Absturzgefahr gebannt
Schiebegitter, Sicherheitsschalter, Signalleuchten: Ein fränkisches Textilunternehmen hat sein 50 Jahre altes Kettbaum-Umlauflager umgebaut. Damit hat der Betrieb Gefahren für Beschäftigte eingedämmt.
Die E. Schoepf GmbH im fränkischen Stammbach produziert mit rund 150 Beschäftigten technische Textilien, die zum Beispiel als Sitzbezüge in Bussen und Bahnen eingesetzt werden. Auf dem Gelände des Unternehmens befindet sich ein Kettbaum-Umlauflager. Es befördert mit vier Paternosterregalen in zwei gegenüberliegenden Schächten Kettbäume über drei Stockwerke. Diese werden auf Kettbaumwagen in den Aufzugsbereich gefahren und mit Ketten an Lagertraversen gehängt. Die Anlage stammt aus dem Jahr 1971.
Gefahren an alter Anlage
Das mehr als 50 Jahre alte Umlauflager barg bislang eine Reihe von Gefährdungen für die Beschäftigten:
- Der Schacht im zweiten Stock war nicht gesichert. Beim Ein- oder Aushängen von Kettbäumen im oberen Bereich des Aufzugs bestand die Gefahr aus einer Höhe von etwa 12,5 Metern abzustürzen.
- Der Zugang zum offenliegenden Schachtbereich war auch für Unbefugte möglich.
- Darüber hinaus bestanden im Erdgeschoss und i,m zweiten Stock Gefährdungen an den Übergabepunkten im Bereich der Ketten durch unzureichend gesicherte Einzugsstellen.
- Eventuell herabstürzende Bauteile hätten Beschäftigte am unteren Schachtende im Erdgeschoss treffen können.
Das Unternehmen reagierte und ergriff nachträgliche Sicherungsmaßnahmen. Sie sollen sicherstellen, dass sich Personen der Absturzkante nicht nähern und abstürzen können und dass kein Material in den Schacht fallen kann.
Darüber hinaus sollen Personen im Erdgeschoss nicht gleichzeitig in unter dem Absturzbereich liegenden Arealen tätig sein können, während im darüber liegenden Bereich Material eingehängt oder entnommen wird. Aufgrund des beengten Be- und Entladebereichs im zweiten Stockwerk war zu berücksichtigen, dass der Bereich weiterhin uneingeschränkt mit Kettbaumwagen befahrbar sein muss, um den Materialtransport nicht zu behindern.
Auch die vorhandenen Einzugsstellen sollen zukünftig zu keiner Gefährdung für Personen führen können.