In den vergangenen zwei Jahren hat die BG ETEM gemeinsam mit Ihnen und den Anbietern der Entgeltabrechnungsprogramme die Meldung des digitalen Lohnnachweises erfolgreich in das DEÜV-Meldeverfahren integriert. Jetzt geht es los!
Für 2018 ist der im elektronischen Datenaustausch übermittelte digitale Lohnnachweis erstmals die Grundlage für Ihre Beitragsabrechnung zur gesetzlichen Unfallversicherung. Mit dem digitalen Lohnnachweis melden Sie oder ein von Ihnen beauftragter Dritter – zum Beispiel ein Steuerberater – das beitragspflichtige Arbeitsentgelt, die geleisteten Arbeitsstunden sowie die Anzahl Ihrer Arbeitnehmer über Ihr Entgeltabrechnungsprogrammoder die Ausfüllhilfe sv.net an uns. Wir berechnen auf dieser Basis die Beiträge und Sie erhalten im kommenden Jahr zur gewohnten Zeit den Beitragsbescheid.
Bitte beachten Sie: Die gesetzliche Frist zur Abgabe des digitalen Lohnnachweises 2018 endet am 16.02.2019. Geht der Lohnnachweis bis zu diesem Termin nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig bei uns ein, müssen wir die Lohnsummen von Amts wegen schätzen.
In drei Schritten zur Abgabe des digitalen Lohnnachweises
1. Stammdaten abrufen
Zuerst rufen Sie – falls noch nicht geschehen – über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm die für Ihr Unternehmen gültigen Stammdaten für das Jahr 2018 ab. Hierfür benötigen Sie Ihre Zugangsdaten.
- Betriebsnummer der BG ETEM (BBNRUV): 37916971
- Ihre Mitgliedsnummer
- Ihre PIN
Zugangsdaten nicht zur Hand? Ihre Zugangsdaten für den digitalen Lohnnachweis finden Sie im Extranet der BG ETEM oder Sie schreiben eine Mail an: uv-meldeverfahren@bgetem.de und fordern die Daten erneut an.
2. Stammdatenantwort verarbeiten
Übernehmen Sie die zurückgemeldeten Stammdaten in Ihr Entgeltabrechnungsprogramm und sorgen Sie dafür, dass jedem Beschäftigten die zutreffende Gefahrtarifstelle zugeordnet ist.
3. Digitalen Lohnnachweis abgeben
Nach der Datenübernahme melden Sie den digitalen Lohnnachweis aus Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm. Bei erfolgreicher Datenübermittlung erhalten Sie eine Übermittlungs- und Verarbeitungsbestätigung (Quittung), die Sie über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm abrufen können.
Hat Ihr Unternehmen mehrere Stellen für die Lohn- und Gehaltsabrechnung, muss jede dieser Abrechnungsstellen einen Stammdatenabruf durchführen und einen Lohnnachweis abgeben. Die BG ETEM erwartet für jeden Abruf einen Teil-Lohnnachweis und fasst diese zur Beitragsberechnung im Beitragsbescheid zusammen.
Digitaler Lohnnachweis ohne Entgeltabrechnungsprogramm
Wird in Ihrem Unternehmen kein Entgeltabrechnungsprogramm genutzt, ist der digitale Lohnnachweis über die systemgeprüfte Ausfüllhilfe sv.net/standard oder sv.net/comfort abzugeben. Mehr dazu im Internet unter: www.itsg.de/oeffentliche-services/sv-net/
Eine Kurzanleitung zur Nutzung der Ausfüllhilfe finden Sie unter www.dguv.de, Webcode d981926
Extranet – „Das Extra im Netz“
Im Extranet der BG ETEM können Sie nicht nur die Zugangsdaten für den digitalen Lohnnachweis einsehen. Sie können dort auch Ihre bisher erfolgten Stammdatenabrufe und abgegebenen Lohnnachweise einsehen.
Kontakt
Haben Sie dazu Fragen? Sie erreichen uns
per Mail unter uv-meldeverfahren@bgetem.de
per Telefon: 0221 3778-1800
Bei Fragen zur Einrichtung und Funktionalität Ihres Entgeltabrechnungsprogramms oder der Ausfüllhilfe sv.net wenden Sie sich bitte an Ihre/n Programmanbieter/in.
Christina Siebert