Freileitungsmonteur von Stahlmast erschlagenAls ein Mitarbeiter Langmaterial von seinem Lkw entlud, stürzte ein Bauteil herab – und verletzte einen Kollegen tödlich. Richtige Ladungssicherung hätte den Unfall verhindern können.https://etem.bgetem.de/1.2023/themen/freileitungsmonteur-von-stahlmast-erschlagenhttps://etem.bgetem.de/@@site-logo/logo_etem_magazin.png
Freileitungsmonteur von Stahlmast erschlagen
Als ein Mitarbeiter Langmaterial von seinem Lkw entlud, stürzte ein Bauteil herab – und verletzte einen Kollegen tödlich. Richtige Ladungssicherung hätte den Unfall verhindern können.
Aus Unfällen lernen
Nachlässigkeit endete tödlich: Es waren zu wenig Zurrgurte vorhanden, um die Ladung zu sichern.
Zwei Mitarbeiter sollten einen Freileitungsmast abbauen, ihn demontieren und mit einem Lastkraftwagen zum vereinbarten Sammelplatz befördern. Um die Stahlmasten entladen zu können, entfernte der Lkw-Fahrer die Zurrmittel am Fahrzeug. Als er den letzten Zurrgurt löste, fiel ein Stahlträger vom Materialstapel herab und traf den Kollegen, der unmittelbar neben dem Fahrzeug stand. Der Beschäftigte erlitt so schwere Verletzungen, dass er kurze Zeit später verstarb.
Der Unfall ereignete sich, weil die auf der Ladefläche des Lastkraftwagens gestapelten Stahlträger nicht beförderungssicher verladen waren. Zudem reichten die drei eingesetzten Zurrgurte nicht aus, um die tonnenschwere Ladung ordnungsgemäß zu sichern.
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ist Ladung so zu sichern, dass sie bei verkehrsüblichen Fahrbewegungen nicht verrutschen, wegrollen, umfallen oder vom Fahrzeug herabfallen kann. Aufgrund des Ladungsgewichtes wären bei ordnungsgemäßer Ladungssicherung deutlich mehr Zurrmittel erforderlich gewesen, sodass der Materialstapel seine Stabilität bewahrt hätte.
Maßnahmen zur Unfallverhütung
Jede Art von Ladung ist zu sichern, auch auf kurzen Wegen.
Reicht der Fahrzeugaufbau nicht aus, um die Ladung zu halten, müssen oft Zurrmittel eingesetzt werden. Auswahl und Anzahl der Zurrmittel hängen von der Ladung (zum Beispiel Stahlträger) und deren Masse ab.
Um Schäden an den Zurrmitteln zu vermeiden, sind diese regelmäßig durch eine befähigte Person gemäß Betriebssicherheitsverordnung zu prüfen.
Transporte sowie das Be- und Entladen von Fahrzeugen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu betrachten.
Die Beschäftigten sind anhand der Betriebsanweisungen zu unterweisen.
Es wird empfohlen, eine geeignete und besonders geschulte Person im Unternehmen als „Leiter der Ladearbeiten“ schriftlich zu bestellen. Diese kontrolliert die Ladungssicherung und unterstützt die Kollegen bei ihrer täglichen Arbeit.