Ein Sturz auf dem Weg zum Drucker im Büro, ein herabfallender Karton im Lager oder ein Zusammenstoß mit dem Azubi in der Werkstatt – auch bei kleineren Arbeitsunfällen kann eine Brille beschädigt werden. Selbst wenn die betroffene Person unverletzt bleibt, gilt das als „unechter“ Körperschaden. Für Reparatur oder Ersatz kommt die BG ETEM auf. Voraussetzung ist, dass es sich um eine echte Sehhilfe handelt, die Brille zum Unfallzeitpunkt zweckentsprechend getragen und der Schaden durch eine plötzliche Einwirkung von außen ausgelöst wurde. Eine Einwirkung auf ein ungenutztes Hilfsmittel genügt nicht:
Fällt beispielsweise eine zuvor abgelegte Brille vom Schreibtisch, so ist dies kein Erstattungsfall der BG.
Das Gleiche gilt für andere ärztlich verordnete Hilfsmittel – zum Beispiel Hörgeräte oder Prothesen.
Michael Krause
So geht’s:
- Unfallanzeige erstellen und an die BG ETEM schicken: Was ist passiert? Wie ist es zum Unfall gekommen? Das beschädigte Hilfsmittel im Feld „Körperschaden“ eintragen.
- Beim Optiker oder der Optikerin die Brille reparieren oder eine neue anfertigen lassen. Geschädigte müssen in Vorlage treten. Sofern eine Reparatur nicht mehr möglich ist, sollte dies auf der Rechnung entsprechend vermerkt sein.
- Originalrechnung für die neue Brille zusammen mit einer Kopie der Rechnung für die beschädigte Brille sowie der Bankverbindung bei der BG ETEM einreichen.
- Ist die alte Rechnung nicht mehr vorhanden, bitte eine Bescheinigung des Optikers beifügen, dass die neue Brille ein gleichwertiger Ersatz für die alte ist.
- Die BG muss auch wissen, ob und in welcher Höhe bereits von anderer Stelle Ersatz geleistet wurde – etwa seitens Krankenkasse oder Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. In diesem Fall wird geprüft, ob ein etwaiger Differenzbetrag erstattet werden kann.
Für Brillengläser erstattet die BG grundsätzlich die tatsächlichen Wiederherstellungskosten. Beim Gestell gilt eine Grenze von 100 Euro – sofern kein Nachweis für die Kosten der früheren Fassung erbracht werden kann. Mit Nachweis werden bis zu 300 Euro gezahlt.
→ info
Hier können Sie die Unfallanzeige herunterladen: www.bgetem.de, Webcode 12552191
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