Fachwissen für Chefs
Für Betreiber kleiner Biogasanlagen, die Arbeitnehmer beschäftigen, kommt eine sicherheitstechnische und betriebsärztliche Regelbetreuung aus unterschiedlichen Gründen oft nicht infrage. In diesem Fall kann der Arbeitgeber alternativ das Unternehmermodell (U-Modell) in Anspruch nehmen. Eine der Voraussetzungen ist die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen. Seit April 2018 kann dazu auch das Bildungsangebot des Schulungsverbunds Biogas genutzt werden. Dessen Seminare werden von der BG ETEM bezuschusst.
Seminare im U-Modell
Die Schulungen der BG ETEM zum U-Modell bestehen aus Grund- und Aufbauseminaren. Das Grundseminar muss nach den Vorgaben der BG ETEM absolviert werden.
Als Aufbauseminar und regelmäßige Fortbildung kann das BG ETEM-Seminar Nr. 197 „Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Betreiben von Biogasanlagen“ belegt werden.
Darüber hinaus erkennt die BG ETEM die über den Schulungsverbund Biogas angebotenen, zweitägigen Fachkundeschulungen nach TRGS 529 (Grundschulungen) als Ersatz für das Aufbauseminar an. Voraussetzung: Der Arbeitgebernimmt persönlich daran teil und hat zuvor das Grundseminar U-Modell nach den Vorgaben der BG ETEM erfolgreich absolviert.
Die Teilnahme des Arbeitgebers an den vom Schulungsverbund Biogas angebotenen Auffrischungs-Schulungen nach TRGS 529 wird als Fortbildung im Rahmen des U-Modells anerkannt. Voraussetzung hier: Die betreffende Person hat zuvor erfolgreich das Grundseminar und das Aufbauseminar (ersatzweise für das Aufbauseminar die zweitägige Grundschulung nach TRGS 529) U-Modell absolviert und abgeschlossen.
Die BG ETEM gewährt bei Erfüllung aller Voraussetzungen einen Zuschuss zur zweitägigen Fachkundeschulung und zur eintägigen Fortbildung. Die Zuschüsse werden dem Mitgliedsunternehmen nach erfolgreicher Teilnahme an der betreffenden Schulungsmaßnahme auf Antrag ausgezahlt. Eine rückwirkende Bezuschussung von Schulungsmaßnahmen, die vor April 2018 absolviert wurden, ist nichtmöglich. Nähere Informationen zur Vorgehensweise erteilen das Fachgebiet Elektrohandwerke/Unternehmermodell der BG ETEM, die zuständigen Aufsichtspersonen und der Schulungsverbund Biogas.
Landwirtschaftliche Biogasanlagen
Nicht selten bewirtschaften Landwirte als Betreiber einer Biogasanlage im Haupterwerb einen landwirtschaftlichen Betrieb und haben als Arbeitgeber bereits am Grundseminar der für den Hauptbetrieb zuständigen Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) teilgenommen („LUV-Modell“). Entsprechende Teilnahmebescheinigungen der SVLFG werden im Regelfall von der BG ETEM als Grundseminar Unternehmermodell anerkannt.
Bildungsangebote der BG ETEM
Arbeitgeber aus Mitgliedsunternehmender BG ETEM können sich und ihre Mitarbeiter – auch unabhängig von den Anforderungen im U-Modell – kostenlos zur Teilnahme am BG ETEM-Seminar Nr. 197 „Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Betreiben von Biogasanlagen“ anmelden.
Für Unternehmen im Zuständigkeitsbereich anderer Unfallversicherungsträgerkann im Regelfall eine Kostenübernahme erreicht werden. Eine Anmeldung ist zurzeit für folgende Termine möglich: 07.-10.05.2019 (Linowsee) und 07.-10.10.2019 (Hamm). Den Seminarteilnehmern wird der Erwerb von Fachkunde gemäß TRGS 529 bescheinigt.
Marion Wiesheu (Schulungsverbund Biogas), Dirk Pachurka (BG ETEM)
Grundlagen des Unternehmermodells
Gemäß Arbeitssicherheitsgesetz ist jeder Arbeitgeber, der mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt, dazu verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt zu bestellen (sicherheitstechnische und betriebsärztliche Regelbetreuung). Als Beschäftigte zählen auch Personen, die nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz im Betrieb tätig sind, sowie Auszubildende, Praktikanten oder Aushilfen.
Für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten besteht nach der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) alternativ die Möglichkeit zur Teilnahme am Unternehmermodell (U-Modell). Kein Handlungsbedarf besteht lediglich für Arbeitgeber, die zu keinem Zeitpunkt Arbeitnehmer beschäftigten – auch keine Aushilfen oder Leiharbeitnehmer. Im Rahmen des U-Modells wird der Arbeitgeber in Seminaren soweit motiviert und informiert, dass er anschließend weitgehend selbstständig dazu in der Lage ist, die Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes fest in seinem unternehmerischen Handeln zu verankern und selbst wirksame Lösungen zu finden.
Voraussetzungen für die Anwendung des Unternehmermodells sind:
- Der Arbeitgeber nimmt persönlich an den U-Modell-Seminaren teil (Grundseminar, Aufbauseminar sowie Fortbildungen in Abständen von fünf Jahren).
- Der Arbeitgeber muss dazu bereit sein, sich aktiv mit den betrieblichen Belangen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu befassen.
- Über das U-Modell können die vielfältigen Anforderungen im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes nicht vollständig abgedeckt werden: Der Arbeitgeber muss selbstständig erkennen, wann er bei besonderen Anlässen eine fachkundige Beratung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Betriebsarzt hinzuziehen muss.
Stellen die Aufsichtspersonen der BG ETEM fest, dass ein Arbeitgeber die ihm aus dem U-Modell erwachsenden Pflichten nicht erfüllt, wird ihm die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Regelbetreuung auferlegt.
www.bgetem.de, Webcode 15639529 Informationen zu „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in der Biogasbranche“
Weitere Infos im Netz:
TRGS 529 „Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas“: www.baua.de
DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“: www.publikationen.dguv.de
Informationsplattform „Biogas“: www.bgetem.de, Webcode 15639529
Informationsplattform „U-Modell“: www.bgetem.de, Webcode 12108806
Schulungsverbund Biogas: www.schulungsverbund-biogas.de
Seminardatenbank der BG ETEM: www.bgetem.de, Webcode 14363753, Veranstaltungs-Nr. 197 ( „Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Betreiben von Biogasanlagen“)