Bei Arbeiten mit Handwerkzeugen passiert es immer wieder: Das Werkzeug rutscht ab – und der Handrücken, die Knöchel oder die Finger schlagen gegen eine Kante. Im günstigsten Fall ist eine solche Erfahrung nur schmerzhaft. Bei scharfen Kanten können aber auch sehr schwere Handverletzungen die Folge sein.
Schutz vor Stößen
Seitdem die Norm für Schutzhandschuhe gegen mechanische Gefährdungen um das Kriterium „Schutz vor Stößen“ erweitert wurde, bieten Hersteller vermehrt Handschuhe mit Protektoren auf dem Handrücken, den Knöcheln und auf den Fingern an, die einen sehr guten Schutz bieten. Dabei sind sie nicht unbequemer zu tragen als Handschuhe ohne Protektoren.
Handschuhe gegen mechanische Gefährdungen sind mit einem Piktogramm und der Norm EN 388 „Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken“ gekennzeichnet (s. Abbildung). Mit der Überarbeitung der Norm wurde die Kennzeichnung der Eigenschaften um zwei Buchstaben zusätzlich zu den vier Ziffern erweitert. Ist der letzte Buchstabe ein P, bieten die Handschuhe Schutz gegen Stoßverletzungen. Um den Schutz gegen Stoßeinwirkung zu prüfen, wird die Energie- und Kraftübertragung beim Fallen einer Last auf den Handschuh getestet. Handschuhe mit Stoßprotektoren sind für Arbeiten konzipiert, bei denen auch mit Schnittverletzungen gerechnet werden muss. Sie weisen deshalb auch bei der Schnittfestigkeit meist hohe Schutzwerte auf.
Schutz vor Schnitten
Für viele Anwendungen ist die Schnittresistenz von Handschuhen besonders entscheidend. Zur Ermittlung der Resistenz werden zwei unterschiedliche Verfahren angewendet: der Coup-Test und der ISO-Test. In den meisten Fällen lassen die Hersteller nur einen der beiden Tests durchführen. Den nicht absolvierten Test kennzeichnet ein X an der entsprechenden Stelle:
- X an der 2. Stelle: Coup-Test nicht durchgeführt;
- X an der 5. Stelle: ISO-Test nicht durchgeführt.
Schutz gegen Stiche
Die vierte Ziffer der Kennzeichnung gibt den Level der Durchstichfestigkeit an. Die Prüfung wird mit einem Prüfkörper ähnlich einer Kugelschreibermine vorgenommen, wobei der Radius der Spitze des Prüfkörpers 1 mm beträgt. Im Vergleich zu Nadeln und Kanülen ist die Prüfspitze extrem stumpf, sodass diese Prüfung für viele praktische Anwendungen nur eingeschränkte Aussagen zulässt. Hat der Unternehmer oder die Sicherheitsfachkraft Zweifel, sollte unbedingt der Handschuh-Hersteller befragt werden.
Schutz für Handgelenke
Bei gröberen Arbeiten sind auch Handgelenke und Unterarme einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Die Handgelenke und ein kleiner Teil der Unterarme sind bei entsprechenden Handschuhen durch fest mit ihnen verbundene Stulpen geschützt. Je nach Handschuh sind die Stulpen allerdings ganz unterschiedlich ausgeführt. Die Bandbreite reicht von „praktisch nicht vorhanden“ bis zu „guter Schutz der Handgelenke und eines Teils der Unterarme“. Sollen weitere Bereich der Arme geschützt werden, bieten sich Armschützer an. Sie werden überwiegend als atmungsaktive Strickärmel mit eingearbeiteten schnitthemmenden Fasern hergestellt.
Beschichtete Handschuhe
Schnitt- und Stichresistenz wird überwiegend durch das Handschuhgewebe definiert. Die darauf aufgebrachte Beschichtung verleiht dem Handschuh weitere Eigenschaften wie Schutz vor wässrigen oder öligen Flüssigkeiten oder auch zusätzlichen „Grip“, also rutschhemmende Eigenschaften. Ein öliges Blech, das durch die Hand rutscht, stellt auch für sehr schnittresistente Handschuhe eine große Herausforderung dar. Deshalb sollte ein Abrutschen unbedingt vermieden werden. Dabei hilft eine Beschichtung.
Schutz gegen Kälte
Bei Arbeiten im Freien, in Kühlhallen oder gar Offshore können die üblichen Schutzhandschuhe gegen mechanische Gefährdungen eine starke Auskühlung der Hände meist nicht verhindern. Für Schutzhandschuhe gegen Kälte gibt es eine eigene Norm (DIN EN 511). Diese Handschuhe sind mit einem Schneeflocken-Symbol gekennzeichnet. Handschuhe, die sowohl die „Kältenorm“ als auch die „mechanische Norm“ erfüllen, sind mit zwei Symbolen – Schneeflocke und Hammer – gekennzeichnet.
Auswahl geeigneter Handschuhe
Handschuhe müssen passen. Wie bei Schuhen spielt die richtige Größe der Handschuhe eine entscheidende Rolle für den Tragekomfort. Zu klein dürfen sie keinesfalls sein, zu groß sind sie sehr hinderlich bei der Durchführung der Arbeitsaufgabe oder macht sie sogar unmöglich.
Üblicherweise bieten die Hersteller Handschuhe in den Größen 6 (XS) bis 11 (XXL) an. Um die benötigte Größe zu ermitteln, kann man den Handumfang oberhalb des Daumens bzw. unterhalb der Finger mit einem Maßband messen. Der Umfang der Hand in Zoll (1 Zoll = 2,54 cm) ergibt die erforderliche Handschuhgröße. Die Hersteller bieten aber auch Schablonen an, die ein direktes Ablesen der Größe ermöglichen.
Gefährdungsbeurteilung
Durch eine Gefährdungsbeurteilung muss für jeden Arbeitsplatz festgelegt werden, bei welchen Arbeiten welche Gefährdungen in welcher Höhe auftreten und mit welchen Umgebungsbedingungen zu rechnen ist. Daraus leitet sich auch die erforderliche Schutzwirkung der Handschuhe und die Art der Beschichtung ab.
In den Katalogen der Hersteller sind ganze Paletten von Trägermaterialien, Beschichtungen und Stulpenausführungen abgebildet, sodass sich fast immer mehrere Handschuhe finden lassen, die für die konkrete Anwendung geeignet sind. Vor ihrer Einführung sollten Unternehmen Trageversuche mit mehreren Handschuhtypen und mehreren Personen vornehmen. Denn Handschuhe müssen in zweierlei Hinsicht passen: zum Träger und zur Tätigkeit.
Norbert Schilling
→ info
Die nachfolgend genannten DGUV-Medien sind im Medi-enportal der BG ETEM (medien.bgetem.de) zu finden:
- DGUV Regel 112-195 „Benutzung von Schutzhandschuhen“
- DGUV Regel 112-202 „Benutzung von Stechschutzkleidung, Stechschutzhandschuhen und Armschützern“
- DGUV Information 212-007„Chemikalienschutzhandschuhe“
- DGUV Information 212-515 „Persönliche Schutzausrüstungen“
- DGUV Information 212-864 „Auswahl von Stich- und Schnittschutz bei der Verwendung von Handmessern in der Nahrungsmittelwirtschaft“
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