Wer von April bis September im Freien arbeitet, sollte sich vor Sonnenstrahlung schützen – so weit, so bekannt. Kopfbedeckungen und lange Kleidung, die den Körper bedeckt, sind dabei das eine. Das andere ist das richtige Sonnenschutzmittel: UV-Schutzmittel sind ein wichtiger Bestandteil in einem guten Gesamtkonzept für den Sonnenschutz. Sonnenschutzmittel reduzieren das Risiko, im Alter an Hautkrebs zu erkranken. Sie gelten als dritte – persönliche – Maßnahme innerhalb des TOP-Prinzips, wenn technischer und organisatorischer Schutz nicht ausreichen und Körperbereiche nicht mit Textilien geschützt werden können. Muss laut der Gefährdungsbeurteilung ein UV-Schutzmittel zum Einsatz kommen, sind die Kosten dafür – wie bei allen erforderlichen Schutzmaßnahmen – Sache des Unternehmers oder der Unternehmerin (DGUV Vorschrift 1 in Zusammenhang mit Arbeitsschutzgesetz § 3 – siehe FAQ der DGUV).
Normen als Leitplanken
Die Auswahl an UV-Schutzmitteln ist groß. Um das richtige Produkt für den Einsatz im eigenen Betrieb zu finden, ist indes einiges zu beachten, denn die Anforderungen an Sonnenschutzmittel können im Arbeits- und Freizeitbereich unterschiedlich sein.
Als Leitplanken für die Qualität von UV-Schutzmitteln gibt es Normen, die Voraussetzung für die Deklaration von Schutzeigenschaften auf dem europäischen Markt sind. Sie betreffen
- den Schutz gegen UVB-Strahlung (Sonnenschutzfaktor oder Sun Protection Faktor – SPF, deutsch: Lichtschutzfaktor – LSF),
- den Schutz gegen UVA-Strahlung sowie
- die Wasserfestigkeit.
Ein Produkt darf als „wasserfest“ deklariert sein, wenn nach zweimal 20 Minuten Wasserkontakt noch die Hälfte des UV-Schutzfaktors besteht. Der Lichtschutzfaktor (LSF oder SPF) beschreibt die Zeit, um die man sich in der Sonne länger aufhalten kann, bevor durch UVB-Strahlung erste Anzeichen einer Hautrötung auftreten. Insbesondere für Menschen mit hellem Hauttyp ist diese Zeit recht kurz, ebenso im Sommer, bei hohem Sonnenstand und in Äquatornähe. Dann ist ein Sonnenschutzmittel mit hohem LSF notwendig.
Mehr ist mehr
Der ausgewiesene Sonnenschutzfaktor wird nur dann erreicht, wenn die Dosierung in der Praxis genau so groß ist wie beim Herstellertest des Präparats. Diese liegt per ISO-Norm bei zwei Milligramm pro Kubikzentimeter. Das entspricht ungefähr der Länge eines Salbenstrangs von zweieinhalb Fingergliedern für Kopf und Gesicht. In der Praxis wird meist weniger eingesetzt. Dann reduziert sich der Lichtschutzfaktor entsprechend. Ebenso kann er sich durch körperliche Belastung, Schwitzen und anhaltenden Kontakt mit Wasser oder Abrieb vermindern.
Um insgesamt einen ausreichenden Schutz zu erreichen, sollte man Präparate mit hohem Lichtschutzfaktor (LSF 50+) bevorzugen. Entspricht der UVA-Schutz einem Drittel des deklarierten UVB-Schutzes, darf das Produkt die UVA-Kennzeichnung tragen. Auf der Verpackung sollten die Ergebnisse der Tests, der LSF und der UVA-Schutz angegeben sein.
Wenn die Mindesthaltbarkeitsdauer von UV-Schutzmitteln überschritten ist, kann es kritisch werden. Denn einige der UV-Schutzfilter können unerwünschte Beiprodukte bilden. So kann beispielsweise bei Alterung aus dem UV-Filter Octocrylen das Beiprodukt Benzophenon entstehen, das als kanzerogen gilt. Die Herstellerangaben zur Lagerung und zur Haltbarkeit der Produkte sollten daher immer eingehalten werden.
Beratung durch den Betriebsarzt
Bei der Auswahl von geeigneten UV-Schutzmitteln sollten Unternehmerinnen und Unternehmer den Betriebsarzt einbeziehen. Die arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge sollte zudem eine individuelle Beratung zu geeignetem Lichtschutz enthalten. Diese Vorsorge wird allen Beschäftigten vom Arbeitgeber angeboten, die an mindestens 50 Tagen im Jahr eine Stunde oder länger einer hohen UV-Strahlung ausgesetzt sind. Zudem sollten Beschäftigte mit Sonnenbrand oder einer besonderen Hautempfindlichkeit, beispielsweise durch Vorerkrankungen oder Medikamenteneinnahme, im Rahmen der Unterweisung über die Möglichkeit einer arbeitsmedizinischen Wunschvorsorge informiert werden. Dabei können sie mit dem Betriebsarzt individuelle Schutz- oder Verhaltensmaßnahmen beraten.
UV-Fotografie nach Auftrag eines Sonnenschutzsprays auf die Haut
Eine UV-Kamera macht Bereiche erkennbar, die beim Eincremen übersehen wurden. Die schwarze Färbung bedeutet: Die Strahlungsenergie wird von vielen UV-Filtern nicht reflektiert, sondern absorbiert, UV-Strahlung wird in Wärme umgewandelt. An eingecremten Stellen steigt die Hauttemperatur. Unangenehm wird die zusätzliche Wärmeentwicklung, wenn sich das UV-Schutzmittel durch den Schweiß ablöst und in die Augen läuft.
Test von UV-Schutzmitteln
Der deklarierte Lichtschutzfaktor für die UVB-Strahlung wird im Labor mit künstlichem Licht ermittelt. Daher kann es bei natürlichem Licht zu Abweichungen bei der Schutzwirkung kommen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat im Rahmen des Projekts UV-Protect 5103 Eigenschaften von UV-Schutzmitteln untersucht, die im Arbeitsschutz wichtig sind. Im Rahmen des Projekts wurden einerseits UVA-/UVB-Schutz und Wasserbeständigkeit unter praktischen Bedingungen geprüft. Zudem wurden Testverfahren für weitere Kriterien erarbeitet – zum Beispiel Grifffestigkeit, Biostabilität bei körperlicher Belastung oder Staubanhaftung nach dem Eincremen. Im nächsten Schritt soll ein Zertifizierungsverfahren entwickelt werden.
Gabriele Franke
Checkliste für die Auswahl geeigneter UV-Schutzmittel im Betrieb
- Der ausgewählte Sonnenschutzfaktor sollte ausreichend hoch sein (LSF 30 oder höher).
- Das Mittel sollte über UVB- und UVA-Schutz verfügen (Kennzeichnung UVA).
- Bei der Auswahl sollten besondere Anforderungen des Arbeitsplatzes berücksichtigt werden (Wasserfestigkeit, Grifffestigkeit, Abdruckfreiheit usw.). Hierfür werden Praxistests am Arbeitsplatz empfohlen.
- An Arbeitsplätzen mit Staubbelastung darauf achten, dass das Präparat keinen klebrigen Film bildet, an dem Staub und Schmutz haften können.
- Das UV-Schutzmittel sollte allergen- und parfümfrei sein (Prüfung durch den Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin).
- Lassen Sie nach dem Qualitätscheck unterschiedliche Produkte Ihrer Vorauswahl von den Beschäftigten unter Praxisbedingungen am Arbeitsplatz austesten. So stellen Sie sicher, dass ein UV-Schutzmittel eingesetzt wird, das von den Beschäftigten akzeptiert wird.
Checkliste für die praktische Anwendung von UV-Schutzmitteln
- Lagerung und Anwendung von UV-Schutzmitteln sind Bestandteil der Unterweisung zum Thema Schutz vor Sonnenstrahlung.
- UV-Schutzmittel ausreichend und gleichmäßig auf trockener Haut eincremen, damit das UV-Schutzmittel einziehen kann. „Fingerregel“: Der verwendete Salbenstrang sollte pro Körperbereich (zum Beispiel Kopf und Gesicht) etwa so lang sein wie zweieinhalb Fingerglieder.
- 20 bis 30 Minuten vor dem Arbeitsbeginn in der Sonne eincremen – soweit der Hersteller keine anderen Angaben macht.
- Lippenschutz nicht vergessen (zum Beispiel Lippenpflegestift).
- Werden Augenbrauen mit eingecremt, kann das Mittel beim Schwitzen in die Augen geraten.
- Körperliche Aktivität (Schwitzen) und Kontakt mit Wasser können dazu beitragen, dass der SPF nachlässt. Dann wird ein Nachcremen erforderlich.
- An Arbeitstagen mit einem hohen UV-Index sollte das UV-Schutzmittel immer verfügbar sein.
- Herstellerangaben zu Dosierung und Haltbarkeit beachten.
- Präparate hitzegeschützt lagern. UV-Schutzmittel, die ihren Geruch verändern oder sich in festere und flüssigere Phasen trennen, müssen unabhängig vom Haltbarkeitsdatum entsorgt werden.
Tipp
Viele Beschäftigte gehen fälschlicherweise davon aus, dass sie rechtzeitig bemerken, wenn die Gefahr besteht, einen Sonnenbrand zu bekommen. Deshalb setzen sie den Sonnenschutz vielfach zu spät ein. Weit besser ist es, vor dem Arbeitstag über die Vorhersage des UV-Index (www.bfs.de, www.baua.de – Suche: Sonnenstrahlung) zu recherchieren und zu planen, ob ein Sonnenschutzmittel notwendig wird.
→ info
Weiterführende Informationen zu Detailregelungen im Netz:
- UV Protect 5103: forum.dguv.de (Ausgabe 1/2020)
- INCI-Datenbank zu Inhaltsstoffen von Sonnenschutzmitteln: www.haut.de
- FAQ-Liste der DGUV / SG NIR: www.dguv.de, Webcode d1043194
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