Zurrgurt in gelb mit roter Klemme.

Nachlässigkeit endete tödlich: Es waren zu wenig Zurrgurte vorhanden, um die Ladung zu sichern.

Zwei Mitarbeiter sollten einen Freileitungsmast abbauen, ihn demontieren und mit einem Lastkraftwagen zum vereinbarten Sammelplatz befördern. Um die Stahlmasten entladen zu können, entfernte der Lkw-Fahrer die Zurrmittel am Fahrzeug. Als er den letzten Zurrgurt löste, fiel ein Stahlträger vom Materialstapel herab und traf den Kollegen, der unmittelbar neben dem Fahrzeug stand. Der Beschäftigte erlitt so schwere Verletzungen, dass er kurze Zeit später verstarb.

Der Unfall ereignete sich, weil die auf der Ladefläche des Lastkraftwagens gestapelten Stahlträger nicht beförderungssicher verladen waren. Zudem reichten die drei eingesetzten Zurrgurte nicht aus, um die tonnenschwere Ladung ordnungsgemäß zu sichern.

Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ist Ladung so zu sichern, dass sie bei verkehrsüblichen Fahrbewegungen nicht verrutschen, wegrollen, umfallen oder vom Fahrzeug herabfallen kann. Aufgrund des Ladungsgewichtes wären bei ordnungsgemäßer Ladungssicherung deutlich mehr Zurrmittel erforderlich gewesen, sodass der Materialstapel seine Stabilität bewahrt hätte.

 

Markus Tischendorf