ganz Europa kostenfrei erreichbar, auch vom Mobiltelefon, selbst ohne Mobilfunknetz.

110: Die Nummer für die Polizei

Rufen Sie die 110, wenn Sie die Hilfe der Polizei benötigen, weil Sie sich bedroht fühlen, in Gefahr sind oder einer Straftat ausgesetzt sind, die polizeilichen Einsatz erfordert. Oder wenn Sie beobachten, dass andere in solche Situationen geraten. Auch wenn Sie nur vermuten, dass eine solche Situation vorliegen könnte, ist dies die richtige Nummer.

Diese beiden Nummern und ihre Unterscheidungsmerkmale sollte jeder Zusteller kennen und situationsgerecht einsetzen können.

Zeitungszusteller zieht einen Fahrradanhänger bei Dunkelheit zu seinem Zustellfahrrad.

Schlecht beleuchtete Wege im Dunkeln erhöhen die Unfallgefahr.

Personen-Notsignalanlage

Voraussetzung für die Hilferufe ist es, dass der Zusteller bei Bewusstsein ist und das Smartphone auch bedienen kann. Dies ist jedoch nicht immer gegeben. Deshalb besteht auch die Möglichkeit, eine sogenannte Personen-Notsignalanlage zu verwenden. Mit dieser kann man bewusstlose Personen orten und Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten. Bei besonders gefährdeten Beschäftigten kann dies dazu beitragen, Leben und Gesundheit zu erhalten.

Eine wirksame Hilfe zur Auswahl und zum Einsatz bietet die DGUV Regel 112-139 „Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen“, die auf der Website der BG ETEM zum Download bereitsteht.

Fazit

Bei all diesen Maßnahmen ist der Betrieb auf die Mitarbeit und Hilfe der Zustellerinnen und Zusteller angewiesen. Dies gilt bei der Einstellung der Notruffunktion ebenso wie bei der Meldung von Verletzungen und Unfällen.

Zusteller haben unverzüglich jeden Unfall der zuständigen betrieblichen Stelle zu melden; sind sie hierzu nicht im Stande, liegt die Meldepflicht bei dem Betriebsangehörigen, der von dem Unfall zuerst erfährt.

Da die Zusteller fast ausschließlich allein unterwegs sind, ist es sinnvoll, betriebliche Regelungen zu treffen, um die Erste Hilfe zu gewährleisten und damit eine mögliche Verletzungsschwere zu mindern. Es ist empfehlenswert, die getroffenen Regelungen in der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren und bei den Unterweisungen zu berücksichtigen.

 

Ralf Bezdek