Radon: Bin ich betroffen?Das neue Strahlenschutzgesetz legt erstmals einen Referenzwert für das radioaktive Edelgas an Arbeitsplätzen und in Wohnräumen fest. Künftig wird von der geografischen Lage abhängen, welche Betriebe die Radonbelastung messen und Maßnahmen ergreifen müssen.https://etem.bgetem.de/6.2018/etem/radon-bin-ich-betroffenhttps://etem.bgetem.de/@@site-logo/logo_etem_magazin.png
Radon: Bin ich betroffen?
Das neue Strahlenschutzgesetz legt erstmals einen Referenzwert für das radioaktive Edelgas an Arbeitsplätzen und in Wohnräumen fest. Künftig wird von der geografischen Lage abhängen, welche Betriebe die Radonbelastung messen und Maßnahmen ergreifen müssen.
Strahlenschutz
Verteilung der natürlichen Radonkonzentration in der Bodenluft in Deutschland. Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) Berlin
Erhöhte Radonkonzentrationen in der Raumluft steigern das Lungenkrebsrisiko. Deshalb spielt Radon im neuen Strahlenschutzgesetz eine wichtige Rolle, das der Bundestag am 27.6.2017 mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen hat. Es soll den Strahlenschutz verbessern, übersichtlicher gestalten und unnötige bürokratische Hemmnisse abbauen. Die Neuregelung geht auf die Richtlinie2013/59/Euratom des Europäischen Rates vom 5.12.2013 zurück und fasst Vorgaben aus der Strahlenschutzverordnung, der Röntgenverordnung und dem Strahlenschutzvorsorgegesetz zusammen.
Das Gesetz regelt nicht nur den radiologischen Notfallschutz deutlich umfassender als bisher, sondern auch den Einsatz von Stoffen oder ionisierender Strahlung zur Früherkennung von Krankheiten in der Medizin sowie den Umgang mit dem Edelgas Radon zum Schutz der Bevölkerung. Radon, das gasförmig aus dem Boden austritt und vorzugsweise über erdberührende Böden oder Wände auch in Gebäude gelangen kann, gilt nach Tabakrauch als die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs.
Neuer Referenzwert für Radon an Arbeitsplätzen
So legt das Gesetz erstmals einen Referenzwert zur Bewertung der Radonkonzentration an Arbeitsplätzen und auch in Wohnräumen fest:
Der Referenzwert für die über das Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft in Aufenthaltsräumen und an Arbeitsplätzen beträgt 300 Becquerel je Kubikmeter (Zusammenfassung der § § 124 und 126 des Strahlenschutzgesetzes zum Referenzwert).
Referenzwert
Der Referenzwert ist rechtlich nicht gleichbedeutend einem Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) und darf auch überschritten werden! Er ist ein Maßstab für die Notwendigkeit, Schutzmaßnahmen zu ergreifen.