Einsatz für sichere Arbeitsmittel

Am Anfang war es nur eine gesetzliche Verpflichtung. Heute ist es ein Vorteil im Wettbewerb: Das Prüfsiegel der Prüfstelle Druck- und Papierverarbeitung feiert Geburtstag.
50 Jahre Prüf- und Zertifizierungsstelle Druck und Papierverarbeitung

50 Jahre Prüfstelle Druck und Papier: Ermittlung Anpressdruck

Ermittlung des Anpressdruckes des Pressbalken einer Planschneidemaschine bei Schnittandeuten im Rahmen einer Prüfung zur Vergabe des GS-Zeichens.
Prüfsiegel DGUV-Test Geprüfte Sicherheit GSPrüfsiegel Euro Test Certificate Geprüfte Sicherheit
Die von der Prüf- und Zertfizierungsstelle vergebenen Zertifikate bieten Herstellern und Betreibern von Maschinen zusätzliche Rechtssicherheit.

Schon früh hat man bei den Berufsgenossenschaften erkannt, dass die Benutzung von sicheren Arbeitsmitteln die Unfallzahlen und -folgen positiv beeinflusst. Unsere Berufsgenossenschaft bzw. deren erste Vorläuferorganisationen wie z. B. die Buchdrucker-BG, die kurz nach dem Inkrafttreten des Unfallversicherungsgesetzes im Deutschen Reich am 7. Januar 1885 gegründet wurde, befassten sich mit der Verhütung von Arbeitsunfällen und damit mit der Sicherung von Gefahrstellen an Maschinen und Arbeitsmitteln.

Mit einer geprüften Maschine ging es 1968 los. Heute werden pro Jahr durchschnittlich 120 Zertifikate für Maschinen ausgestellt. Bei einer maximalen Zertifikatslaufzeit von fünf Jahren verfügt die Prüfstelle ständig über einen Bestand von 500 bis 550 gültiger Zertifikate.

Für die meisten Maschinen, darunter auch die überwiegende Anzahl der Maschinen im Zuständigkeitsbereich der Prüfstelle DP, besteht kein Prüfzwang durch benannte Stellen. Die überwiegende Anzahl der Prüfungen bei Druck- und Papierverarbeitungsmaschinen erfolgen daher auf freiwilliger Basis. Die Maschinenhersteller beantragen sie gegen Erstattung von Prüfgebühren und Reisekosten.

Gründe für eine Prüfung ohne gesetzliche Pflicht sind beispielsweise zusätzliche Rechtssicherheit für Hersteller und Betreiber, die Gewissheit, dass eine Maschine tatsächlich den geforderten Sicherheitsanforderungen entspricht, oder auch Marketingaspekte. Hersteller wollen sich mit dem Nachweis von positiven Eigenschaften von ihren Wettbewerbern abheben.

Die Globalisierung wirkt sich auch auf die Prüfstelle aus. Ihre Aktivitäten sind nicht auf Deutschland oder Europa beschränkt. Die Prüfer sind weltweit tätig, da als akkreditierte Stelle jedem Hersteller für eine vorgesehene Lieferung nach Deutschland oder anderen europäischen Ländern die Möglichkeit einer Prüfung angeboten werden muss. Die Maschinenhersteller beantragen die Prüfungen gegen Erstattung des Arbeitsaufwands und der Reisekosten. Ist ein Hersteller bereit, alle formalen Anforderungen zu erfüllen und alle durch Prüfung und Zertifizierung entstehenden Kosten zu zahlen, darf ihm eine Prüfung nur unter sehr hohen Hürden versagt werden.

Die Liste dieser Hersteller liest sich wie das Who-is-Who der Druck- und Papierverarbeitungsmaschinenhersteller aus Deutschland, Europa, Asien und Amerika. Viele der Marktführer sind darunter vertreten. Zurzeit betreut die Prüfstelle weltweit über 100 Maschinenhersteller. Dem allgemeinen Trend der Produktionsverlagerungen folgend, steigt der Anteil für Prüfungen im Ausland an.

Messung des Messernachlaufs an einer Planschneidemaschine nach dem Durchbrechen des Sicherheitslichtgitters.

Messung des Messernachlaufs an einer Planschneidemaschine nach dem Durchbrechen des Sicherheitslichtgitters.

Bescheidene Anfänge

Ein Meilenstein für die Prüfstellen der Berufsgenossenschaften war das „Gesetz über technische Arbeitsmittel vom 24. Juni 1968 (Maschinenschutzgesetz)“. Seitdem waren Hersteller und Importeure in Deutschland dazu verpflichtet, nur noch unfallgeschützte technische Arbeitsmittel auf den Markt zu bringen. Es wurde erstmals festgelegt, dass Maschinen den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen mussten.

Als Erkennungszeichen dafür wurden BG-Prüfzeichen und einige Zeit später das GS-Zeichen eingeführt. Von da an können Maschinen und technische Arbeitsmittel das GS-Zeichen erhalten. Voraussetzung: Sie sind von einer zugelassenen Stelle wie z. B. der Prüf- und Zertifizierungsstelle Druck- und Papierverarbeitung (kurz Prüfstelle DP) – damals noch als Prüfstelle des Fachausschusses Druck und Papierverarbeitung – geprüft worden. Das erste Prüfzeichen der Prüfstelle DP wurde bereits im Gründungsjahr 1968 an eine Ballenpresse für Papierabfälle vergeben.

Prüfungen wurden damals ausschließlich von Technischen Aufsichtsbeamten (TAB) durchgeführt und noch heute sind etwa die Hälfte der Prüfer TABen. Begonnen wurde mit den „klassischen“ Gefahrstellen an Maschinen. Später kamen Prüfungen der elektrischen Ausrüstung, einer „sicheren“ Maschinensteuerung, die Messung von Lärm-, Gefahrstoff- und Strahlungsemissionen sowie ergonomische Aspekte hinzu.

Die Prüfstelle DP ist zusätzlich eine Einrichtung des Fachbereichs ETEM der DGUV. Als solche gehört sie dem DGUV Test, dem Zusammenschluss der Prüf- und Zertifizierungsstellen der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sowie der Einrichtungen/Institute der DGUV an.

Internationale Verbindungen

Sie ist durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) akkreditiert. Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) hat ihr die Befugnis erteilt, in ihrem Zuständigkeitsbereich das GS-Zeichen zu vergeben. Bei der EU-Kommission ist sie für die Durchführung von Baumusterprüfungen gelistet.

Zusätzlich gehört die Prüfstelle DP der Eurotest Cooperation an, einem freiwilligen Zusammenschluss nicht kommerzieller Prüfstellen aus Europa. Sie kann ET-Zeichen für zertifizierte Maschinen vergeben. Bei Prüfungen werden ihre Mitarbeiter im Namen der DGUV tätig.

Die Maschinenprüfung ist aber nicht die einzige Aufgabe der Prüfstelle DP. Auch sie betreibt gemäß dem Auftrag für die Träger der Unfallversicherung nach dem SGB VII „Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren mit allen geeigneten Mitteln“. Sie bietet als Teil der Präventionsabteilung der BG ETEM Dienstleistungen für Versicherte, Mitgliedsunternehmen, Aufsichtspersonen oder andere Abteilungen der BG. Dazu gehören z. B. Unterstützung bei der Auswahl sicherer Maschinen vor geplanten Investitionen, Expertisen bei sicherheitstechnischen Maschinenbeurteilungen oder bei Unfall-bzw. Ursachenermittlungen.

Zur Unterstützung von Maschinenherstellern und Betreibern bietet die Prüfstelle öffentliche oder In-House-Seminare z. B. zum Bau, Eigenbau oder Umbau von sicheren Maschinen. Weiterhin stehen die Experten der Prüfstelle als Fachleute dem Fachbereich ETEM der DGUV, der von der BG ETEM geführt wird, zur Verfügung. Für den Fachbereich und seine Sachgebiete arbeiten sie in Verbänden sowie in nationalen, europäischen und internationalen Normengremien mit. Andere Unfallversicherungsträger oder Behörden können die Experten im Rahmen der Amtshilfe ebenfalls anfordern.

Zusätzliche Prüfzeichen

Seit dem ersten Inkrafttreten der EG-Maschinenrichtlinie und deren Umsetzung in nationales deutsches Recht wurden die Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen zum Abbau von Handelshemmnissen europaweit z. B. über europäische Normen harmonisiert.

Im Rahmen von Baumusterprüfungen können neben den Anforderungen für eine Zuteilung eines GS- oder ET-Zeichens auf Wunsch weitere präventionsrelevante Eigenschaften geprüft werden. Bei deren Einhaltung können zusätzlich BG- oder DGUV Test-Prüfzeichen für definierte Zusatzeigenschaften vergeben werden.

Dipl.-Ing. Michael Porcher
Leiter der Prüf- und Zertifizierungsstelle

www.bgetem.de, Webcode 12103651
Informationen zur Arbeit der Prüfstelle, Prüfanträge zum Download sowie Datenbank zertifizierter Produkte

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