Am 16. Februar 2023 endet die gesetzliche Frist für die Abgabe des digitalen Lohnnachweises für 2022. Höchste Zeit also für alle Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich bis jetzt noch nicht darum gekümmert haben. Denn wenn der Lohnnachweis nicht rechtzeitig eingeht, muss die BG ETEM die Lohnsummen schätzen. Der Lohnnachweis kann über die gängigen Entgeltabrechnungsprogramme oder über die Ausfüllhilfe sv.net abgegeben werden. Zugangsdaten gibt es im Extranet der BG ETEM oder per Mail an uv-meldeverfahren@bgetem.de.
→ info
- Informationen zum digitalen Lohnnachweis: www.bgetem.de, Webcode 16846658
- Extranet: www.bgetem.de/extranet
- Kurzanleitung zur Nutzung derAusfüllhilfe: www.dguv.de, Webcode d981926
- Ausfüllhilfe sv.net: www.itsg.de/produkte/sv-net
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