Wer einen Kabelmesswagen betreibt und mit dessen Hochspannungsgeräten arbeitet, muss dabei besonders aufmerksam sein und über großes Fachwissen verfügen. Denn trotz regelmäßiger Sicherheitsunterweisungen kommt es bei Arbeiten mit dem Kabelmesswagen immer wieder zu Unfällen – teilweise mit schweren Brandverletzungen, manchmal sogar mit Todesfolge. Die Messwagen verfügen generell über einen hohen Sicherheitsstandard. Bei der Untersuchung von Unfällen werden deshalb oft menschliches Versagen oder organisatorische Mängel als Ursache festgestellt.
Vier-Augen-Prinzip
Aus Kostengründen haben einige Energieversorger die Rollen des Anlagen- und des Arbeitsverantwortlichen in einer Person zusammengeführt. Das bedeutet, dass der Messtechniker (Arbeitsverantwortlicher) auch die Rolle des Anlagenverantwortlichen übernimmt. Unter dem Blickwinkel der Arbeitssicherheit ist das bedenklich, da es kein „Vier-Augen-Prinzip“ mehr gibt. Auch die verpflichtende Organisation der Ersten Hilfe leidet unter der Zusammenführung beider Verantwortlichkeiten in einer Person und wäre zu überdenken.
Gerade die Aufgaben des Anlagenverantwortlichen können, wenn sie vernachlässigt werden, zu gravierenden Unfällen führen. Hierzu zählen die konsequente Umsetzung der fünf Sicherheitsregeln sowie – unter anderem – das Kennzeichnen des Arbeitsbereiches und aller Schalt- und Trennstellen. Diese Arbeiten sind für die Arbeitssicherheit unverzichtbar. Erst wenn der Arbeitsbereich richtig gekennzeichnet und abgekettet oder abgedeckt ist, lässt sich eine irrtümliche Verwechslung oder das versehentliche Berühren unter Spannung stehender Anlagenteile ausschließen. Die BG ETEM empfiehlt, die Trennung von Anlagen- und Arbeitsverantwortlichen weiter beizubehalten.