Prüfen lohnt sich

Der Vorschussbescheid berücksichtigt die Angaben des Vorjahres. Bei erheblichen Änderungen können Sie den Vorschuss an die tatsächlichen Lohnsummen anpassen lassen.
Vorschussbescheid für das Umlagejahr 2018

Junge blonde Frau am Computer lächelt in die Kamera

Große Abweichungen zum Vorjahr sollten sie melden

Die Beiträge zur Unfallversicherung werden rückwirkend erhoben. Im Juli 2019 erhalten Sie den Beitragsbescheid für das Umlagejahr 2018. Im Vorfeld werden zur Finanzierung der Ausgaben Vorschüsse auf den Beitrag 2018 erhoben. Berechnungsgrundlage für deren Höhe ist der Gesamtbeitrag für 2017. Folgende Werte werden dabei berücksichtigt:

  • Bruttobetrag des BG-Beitrages 2017 für Arbeitnehmer (ohne Beitragsnachlass)
  • zuzüglich der Beiträge aus Lastenverteilung nach Entgelten und Lastenverteilung nach Neurenten.

Von dieser Summe werden zwei Drittel (2/3) als Vorschuss auf den Beitrag 2018 erhoben. Unberücksichtigt bleiben Gutschriften, Forderungen aus Säumniszuschlägen und Zinsen sowie ggfs. gewährte Nachlässe auf den BG-Beitrag 2017.

Wenn die zu meldenden Lohnsummen für 2018 erheblich gegenüber dem Vorjahr abweichen, teilen Sie uns dies bitte unmittelbar nach Erhalt des Vorschussbescheides schriftlich mit. Sie erhalten dann einen neuen, den tatsächlichen Lohnsummen angepassten Vorschussbescheid für 2018. Unternehmen, deren Beitrag für das Jahr 2017 (ohne Berücksichtigung von gewährten Beitragsnachlässen) weniger als 1.000 Euro beträgt, erhalten für das Jahr 2018 keinen Beitragsvorschussbescheid.

Heike Eilhardt

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Jahresfahrplan 2019 – Mitgliedschaft & Beitrag

Januar 2019
Versand Vorschussbescheid 2018
Juli 2019
Versand Beitragsbescheid 2018

15.02.2019
Fälligkeit 1. Vorschuss 2018

16.02.2019
Ende der Abgabefrist für den digitalen Lohnnachweis 2018

15.05.2019
Fälligkeit 2. Vorschuss 2018

15.08.2019
Fälligkeit der Forderung aus dem Beitragsbescheid 2018

Informationen zu den unterjährigen Lohnsummenmeldungen erhalten Sie unter www.bgetem.de, Webcode 16846658

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