Die Belastungen durch die Corona-Pandemie stellen auch die Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) vor große Herausforderungen. Die BG steht in dieser schwierigen Situation an der Seite der Betriebe. Daran lässt Johannes Tichi, Vorsitzender der Geschäftsführung der BG ETEM, keinen Zweifel. Ein wichtiger Beleg für diesen Unterstützungswillen: „Wir werden den gesetzlichen Rahmen für die Stundung des Mitgliedsbeitrags ausschöpfen, um außergewöhnliche Härten abzufedern“, erklärt Tichi.
Möglich ist die Stundung bereits anlässlich der nächsten Teilzahlung, die am 15. Mai 2020 fällig ist. Der nächste reguläre Beitragsbescheid der BG ETEM wird im Juli mit der Fälligkeit 15. August verschickt. Anträge auf Stundungen sollten die Mitgliedsnummer enthalten und können formlos per E-Mail an die Adresse ba.koeln@bgetem.de gestellt werden. Für Fragen steht auch die Telefonnummer 0221 3778-1800 zur Verfügung.
Statt einer vollständigen Stundung lassen sich auch Ratenzahlungen vereinbaren. Dies verhindert, dass immer mehr Beitragsschulden auflaufen.
Die BG ETEM ergänzt mit diesen Maßnahmen die staatlichen Hilfsangebote – wie etwa Mittel der KfW, das Kurzarbeitergeld oder steuerliche Hilfestellungen. Diese Hilfen sind gerade dafür gedacht, die notwendigen betrieblichen Ausgaben auch in einer Zeit leisten zu können, in der das Unternehmen weniger oder keinen Umsatz mehr macht. So können Mieten, Versicherungen und Sozialversicherungsbeiträge – auch die zur gesetzlichen Unfallversicherung – bezahlt werden und dennoch wird der Aufbau von Schulden gebremst.
„Wir werden außerdem alles daransetzen, um unseren Mitgliedsbeitrag für die BG-Eigenumlage weiter so stabil zu halten wie in den vergangenen Jahren“, so Tichi. Der Beitrag zur BG ETEM ist für Unternehmen, die mehr als 1.000 Euro bezahlen, in drei Teilzahlungen gestaffelt.
Angebote auf unserer Website
Wichtige Hilfen finden Unternehmen und Beschäftigte auch auf den Internetseiten der BG ETEM (www.bgetem.de, Webcode 20633093). Dazu zählen
- Verhaltensregeln und Präventionsmaßnahmen (u.a. mit Hinweisen für die Gefährdungsbeurteilung, zu besonderen Hygienemaßnahmen in Betrieben, Schutzmaßnahmen auf Baustellen oder Tipps für den Umgang mit Personen im medizintechnischen Bereich),
- Branchenspezifische Präventionsmaßnahmen sowie
- Antworten auf oft gestellte Fragen von Unternehmen und Beschäftigten
Darüber hinaus halten wir Links zu den Webangeboten der zentralen Einrichtungen bereits, mit denen die BG ETEM im Kampf gegen das Virus zusammenarbeitet, zum Beispiel
- das Robert Koch Institut
- die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
- die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Informationen zu finanziellen Hilfen für Unternehmen in der Corona-Pandemie finden Sie auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums:
www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Schlaglichter/Corona