Logo Lohnnachweis digital in blau und weiß.

Den Lohnnachweis können Unternehmen über ihr Entgeltabrechnungsprogramm oder sv.net abgeben.

Am 16. Februar 2023 endet die gesetzliche Frist für die Abgabe des digitalen Lohnnachweises für 2022. Höchste Zeit also für alle Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich bis jetzt noch nicht darum gekümmert haben. Denn wenn der Lohnnachweis nicht rechtzeitig eingeht, muss die BG ETEM die Lohnsummen schätzen. Der Lohnnachweis kann über die gängigen Entgeltabrechnungsprogramme oder über die Ausfüllhilfe sv.net abgegeben werden. Zugangsdaten gibt es im Extranet der BG ETEM oder per Mail an uv-meldeverfahren@bgetem.de.