Sicherer DurchblickDie aktualisierte DGUV Information 203-042 erläutert die richtige Auswahl und Benutzung von Brillen, die vor Laserstrahlung schützen, sowie Schutzabschirmungen.https://etem.bgetem.de/5.2018/etem/sicherer-durchblickhttps://etem.bgetem.de/@@site-logo/logo_etem_magazin.png
Sicherer Durchblick
Die aktualisierte DGUV Information 203-042 erläutert die richtige Auswahl und Benutzung von Brillen, die vor Laserstrahlung schützen, sowie Schutzabschirmungen.
Laserschutz- und Laser-Justierbrillen
Funktionsweise einer Laser-Schutzbrille durch Absorption der Laserstrahlung zur Einhaltung des Expositionsgrenzwertes (EGW). Der ehemalige Grenzwert MZB wurde durch den Expositionsgrenzwert (EGW) in der neuen DGUV Information ersetzt.
Alle Personen, die sich in gefährlichen Wirkungsbereichen von Lasern (Laserbereich) aufhalten, müssen geeignete Schutzausrüstung benutzen. Durch zufällige Reflexion von Laserstrahlung, z. B. an spiegelnden Teilen (auch an Brillen), durch Kippen oder Dejustieren optischer Bauteile kann eine Gefährdung entstehen. Für Unternehmer und Beschäftigte, die mit Lasern arbeiten, wurde jetzt die DGUV Information 203-042 „Auswahl und Benutzung von Laser-Schutzbrillen, Laser-Justierbrillen und Laser-Schutzabschirmungen“ überarbeitet. Sie enthält aktuelle Auswahlkriterien für Schutzbrillen sowie aktualisierte Normenverweise. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen und aktuelle Problematiken bei der richtigen Auswahl von Schutzbrillen (siehe „info“).
Laser-Justierbrillen (nach DIN EN 208) unterscheiden sich von Laser-Schutzbrillen (nach EN 207) dadurch, dass die Laserstrahlung noch sichtbar sein soll. Die maximale Leistung auf der Pupille muss dabei unter 1 mW bzw. unter 0,6 mW (Betrachtungszeit 2 s) liegen. Der Einsatzbereich von Laser-Justierbrillen ist nur im sichtbaren Wellenlängenbereich von 400 bis 700 nm zulässig. Die Schutzwirkung basiert durch Abwendung vom sichtbaren Laserstrahl mit vorgegebenen Reaktionszeiten von 0,25 oder 2 Sekunden. Aufgrund von Forschungsergebnissen empfiehlt die DGUV Information 203-042, hier die Reaktionszeit von 2 Sekunden bei der Schutzstufenbestimmung zugrunde zu legen.
Die Benutzung einer Laser-Schutzbrille oder einer Laser-Justierbrille ist bei einer möglichen Überschreitung des Expositionsgrenzwertes gemäß der TROS-Laserstrahlung erforderlich. Dies gilt aber nur, wenn Laserschutzwände und Laserabschirmungen auf Basis der Gefährdungsbeurteilung nicht mehr einsetzbar sind. Die Dimensionierung der Laser-Brillen erfolgt nach Schutzstufen (siehe Tabellen 1 und 2).
52 Seiten kompaktes Wissen für Experten: Die aktualisierte DGUV Information 203-042 beschreibt Auswahlaspekte für Laser-Schutzbrillen und -Justierbrillen.