Das Foto zeigt ein Regal, in dem persönliche Schutzausrüstung untergebracht ist. Im ersten Fach (mit Namen Janos) oben links liegen Kopfhörer und eine Schutzbrille. Im Fach daneben (mit Namen Gerd) ein weißer Helm. In den Fächern darunter (Janos) ist ein blauer Helm und ein Schal reingelegt. In dem Fach daneben (Gerd) blaue Schutzhandschuhe. In einem weiteren Fach darunter ein paar schwarze Arbeitsschuhe und daneben eine gelbe Mütze.

Jeder Mitarbeiter braucht seine eigene, passende Schutzausrüstung. Nur so ist eine optimale Schutzwirkung gewährleistet.

Persönliche Schutzausrüstung ist dazu da, schädigende Einflüsse vom Körper abzuwehren. Sie darf aber erst dann verwendet werden, wenn alle technischen und organisatorischen Präventionsmaßnahmen ausgeschöpft sind und weiterhin ein Restrisiko für Arbeitsunfälle und berufsbedingte Erkrankungen besteht. Drei Voraussetzungen müssen vorliegen, damit PSA richtig schützen kann:

  1. Sie muss passen, damit
  2. die Schutzfunktion gegeben ist und
  3. diese möglichst lange wirkt.

Wie sich diese drei Bedingungen am besten realisieren lassen, zeigt folgendes Beispiel:

In der mechanischen Fertigung steht eine neue Metallsäge. Teil der Gefährdungsbeurteilung ist eine Schallmessung, die einen Schalldruckpegel von über 90 dB(A)anzeigt. Durch eine lärmmindernde Einhausung an der Maschine und raumtechnische Verbesserungen in Form von schallabsorbierender Wandgestaltung soll der Lärm deutlich verringert werden.

Nach dem Umbau urteilen die Fachleute: mehr technische Lärmminderung geht nicht. Die Kontrollmessung zeigt aber: Trotz der kollektiven Schutzmaßnahmen konnte die Lärmexposition nicht unter den Grenzwert von 85 dB(A) „gedrückt“ werden. Das Restrisiko eines drohenden Gehörschadens für Beschäftigte an dieser Maschine besteht also weiterhin.

Jetzt bleibt nur: Anwendung von Gehörschutz ist Pflicht. Doch dass das Tragen von PSA gehört nicht unbedingt zu den angenehmen Seiten des Berufslebens. Der Gehörschutzstöpsel ist lästig im Ohr, der Schutzschuh mit seiner Stahlkappe unbequem oder durch die verkratzte Schutzbrille sieht man schlecht.

Deshalb sind bestimmungsgemäße Auswahl, Benutzung und Pflege bzw. rechtzeitige Erneuerung die entscheidenden Kriterien für die Akzeptanz der PSA bei der Trägerin oder dem Träger. Welche PSA für den konkreten Einsatzfall die geeignete ist, muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. Sie ist Grundlage zur Analyse der jeweiligen Risiken am Arbeitsplatz und legt die Maßnahmen zu deren Begrenzung fest.

PSA, die passt

Der Betrieb hat für die Tätigkeit an der Metallsäge einen Spender mit Gehörschutzstöpseln installiert. Viele kennen die kleinen gelben oder orangen „Ohrwürmer“. Eigentlich müsste neben dem Spender ein Spiegel hängen, damit jeder prüfen kann, ob die Stöpsel richtig eingesetzt sind.

Wie oft sieht man sie lose aus dem Gehörgang schauen? So ist kein ausreichender Schutz gegeben. Verschließt der Gehörschutz den Gehörgang nicht komplett, können Schallwellen durch kleine Ritzen eindringen und über das Trommelfell im Innenohr dauerhafte Schäden anrichten.

Damit dies nicht geschieht, muss PSA richtig sitzen, sie sollte individuell an den Träger angepasst werden. Das ist zum Beispiel bei Otoplastiken der Fall. Zwei weitere Beispiele für passgerechte PSA sind:

Schutzschuhe

Orthopädieschuhmacher müssen sicherstellen, dass alle Komponenten zur Anpassung eines Schutzschuhs aus einem geprüften System (Baukasten) stammen.

Dies gilt ausdrücklich auch für Einlagen. Es ist nicht zulässig, private Einlagen im Fußschutz zu benutzen, da sonst der geprüfte Status für eine PSA erlischt.

Der Orthopädieschuhmacher muss nach den medizinischen Anforderungen ein geeignetes Paar Schuhe beschaffen, welches einschließlich aller vorgesehenen Veränderungen bereits über eine Baumusterprüfung verfügt. Die mitgelieferte Anleitung zur Anpassung an den Fuß ist dabei streng zu beachten.

Bei einer Einlagenversorgung sind in der Regel neue Schuhe beim Fachmann zu kaufen, die mit der zur Nutzung vorgesehenen Einlage bereits geprüft sind (Schuh und Einlage aus einem geprüften „Baukasten“). Die Einlage wird dann vom Orthopädieschuhmacher unter Beachtung der Herstelleranleitung angepasst und in den Schuh gegeben (siehe Info: M006).

Schutzbrillen

„Unangenehm“, „sichtbehindernd“, „Doppelbilder“ sind einige kritische Bemerkungen von Brillenträgern, die über der eigenen Korrekturbrille eine Schutzbrille tragen müssen. Viel besser als eine solche Überbrille eignet sich eine der Sehkorrektur angepasste Schutzbrille mit entsprechenden Dioptrien. Eine solche Korrektionsschutzbrille mit Sehstärke hat mehrere Vorteile: Der Tragekomfort ist hoch. Doppelbilder und störende Lichtreflexionen wie bei Überbrillen werden vermieden.

Eine Schutzbrille mit Sehstärke muss die Augen schützen und perfekt sitzen. Daher sollte auch die Korrektionsschutzbrille von einem Augenoptiker angefertigt und nicht im Internet bestellt werden.

Der Fachmann passt die speziellen Gläser, meist aus Karbon, in der erforderlichen Sehstärke an, berät, welche Fassung infrage kommt, und sorgt dafür, dass die Brille auch zur Kopfform passt.

PSA, die schützt – drei Beispiele

Kopf

„Der Helm drückt.“ „Man schwitzt darunter.“ Das sind oft gehörte Argumente, warum kein Schutzhelm getragen wird, obwohl das Risiko einer Kopfverletzung gerade bei Bau- und Instandhaltungsarbeiten sehr hoch ist.

Dieses Foto zeigt einen weißen Schutzhelm auf dem Kopfhörer angebracht worden sind.

Der Kopf ist äußerst empfindlich, deshalb ist ein Schutzhelm selbstverständlich.

Der Kopf mit innen liegender „Schaltzentrale“ ist ein äußerst empfindliches Körperteil. Die Schädelknochen sind nicht geeignet, große Kräfte aufzunehmen. Bereits ein heftiges Anstoßen bei der Reparatur von Rohrleitungen und der Kopf zeigt in Form einer Beule eine spürbare und sichtbare Reaktion.

»Ein Narr kommt leicht zu Beulen am Kopf.«

Schlimmer ist es, wenn größere Lasten oder Bauteile auf eine Person niedersausen. Bei herabfallenden Teilen ist meist der Kopf die erste Aufprallfläche. Schwere Krankheitsbilder können die Folge sein. Von der Gehirnerschütterung bis zur tödlichen Hirnschädigung reicht die Palette der Verletzungen – je nach Krafteinwirkung. Gut, wenn dann ein Schutzhelm die Kräfte abfangen oder zumindest verringern kann. Ein Schutzhelm sollte immer selbstverständlich sein, wenn mit Kopfverletzungen durch Anstoßen, durch pendelnde, herabfallende, umfallende oder wegfliegende Gegenstände zu rechnen ist.

Augen

Die Augen sind für sehende Menschen das wichtigste Sinnesorgan zur Orientierung. Wer die Augen schließt, hat eine Vorstellung davon, wie schwer es für Blinde ist, sich zu orientieren. Auch mit verminderter Sehkraft sind viele Tätigkeiten nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr möglich. Wir brauchen unsere beiden Augen für das räumliche Sehen. Mit nur einem Auge können Entfernungen oder die Geschwindigkeit herannahender Fahrzeuge nicht mehr eingeschätzt werden.

Das Foto zeigt eine Schutzbrille.

Viele Tätigkeiten wären ohne Sehkraft gar nicht möglich, darum: Augen schützen!

Da an vielen Arbeitsplätzen ein erhöhtes Risiko von Augenverletzungen besteht, verwundert es, warum so wenige Beschäftigte ihr wichtigstes Sinnesorgan schützen. Selbst bei vermeintlich weniger gefährlichen Tätigkeiten wie beim Abblasen von Staubresten können kleine Festkörperpartikel die Hornhaut verletzen.

»Schließe die Augen, und du wirst sehen.«
Joseph Joubert

Ein Spritzer Sekundenkleber und das Auge kann sich entzünden. Die Gefahr von Augenverletzungen durch Späne, Splitter, Licht- und Strahlungsquellen, hohe Temperaturen oder ätzende Flüssigkeiten und Gase ist noch größer. Dann ist die Verwendung einer Schutzbrille Pflicht. Aber schon bei geringen Gefährdungen sollte der Schutz der Augen selbstverständlich sein.

Hände

Greifen, Anpacken, Fühlen, Streicheln – die Hände bilden ein vielfältiges Werkzeug. Täglich werden sie gebraucht, von filigranen bis zu groben Tätigkeiten. Dabei sind sie unterschiedlichsten Gefährdungen ausgesetzt, die zu schwerwiegenden Verletzungen führen können.

Das Foto zeigt blaue Schutzhandschuhe.

Unsere Hände stecken immer mittendrin: Schutzhandschuhe verhindern Hauterkrankungen

»Wer Dornhecken macht, muss gute Handschuhe tragen.«
Französisches Sprichwort

Auch bei Unfallfolgen sind die Hände Spitze. Unter allen Körperteilen werden sie mit 40 Prozent am häufigsten betroffen. Auch Hauterkrankungen belasten oft die Hände, schlimmstenfalls droht die Aufgabe des Berufs. Für die verschiedenen Gefährdungen gibt es eine Vielzahl von Schutzhandschuhen

  • gegen Einwirkung von schädigenden Substanzen – Chemikalien-Schutzhandschuhe
  • gegen Stich- und Schnittverletzungen – stichfeste Handschuhe
  • gegen Verbrennungen – Thermohandschuhe
  • gegen Verletzungen durch elektrischen Strom bis 1.000 V – isolierende Handschuhe

Aber Achtung! Bei der Arbeit an rotierenden Maschinenteilen, wie z. B. an der Bohrmaschine sind Schutzhandschuhe fehl am Platze. Sie können eingezogen werden und damit zu schweren Verletzungen der Hände führen.

Über die Pflege der Haut gibt der Hautschutzplan Auskunft mit den drei Stufen: Hautschutz – Hautreinigung – Hautpflege.

PSA, die altert

PSA nutzt sich ab, sodass mit der Zeit die Schutzwirkung nachlässt. Viele PSA dürfen nur eine vorgegebene Zeitdauer benutzt werden – vorausgesetzt sie werden regelmäßig gereinigt. Aber selbst bei guter Pflege ist zum Beispiel eine Otoplastik bei täglichem Gebrauch in ein paar Jahren verschlissen. Die Schutzwirkung lässt nach. Die Anatomie des Ohres ändert sich, der Gehörschutz schließt nicht mehr dicht ab. An den Rändern öffnen sich Spalten, Schallwellen können in den Gehörgang eindringen. Nach etwa vier Jahren sollte eine neue angepasst werden.

Das Foto zeigt einen weißen Helm. In diesem Helm sind Kopfhörer untergebracht.

Auch bei guter Pflege und vernünftiger Lagerung ist die Lebensdauer der PSA begrenzt. Daher müssen die Herstellerangaben zur Gebrauchsdauer eingehalten werden.

Die Gebrauchsdauer gibt die Zeitspanne einer PSA an, in der die Schutzwirkung erhalten bleibt. Sie wird durch verschiedene Einflüsse bestimmt. Hierzu zählen unter anderem Lagerzeiten, Lagerbedingungen, Witterungseinflüsse, Pflegezustand oder Art des Einsatzes und dessen Bedingungen. Hinweise zur Gebrauchsdauer sind in den Herstellerinformationen enthalten und im Rahmen der Betriebsanweisung zu berücksichtigen. Bei Handschuhen zum Schutz vor Gefahrstoffen zum Beispiel ist die Schutzwirkung abhängig von der Permeation oder Durchbruchzeit. Die gibt an, wie schnell sich die Gefahrstoffmoleküle von der Handschuhaußenseite ins Innere bewegen. Da kann die Tragezeitbegrenzung bei bestimmten Gefahrstoffen sogar im Minutenbereich liegen.

Für die angegebene Tragezeit garantiert der Hersteller bei korrekter Anwendung die Schutzwirkung. Wird die PSA danach weiterverwendet, erhöht sich das Risiko eines Körperschadens. Beim Haltbarkeitsdatum von Lebensmitteln sind die meisten Menschen sehr sensibel. Die gleiche Sorgfalt sollte auch bei den Fristen zur Benutzung von PSA gelten.

Weiterhin sind hygienische Belange zu berücksichtigen. Die Notwendigkeit zur Reinigung und Wartung von PSA ergibt sich aus der Art der Ausrüstung und kann von einfachen Arbeiten durch den Benutzer selbst bis hin zu Wartungen in spezialisierten Werkstätten reichen. So darf Schutzkleidung oft nicht selbst gewaschen werden. Nur spezielle Reinigungsverfahren in Industriewäschereien garantieren z. B. den Erhalt der Signalwirkung.

In der EU-Verordnung über Persönliche Schutzausrüstungen heißt es: „Ist davon auszugehen, dass eine spürbare und rasche Veränderung der Leistung der PSA mit der Alterung einhergeht, die auf die periodische Durchführung eines vom Hersteller empfohlenen Reinigungsverfahrens zurückzuführen ist, hat dieser, wenn möglich, auf jedem in Verkehr gebrachten PSA-Exemplar eine Kennzeichnung anzubringen, aus der hervorgeht, wie oft die PSA höchstens gereinigt werden darf, bevor sie überprüft oder ausgemustert werden muss. Falls eine solche Kennzeichnung nicht angebracht wurde, muss der Hersteller diese Angabe in der Anleitung machen.“ (EU-Verordnung 2016/425 vom 09.03.2016. Anhang II Pkt. 2.4 Abs. 3)

Wenn der Hersteller keine Gebrauchsdauer angibt, sollte diese im Unternehmen für jede PSA individuell festgelegt werden. Immer gilt: Rechtzeitig vor Ablauf der Gebrauchsdauer PSA erneuern.

Fazit

PSA schützt. Wirklich wirksam ist sie aber nur, wenn sie richtig passt und korrekt angewandt wird. Dazu gehört auch, auf ihre Lebensdauer zu achten. Unternehmerinnen und Unternehmer tragen die Verantwortung dafür. Die BG ETEM unterstützt sie dabei – mit Informationsmaterial und Beratungsangeboten.

 

Dr. Ronald Unger