Ein Mann mit graumelierten Haaren und Vollbart steht über einen Laptop gebeugt und tippt etwas ein. Er trägt eine Brille, ein weißes T-Shirt und eine graue Latzhose.

Digital, schnell, nutzerfreundlich: Die neue, bundesweit einheitliche Unternehmensnummer beschleunigt Prozesse und entlastet Betriebe.

Vom Jahr 2023 an sollen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen viele Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltungen über ein digitales Konto abfragen können. Der Austausch von Informationen soll dadurch schneller, effizienter und nutzerfreundlicher ablaufen.

Auch die gesetzliche Unfallversicherung ist in diesen Prozess eingebunden. Eine einheitliche Unternehmensnummer löst die bisher unterschiedlichen Mitgliedsnummern-Systeme innerhalb der Unfallversicherung ab. Das Ziel der Reform: Eine bundesweit einheitliche Unternehmensnummer soll die Kommunikation zwischen Unternehmen und den Berufsgenossenschaften vereinfachen. „Das beschleunigt Prozesse der Beitragserhebung und entlastet die Betriebe. Über 6 Millionen Unternehmerinnen und Unternehmer erhalten von den zuständigen Trägern ab Herbst 2022 ihre neue Nummer“, kündigt der Spitzenverband der gesetzlichen Unfallversicherung, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), an.

Jede Unternehmerin und jeder Unternehmer erhält künftig bei erstmaliger Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit eine Unternehmernummer – genauer: sobald die Unfallversicherung vom ersten Unternehmen einer Rechtsperson erfährt. Die Unternehmernummer ist Teil der Unternehmensnummer und wird einmalig an

  • eine natürliche Person,
  • eine juristische Person oder
  • eine Personengesellschaft

vergeben. Sie gilt ab der Vergabe dauerhaft.

Unternehmernummer oder Unternehmensnummer?

Die Unternehmernummer bleibt auch bei Beendigung und Wiederaufnahme des Unternehmens oder einem Wechsel der Zugehörigkeit zu einem anderen Unfallversicherungsträger erhalten. Das verbessert die Übersichtlichkeit und schafft gleichzeitig die Möglichkeit, das Zentrale Unternehmerverzeichnis (ZUV) künftig mit anderen Registern zu verknüpfen. Zudem sinken die Bürokratiekosten, weil die Lohnabrechnungsprogramme aufseiten der Unternehmen künftig nicht mehr unterschiedlich definierte Mitgliedsnummernformate bedienen müssen. Die neue Unternehmensnummer besteht aus insgesamt 15 Ziffern. Sie kennzeichnet die Unternehmerin oder den Unternehmer in Verbindung mit dem betriebenen Unternehmen.

  • Die ersten zwölf Ziffern bilden die Unternehmernummer und kennzeichnen den Unternehmer oder die Unternehmerin.
  • Die letzten drei Ziffern kennzeichnen das zugehörige Unternehmen.

Diese Kennzeichnung ist wichtig, um mehrere von einer Rechtsperson betriebene Unternehmen unterscheiden zu können. Je nachdem, wie viele Unternehmen ein Unternehmer oder eine Unternehmerin betreibt, steht am Ende also eine 001, 002, 003 und so weiter. Zusammen bilden die Unternehmernummer und das Kennzeichen für das Unternehmen die Unternehmensnummer (UNR.S).

Grafik von drei nebeneinanderstehenden Unternehmensgebäuden vor einem blauen Himmel mit Sonne und Wölkchen mit erklärendem Text zum Aufbau der Unternehmensnummer.

Unternehmensnummer – so ist sie aufgebaut

So geht's weiter

Die Umstellung von der Mitglieds- zur Unternehmensnummer erfolgt automatisch vor dem 1. Januar 2023. Unternehmen benötigen die neue Unternehmensnummer zwingend, um zum Beispiel die UV-Jahresmeldung oder Lohnnachweise zu übermitteln. Die BG ETEM informiert ihre Mitgliedsbetriebe im Herbst 2022 über den Nummernwechsel schriftlich. Wie die bisherige Mitgliedsnummer ist die Unternehmensnummer das Ordnungskriterium zur Identifikation der Firmen, um beispielsweise Anfragen, Versicherungsfälle, Präventionsleistungen, Beitragsangelegenheiten oder Lohnnachweise zuordnen zu können. Größere Veränderungen sind mit dem neuen Nummernsystem nicht verbunden.

Unternehmerinnen und Unternehmer nutzen künftig die neue Unternehmensnummer an Stelle der bisherigen Mitgliedsnummer. Unternehmen mit Beschäftigten müssen die neue Nummer insbesondere in der Lohnabrechnung verwenden.

Sobald sie die Information über den Nummernwechsel erhalten haben, sollten BG ETEM-Mitgliedsbetriebe die Inhalte des Anschreibens aufmerksam prüfen. Sollten Unternehmerinnen oder Unternehmer mehrere Schreiben verschiedener Unfallversicherungsträger erhalten, in denen unterschiedliche Unternehmernummern genannt sind, bittet die BG ETEM um Kontaktaufnahme.

Icon Telefonhörer in weiß in blauem Kreis. 0221 3778-1800

 

BG ETEM/ Stefan Thissen