Bei einem Arbeitseinsatz im Jahr 2015 versuchte Falk Schmidt, das Unmögliche möglich zu machen: Als ein Schaltschrank herabstürzte, wollte er das 300-Kilo-Geschoss aufhalten. „Da habe ich mich etwas überschätzt“, sagt er rückblickend. Der Schaltschrank zertrümmerte das rechte Bein des gelernten Elektrikers, der seit einigen Jahren als selbstständiger Bauleiter für Elektrofirmen arbeitet.
In der BG Unfallklinik Frankfurt am Main flickten die Ärzte das Bein wieder zusammen. „Passenderweise war es eine BG Klinik“, sagt Schmidt. Denn für den heute 61-Jährigen war nach dem Unfall klar: versicherungstechnisch muss sich etwas ändern. Seine Krankenkasse zahlte nach dem Unfall nur für die unbedingt nötigen Behandlungen.
Deshalb schloss Schmidt kurz nach dem Unfall eine freiwillige Unternehmerversicherung bei der BG ETEM ab, um sich als Einzelunternehmer für die Zukunft besser abzusichern. „Natürlich hätte ich diese Versicherung besser schon vor dem Unfall gehabt. Aber hinterher ist man bekanntlich immer schlauer“, sagt der 61-Jährige.
Erneuter Unfall
Zumal er das Leistungspaket der freiwilligen Unternehmerversicherung tatsächlich bald beanspruchen musste. Im September 2019 trat er auf einer Baustelle in ein nicht abgedecktes Loch, fiel und brach sich dabei den Oberschenkel. Wieder war es das rechte Bein. Es folgten eine Operation, ein zehntägiger Krankenhausaufenthalt und eine stationäre Reha. Um den Heilungsprozess zu unterstützen, trug Schmidt außerdem mehrere Wochen lang eine Kniemotorschiene.
Im März 2020 ging er wieder an die Arbeit. Von den zwei Unfällen sind ein verkürztes Bein und damit einhergehend ein leichtes Hinken zurückgeblieben. Wegen verbliebener Minderung der Erwerbsfähigkeit erhält der gelernte Elektriker eine Teilrente von der BG ETEM.
Wieder im Einsatz
Schmidt ist seit mittlerweile eineinhalb Jahren wieder auf Baustellen unterwegs – mit einem guten Gefühl. Er betont es noch einmal: „Ich kann jedem Selbstständigen nur empfehlen, sich extra abzusichern. Unfälle passieren schneller als man denkt, da sollte sich auch keiner überschätzen.“
Er sei nach wie vor dankbar für die gute Betreuung seitens der BG nach dem Unfall, lobt insbesondere die für ihn zuständige Sachbearbeiterin Evelyn Pfotenhauer: „Die hat den Titel ‚Mitarbeiterin des Monats‘ verdient.“
Wer kann sich versichern? | |
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Voraussetzung: Jede Person muss einen eigenen Antrag stellen und unterschreiben. |
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Was kostet das? | |
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Was leistet die Versicherung? |
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Sie tritt ein bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten. Dazu gehören Kosten für
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Dazu kommen evtl. Geldleistungen wie
Die Höhe richtet sich nach der Versicherungssumme. |
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→ info
Informationsblatt freiwillige Versicherung www.bgetem.de, Webcode 11671070
Pflichtversicherung
In zwei Branchenbereichen gibt es eine Sonderregelung: Unternehmerinnen und Unternehmer der Branchen Textil und Bekleidung sowie Druck- und Papierverarbeitung sind laut Satzung der BG ETEM pflichtversichert gegen Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten.
Ihnen stehen die Vorteile der Unternehmerversicherung also automatisch zur Verfügung.
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