Die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ verpflichtet den Unternehmer, dafür Sorge zu tragen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden. Bei den elektrischen Anlagen ist das z. B. die in der DGUV Vorschrift 3 bezeichnete Norm VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“. Auch wenn solche Regeln fehlen, müssen sich elektrische Betriebsmittel immer in einem sicheren Zustand befinden und darin erhalten bleiben. Als staatliche Verordnung greift bei der elektrischen Anlage die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Sie fordert vom Arbeitgeber, den Beschäftigten eine sichere Energieversorgungsanlage zur Verfügung zu stellen und für den Erhalt des sicheren Zustands der Anlage zu sorgen.
Gleiches gilt auch für die Arbeitsmittel. Hier ist es die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die im § 5 den Arbeitgeber zur Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel verpflichtet. Beide Forderungen aus den staatlichen Verordnungen decken sich mit denen der DGUV Vorschrift 3, die bereits 1979 in der VBG 4 festgelegt wurden: sichere elektrische Anlagen und Betriebsmittel.
Historische Entwicklung
Schon in einer der ersten Ausgaben der Allgemeinen Unfallverhütungsvorschriften (UVVs) von 1922 wurden die Unternehmer aufgefordert, einen guten Isolationszustand ihrer elektrischen Anlagen zu erhalten. Gleichzeitig mussten auch alle Geräte, Apparate und maschinellen Einrichtungen sowie die Schutzvorrichtungen betriebssicher erhalten werden. Eine wiederkehrende Prüfung lässt sich aber nur über den vorhandenen Verweis aus der damaligen UVV auf die schon 1903 verfügbare Betriebsnorm des VDE, der späteren VDE 0105, ableiten.
Prüfperson
Um Prüfungen zielgerichtet vorbereiten und durchführen zu können, sind ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen erforderlich. Diese müssen in angemessenen Zeitabständen aktualisiert werden, z. B. durch Teilnahme an Schulungen oder an einem einschlägigen Erfahrungsaustausch.
In den DGUV Informationen zum wiederkehrenden Prüfen wird der Oberbegriff „Prüfperson“ für die Begriffe
- „Zur Prüfung befähigte Person“ aus dem Bereich der BetrSichV und
- „Elektrofachkraft“ nach der DGUV Vorschrift 3
eingeführt.
Die bekannten Anforderungen an eine Elektrofachkraft – fachliche Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen –, die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel prüfen soll, werden den Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen für den Bereich „elektrische Gefährdungen“ aus der TRBS 1203 „Befähigte Personen“ – Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit – gleichgesetzt.
Erfahrung lässt sich nicht durch komprimierte Wissensvermittlung gewinnen. Sie muss über kontinuierlich angewendetes und erweitertes Wissen, gepaart mit praktiziertem Prüfen, aufgebaut werden. Die sture Anwendung von Regeln und Bestimmungen ist hier genauso wenig gefragt wie deren gedankenlose Missachtung. Sind Messwerte auffällig, z. B. gerade noch unterhalb eines Grenzwertes, so muss die Prüfperson verantwortungsvoll die passende Beurteilung finden, damit Betriebsmittel oder Anlagen unter normalen Bedingungen weiterhin sicher betrieben werden können. Diese Prüfergebnisse bilden auch die Basis für die Festlegung angemessener Prüffristen innerhalb der Gefährdungsbeurteilung. GMV=Gefährdungsbeurteilung mit Verstand.
DGUV Informationen
Zurzeit sind drei Informationen zum wiederkehrenden Prüfen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel unter dem Dach der DGUV veröffentlicht (siehe „info“):
- DGUV Information 203-070 „Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel – Fachwissen für Prüfpersonen“
- DGUV Information 203-071 „Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel – Organisation durch den Unternehmer“
- DGUV Information 203-072 „Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und ortsfester Betriebsmittel – Fachwissen für Prüfpersonen“.
Prüfen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Die DGUV Information 203-070 richtet sich als Praxishilfe an Prüfpersonen, die wiederkehrende Prüfungen der Maßnahmen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen durchführen. Sie beschreibt die Vorgehensweise bei der Prüfung und erläutert Anforderungen aus der elektrotechnischen Normung. Dabei nimmt sie vor allem Bezug auf die DIN VDE 0701-0702 „... Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte“.
Neben Hinweisen zu Standardprüfungen gängiger Arbeitsmittel, z. B. Elektrohandwerkzeuge und Bürogeräte, gibt die DGUV Information 203-070 auch ergänzende Hinweise und nennt Zusatzprüfungen für spezielle Arbeitsmittel, z. B.
- Akku-Ladegeräte, Netzteile für Mobiltelefone und Laptops (Arbeitsmittel mit berührbarem Sekundärspannungsausgang),
- Lichtbogenschweißgeräte und
- Frequenzumrichtergesteuerte Gerät mit höherfrequenten Ableitströmen.
Der umfangreiche Abschnitt 3 führt den Prüfer durch die einzelnen Prüfschritte. Ein wichtiger Teil jeder Prüfung ist die Besichtigung, bei der bereits 80 Prozent aller Mängel erkannt werden. Daher wurde in diesem Abschnitt eine Checkliste mit über 20 Punkten für die Sichtkontrolle aufgenommen (siehe Checkliste unten).
Die verschiedenen Messverfahren werden in Abschnitt 3.5 eingehend erläutert. Nach dem Motto „Ein Bild sagt mehr als tausend Worte“ wurden Skizzen, die den Messaufbau des jeweiligen Prüfschrittes zeigen, passend zum Text eingebunden. Die Grenzwerte aus der oben genannten Norm sind in Tabellen übersichtlich zusammengefasst. Besondere Hinweise werden in farblich einheitlich abgesetzten Textblöcken dargestellt (siehe Beispiel weiter unten).
Eine ausführliche Vorstellung der unterschiedlichen Mess- und Prüfgeräte enthält der Abschnitt 5. Neben den normativen Anforderungen, die die Geräte erfüllen müssen, gibt es eine Liste mit Merkmalen und Kriterien zur Unterstützung bei der Auswahl des passenden Prüfgerätes. Der Abschnitt 10 schließlich enthält drei Muster-Prüfprotokolle für verschiedene Gerätetypen.
Die Messung der Fehlerschleifenimpedanz im TN-System wird zwischen den Außenleitern und dem Schutzleiter (L1-PE, L2-PE, L3-PE) durchgeführt (DGUV Information 203-072).
Prüfungen organisieren
Die DGUV Information 203-071 gibt dem Unternehmer Hinweise zur Organisation der wiederkehrenden Prüfungen. Dabei werden alle Themen für die ordnungsgemäße Organisation abgehandelt:
- Rechtliche Vorgaben zur Prüfung und der Gefährdungsbeurteilung,
- Anforderungen an die Prüfperson,
- Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Prüfungen,
- Festlegung von Prüffristen
- Dokumentation und Kennzeichnung.
Diese Information wird zurzeit überarbeitet und um den Bereich der ortsfesten elektrischen Anlagen erweitert. Sie soll Anfang 2019 neu veröffentlicht werden.
Prüfen elektrischer Anlagen und ortsfester Betriebsmittel
Die DGUV Information 203-072 gibt Hinweise zur praktischen Durchführung wiederkehrender Prüfungen an
- elektrischen Niederspannungsanlagen und
- ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln, die mit der Niederspannungsanlage verbunden sind.
Zu den ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln zählen z. B. Be- und Verarbeitungsmaschinen, Produktionsanlagen, Fertigungszentren, verfahrenstechnische Anlagen, Förderanlagen, Transformatoren, Schaltgeräte und Beleuchtungseinrichtungen. Sie können fest oder über Steckvorrichtungen an die elektrische Niederspannungsanlage angeschlossen sein.
Umfangreiche Schaltbilddarstellungen zu den einzelnen Prüfaufgaben (Beispiel: siehe oben) sowie deren praxisgerechte Beschreibungen und Hinweise zu möglichen Fehlmessungen oder Abweichungen bilden den Hauptteil dieser DGUV Information. Sie informiert auch über Messgeräte sowie über entsprechende Messausstattung.
Weitergehende Prüfmöglichkeiten, wie Thermographie oder Netzqualitätsermittlung, werden in dieser DGUV Information nur mittels allgemeiner Informationen beschrieben. Im Anhang 2 werden die bekannten Netzformen TN, TT und IT, unterstützt durch farbige Schaltbilder, praxisgerecht erläutert. Ein detailliertes Ablaufdiagramm im Abschnitt 3 stellt die einzelnen Prüfschritte übersichtlich dar. Anhand der dort hinterlegten bezifferten Verweise ist die Prüfperson in der Lage, auf die jeweils relevanten Inhalte zuzugreifen.
Abgerundet wird diese Information mit den zum Download angebotenen Dokumenten „Checkliste zur Besichtigung elektrischer Anlagen“ und Musterprüfprotokoll“ (siehe „info“ unten).