Muskel-Skelett-Erkrankungen wie Rückenverspannungen und Gelenkschmerzen sind die häufigsten Ursachen für Krankheitstage. Das zeigen Zahlen der gesetzlichen Krankenkassen. Zudem nimmt die durchschnittliche Dauer der Krankheitstage mit dem Alter stark zu. Neben Schmerzen führt eine anhaltende oder wiederholt auftretende Erkrankung oft auch zu geringerer Leistungsfähigkeit der Betroffenen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen bei einem Arbeitsausfall den Lohn weiterzahlen. Dazu kommt, dass Kolleginnen und Kollegen der Erkrankten zusätzlich belastet werden, weil sie deren Ausfall kompensieren müssen. Muskel-Skelett-Erkrankungen zu verhindern dient also nicht nur dem persönlichen Wohl der Beschäftigten, sondern auch dem wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens.
Gefährdungsbeurteilung
Eine Gefährdungsbeurteilung kann helfen: Ziel ist es, die körperlichen Belastungen so zu reduzieren, dass auch bei langjähriger Tätigkeit keine berufsbedingten Erkrankungen auftreten. Eine feste Vorgabe, wie die Gefährdungsbeurteilung aussehen muss, gibt es nicht. Sind die vom Betrieb ergriffenen Maßnahmen offensichtlich geeignet, so reicht es, sie umzusetzen, die Wirksamkeit zu überprüfen und das Ergebnis zu dokumentieren.
Bei Muskel-Skelett-Belastungen kommt der Zusammenarbeit
- der Fachkraft für Arbeitssicherheit,
- des Betriebsarztes oder der Betriebsärztin,
- der Führungskräfte und
- vor allem der Beschäftigten
besondere Bedeutung zu. Denn: Niemand kennt den Arbeitsbereich, die Arbeitsabläufe, die einzelnen Tätigkeiten und die damit verbundenen Belastungen so gut wie die Person, die tagtäglich dort arbeitet.
Vorgehensweise
Zum systematischen Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung sind zwei Informationsquellen empfehlenswert:
- Basis-Check und Einstiegsscreening der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) – siehe „info“
- DGUV Information 208-033 „Muskel-Skelett-Belastungen – erkennen und beurteilen“ – siehe „info“.
Beide Quellen dienen dazu, auf schnellem Wege notwendige Maßnahmen zu erkennen und zu beschließen. Stellt sich dabei eine genauere Bewertung als erforderlich heraus, so bieten sich dazu beispielsweise die Leitmerkmalmethoden der BAuA an. Sechs von ihnen stehen zur Verfügung, davon wurden die drei Erstgenannten überarbeitet:
- Manuelles Heben, Halten und Tragen von Lasten (> drei Kilogramm)
- Manuelles Ziehen und Schieben von Lasten
- Manuelle Arbeitsprozesse
- Ausübung von Ganzkörperkräften
- Körperzwangshaltungen
- Körperfortbewegung.
Der Vorteil bei der Verwendung der Leitmerkmalmethoden: Es werden gut nachvollziehbar Punktwerte ermittelt. Diese führen zu einer Bewertung in Grün, Gelb oder Rot (Ampel-Prinzip). Mit den interaktiven Varianten lässt sich besonders schnell entscheiden, wie wirksam verschiedene Maßnahmen oder ein Maßnahmen-Paket sind.